Konstanzer Mieter können (ein wenig) aufatmen

Das Prinzip „Keine Mieterhöhung ohne nachvollziehbare Begründung“ gilt ab sofort auch für die Wohnungsgesellschaft Süddeutsche Wohnen (Südewo), entschied jetzt das Amtsgericht Stuttgart. Das Urteil verbessert auch die Rechtsposition zahlreicher Südewo-Mieter in Konstanz und am Bodensee. Darauf weist der Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Bodensee, Herbert Weber, hin

Die Südewo hat 2012 die Wohnungsbestände der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gekauft. Gegenüber der LBBW hat sich das Unternehmen verpflichtet, eine umfangreiche Sozialcharta einzuhalten. So verzichtet Südewo auf Eigenbedarfskündigungen und will die Mieten nur um drei Prozent zuzüglich der Inflationsrate pro Jahr erhöhen. Gerade die letzte Zusage aber war für die Mieter nichts wert, kritisierte Herbert Weber.

Denn die Zahl bezog sich den Durchschnitt aller 21.000 Mietwohnungen der Gesellschaft in ganz Baden-Württemberg. Und diese Daten wurden bislang nicht veröffentlicht. Dies hat sich nun geändert. Mit Unterstützung des Deutschen Mieterbunds wehrten sich in Stuttgart Mieter gegen Mieterhöhungen und bekamen vor Gericht recht: Südewo muss die Informationen über die Mietpreisentwicklung preisgeben, denn sie gehören zur Sozialcharta, zu der sich das Unternehmen verpflichtet hat.

Das Urteil hat vor allem für Konstanzer Mieter Bedeutung. Der Mieterbund Bodensee hatte letztes Jahr mit der Südewo-Geschäftsführung gesprochen. „Wir erhielten deutliche Signale, dass die Gesellschaft die Mieten in Konstanz stärker erhöhen wolle als in anderen Landesteilen,“ berichtet Weber aus dem Gespräch. „Es ist gut, dass sich Südewo-Mieter ab sofort nicht nur auf den Konstanzer Mietspiegel, sondern auch auf das Stuttgarter Urteil berufen können, wenn sie sich gegen Mieterhöhungen wehren wollen.“ Weber rät allerdings allen Mietern, sich beraten zu lassen, bevor sie einer Mieterhöhung zustimmen.

Vom Land Baden-Württemberg erwartet er, dass die Regierung endlich eine Rechtsverordnung zur Kappungsgrenze erläßt. Dies würde den Mietpreisanstieg auf immer noch hohe 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzen, noch sind es 20 Prozent.

Autor: PM

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