„Pay and Pray ist das falsche Signal“

Wer keine Kirchensteuer zahlt, hat in Deutschland kein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Die Diskussion hatte auch auf seemoz zu teils bissigen Kommentaren geführt

Ein Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit scheiterte der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp mit seiner Klage. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt und seitdem keine Steuern mehr gezahlt. Trotzdem wollte er Mitglied der Kirche bleiben.

Aus Sicht der Kirche ist das jedoch unmöglich. Sie hatte bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Recht bekommen: Es könne in Deutschland keinen Teil-Austritt aus der Kirche geben, urteilten die Richter. Entweder man sage sich ernsthaft von der Religionsgemeinschaft los – und müsse dann auch keine Steuern mehr zahlen – oder eben nicht. Sich nur von der Kirchensteuerpflicht befreien zu wollen, sei nach dem Kirchensteuergesetz des Landes Baden-Württemberg unzulässig. Das Grundgesetz garantiere zudem den Kirchen die Möglichkeit, Kirchensteuern zu erheben.

Dem Leipziger Urteil wird grundsätzliche Bedeutung zugemessen: Der Staat sei verpflichtet, Kirchensteuern von Kirchenmitgliedern einzutreiben, urteilte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Wer freiwillig seinen Austritt erkläre, sei aus Sicht des Staates kein Kirchenmitglied mehr – ganz gleich, welche Motive ihn antreiben. Wie die Religionsgemeinschaft mit ihren Abtrünnigen umgeht, sei Sache der Kirche und nicht des Staates.

Die Bischofskonferenz hatte vor dem Urteil das System verteidigt: „Du kannst nicht aus der Organisation Kirche austreten und weiter zur geistlichen Gemeinschaft dazugehören“, sagte ihr Sekretär Hans Langendörfer noch diese Woche in der ARD. Und erst vergangene Woche hatte die Deutsche Bischofskonferenz ihre harte Linie im Umgang mit Kirchenaustritten bekräftigt: Ein am Donnerstag veröffentlichtes und vom Vatikan bestätigtes Dekret stellt klar, dass es nicht möglich ist, aus der Kirche auszutreten und zugleich gläubiges Mitglied zu bleiben. Damit macht die katholische Kirche die Mitgliedschaft von der Zahlung der Kirchensteuer abhängig, was dem Leipziger Urteil zusätzliche Bedeutung gibt.

Die Kirche bot nur ein geringfügiges Entgegenkommen an: Wer austritt, wird nicht mehr automatisch exkommuniziert. Stattdessen wird derjenige künftig vom zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen. Dabei soll es auch darum gehen, den Schritt noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Die Reformbewegung ‚Wir sind Kirche‘ hatte die Entscheidung als Drohbotschaft an das Kirchenvolk kritisiert. „Pay and Pray! (Zahle und bete!) ist ein völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“, sagte Christian Weisner von der Bewegung. Der Beschluss sei keine Motivation, der Kirche treu zu bleiben oder ihr beizutreten. Die Kirchenbewegung glaubt, dass die deutschen Bischöfe und der Vatikan große Angst haben vor weiteren, erheblichen Einnahmeverlusten bei der Kirchensteuer: 2011 sind mehr als 126.000 Menschen in Deutschland aus der Kirche ausgetreten.

Autor: hpk (mit Material von „Zeit online“)

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