Doch noch ein – bitterer – Vergleich im Maultaschen-Fall

Noch am Vormittag scheiterte der Vergleichsversuch. Erst in der nachmittaglichen Verhandlung konnten die Parteien sich einigen: Die wegen eines „Maultaschenraubes“ in erster Instanz  vom Radolfzeller Arbeitsgericht verurteilte Konstanzer Altenpflegerin erhält eine Abfindung von 42.500 Euro. Damit ist der ‚Fall beendet – der Skandal aber nicht.

„Ein vernünftiges Ergebnis“, findet Richter Bernhard, Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts (LAG) Freiburg, vor dem die Berufung  im Konstanzer „Maultaschenfall“ verhandelt wurde. „Juristisch eindeutig, menschlich fatal“, finden die Freiburger Richter ihr eigenes Urteil.

Die 58 Jahre alte Altenpflegerin hatte sechs Maultaschen, die von Heimbewohnern nicht verzehrt worden waren, in eine Tragtasche gesteckt (seemoz berichtete mehrmals). Sie wollte sie mitnehmen, weil sie bis dahin keine Zeit zum Essen hatte und anschließend zu einer Fortbildung musste. Dabei wurde die Frau beobachtet und zur Rede gestellt. Hintergrund war ein ausdrückliches Verbot des Arbeitgebers, dass sich die Mitarbeiter nicht an dem zurückgehenden Essen bedienen dürfen. Die Frau arbeitete schon 17 Jahre für die Spitalstiftung und hatte sich bisher nie etwas zuschulden kommen lassen. 42500 Euro sind ein schwacher Trost für 17 Jahre untadelige Arbeit.

Die Spitalstiftung Konstanz und damit auch die Konstanzer Stadtverwaltung müssen sich fragen lassen, was ein solches überhartes Vorgehen gehen eine langjährige Mitarbeiterin bewirken soll. Wer spielt warum den überharten Arbeitgeber?

Initiativen aus dem Konstanzer Gemeinderat, auf solche Bagatellkündigungen in Zukunft zu verzichten, sollten aufgegriffen werden. LAG-Richter Bernhard: „Solche Urteile schmerzen – sie sind rechtens, aber nicht gerecht“.

Foto: FloSch

AutorIn: hpk