Briefwahl-Irritation und Aufklärung
Nachdem ein seemoz-Leser Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl zum KKH vermutete und seine Bedenken formulierte, schlugen die Wellen hoch. Zu Unrecht, meint die zuständige Stelle bei der Stadt. Dass der Stempel auf dem Wahlschein gefehlt hat, sei ein Versehen gewesen. Der kleine Fehler mache die Stimmabgabe aber nicht ungültig.
„Mit Stand heute haben über 4.700 Stimmberechtigte in Konstanz Briefwahl beantragt – dies sind jetzt schon deutlich mehr als beim Bürgerentscheid 2003 (insgesamt damals rund 3.200).
Stimmberechtigte, die Briefwahl beantragen erhalten ihre persönlichen Briefwahlunterlagen; hierzu gehören der rote Wahlbriefumschlag, der blaue Stimmzettelumschlag sowie der Wahlschein. Ergänzend liegt ein Informationsblatt zur Briefwahl bei.
Der Wahlschein muss unbedingt von der/dem WählerIn unterschrieben sein.
Bei der Ausstellung der Briefwahlunterlagen wird der maschinell erstellte Wahlschein mit einem amtlichen Siegel und der Unterschrift der/des ausstellenden SachbearbeiterIn versehen.
Briefwahlunterlagen bei denen auf dem Wahlschein versehentlich die Unterschrift der SachbearbeiterIn oder das aufgestempelte Siegel fehlen sollte, werden nicht zurückgewiesen und sind damit gültig (nach dem geltenden Kommunalwahlrechtskommentar ist ein solcher Wahlschein als gültige Stimmabgabe zu werten, wenn der Wahlschein ansonsten den amtlichen Anforderungen entspricht).
Falls Sie Fragen bezüglich der Ihnen zugestellten Briefwahlunterlagen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Projektgruppe Wahlen Telefon: 07531/900-282