Nach 30 Jahren gibt es wieder einen AStA in Konstanz

An den Hochschulen Baden-Württembergs wird die Verfasste Studierendenschaft wieder  eingeführt. Die Studierenden in Baden-Württemberg bilden damit erstmals seit 1977 wieder eine eigene rechtsfähige Körperschaft mit politischem Mandat. In einem „Arbeitskreis Verfasste  Studierendenschaft“ erarbeiteten die Studierenden der Universität Konstanz eine Satzung, die am 30. und 31. Januar 2013 in einer Abstimmung aller Konstanzer Studierenden beschlossen werden soll

Am gestrigen Montag, 10. Dezember 2012, wurden die Satzungsvorschläge eingereicht und juristisch geprüft; unabhängig vom Arbeitskreis waren alle Konstanzer Studierenden berechtigt,  Satzung-Vorschläge einzureichen.

Die Einrichtung der Verfassten Studierendenschaft bedeutet, dass alle Studierenden der Universität Konstanz als eigenständige Gruppe eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule bilden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwaltet sich die Studierendenschaft selbst, wirkt an den Aufgaben der Hochschule mit und nimmt hochschulpolitische, fachliche und fachübergreifende sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr.

Die Verfasste Studierendenschaft wurde in Baden-Württemberg 1977 abgeschafft. Wichtige Aufgaben der vormaligen Verfassten Studierendenschaft, zum Beispiel die Ausgabe von Internationalen Studierendenausweisen, wurden von den baden-württembergischen Studentenwerken und den universitären Verwaltungen übernommen. Um sich weiterhin für die Belange der Studierenden einzusetzen, organisierte sich die Konstanzer Studierendenvertretung seitdem in den unabhängigen Strukturen des U-AStA, des „Unabhängigen Allgemeinen  Studierendenausschusses“.

Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft durch die Landesregierung nach mehr als 30 Jahren bedeutet eine markante Stärkung der Rechte der Studierendenvertretung. Die Studenten   können nun wieder selbst als juristische Person handeln und entsprechend Aufgaben und Interessen im Hochschulbereich umsetzen. Doppelte Zuständigkeiten zwischen Studierendenvertretung und Studentenwerk sollen jedoch einvernehmlich vermieden werden; die Studentenwerke sollen nach Maßgabe der Landesregierung ihre Aufgabenbereiche beibehalten.

„Wir können uns gut vorstellen, einige Aufgaben wie die Verhandlungen über das Konstanzer Semesterticket wieder zu übernehmen. Ich denke jedoch nicht, dass die Studierendenschaft ernsthaft an die Kernaufgaben des Studentenwerks – wie die Unterhaltung der Mensen und die Verwaltung der Wohnheime – herangehen möchte. Diese Aufgaben sind bei den Studentenwerken sehr gut aufgehoben“, so Fabian Rehm vom „Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft“.

„Unser Hauptziel ist, eine möglichst starke Studierendenschaft zu schaffen, so dass wir die Interessen der Studierenden möglichst effektiv nach außen vertreten und politisch Stellung beziehen können – was seit 1977 nicht mehr möglich war. Unsere Satzung soll den Rahmen bilden, dass wir handlungsfähig sind und auch demokratisch legitimiert“, so Rehm. Mit der Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit ist die Konstanzer  Studierendenvertretung künftig wieder in der Lage, eigenständig Verträge  zu schließen und Beiträge von allen Studierenden zu erheben. „Ein großes Thema sind der rechtliche Schutz und die Möglichkeit, für die Interessen der Studierenden politisch einzutreten“.

Im Internet: Aktueller Satzungsentwurf der Verfassten Studierendenschaft unter: asta.uni-konstanz.de

Autor: PM/hpk