Connyland: Ein schwer verständliches Urteil

(hr) Am vergangenen Mittwoch entschied das Kreuzlinger Bezirksgericht, dass man die Betreiber und Mitarbeiter des Freizeitparks Connyland nicht der Tierquälerei bezichtigen dürfe. Genau das hatten die beiden deutschen Organisationen ProWal und Delfinschutz-Forum behauptet, da bei Connyland mehrere Delfine qualvoll gestorben waren. Der Vorsitzende Richter Urs Haubensak sah es als erwiesen an, dass die Persönlichkeitsrechte der Connyland-Betreiber verletzt worden seien, denn schließlich wisse man bis heute nicht genau, was zum Tod der Tiere geführt habe. Ein Trost bleibt den Tierschützern: Connyland wird seine restlichen Delfine abgeben müssen, da vor einigen Monaten in der Schweiz ein Importverbot für Delfine erlassen wurde.