Der AStA kann loslegen

Die gute Nachricht: Eine gewaltige Mehrheit der Konstanzer Studierenden billigt die Satzung für einen AStA an der Konstanzer Uni und bestätigt damit die Organisationsform als Verfasste Studierendenschaft. Die schlechte: Nur 6,5 Prozent der StudentInnen stimmten ab

In einer Abstimmung der Studierenden der Universität Konstanz wurde die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft angenommen. Damit bestätigen die Studierenden ihre Organisationsform als eigene rechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität Konstanz mit politischem Mandat. Abstimmungsberechtigt waren alle eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden der Universität Konstanz. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 6,5 Prozent; 82,3 Prozent der Teilnehmenden stimmten für die eingereichte Satzung.

Die Organisationssatzung bildet die Grundlage für die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft, die – nach ihrer Abschaffung im Jahr 1977 – durch das Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz vom 10. Juli 2012 in Baden-Württemberg wieder eingeführt wurde. Die Satzung definiert unter anderem die Zusammensetzung der Organe der Verfassten Studierendenschaft, bestimmt deren Zuständigkeiten, regelt die Beschlussfassung sowie die Grundsätze zu den Wahlen der Organe.

„Ich begrüße die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft sehr. Engagierten Studierenden wird damit die Möglichkeit an Hand gegeben, in größter Eigenständigkeit die Interessen ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen zu vertreten und in die Praxis umzusetzen. Bedauerlich ist die sehr geringe Abstimmungsbeteiligung von nur 6,5 Prozent, die zeigt, dass sich die Mehrheit der Studierenden noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz.

Als Verfasste Studierendenschaft bilden alle immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Konstanz eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form einer Gliedkörperschaft ihrer Hochschule. Die Verfasste Studierendenschaft (ehedem: AStA) verwaltet sich selbst, wirkt an den Aufgaben der Hochschule mit und nimmt hochschulpolitische, fachliche und fachübergreifende sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr.

„Wir freuen uns, dass der Satzungsentwurf mit Zustimmung von 82,3 Prozent der Teilnehmenden angenommen wurde. Das positive Ergebnis zeigt, dass es der richtige Weg war, möglichst alle in der studentischen Vertretung aktiven Gruppen im Vorfeld mit einzubeziehen“, bekräftigt Fabian Rehm vom „Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft“. „Die Wahlbeteiligung an sich ist etwas, woran wir noch arbeiten können und müssen. Mit einer starken Verfassten Studierendenschaft können solche Probleme in Zukunft hoffentlich strukturell besser angegangen werden“, gibt Rehm einen Ausblick.

Die beschlossene Organisationssatzung der Konstanzer Verfassten Studierendenschaft unter: www.aktuelles.uni-konstanz.de
Autor: PM/hpk

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