OB-Wahl in Singen ist gültig
(hpk) Singen hat endlich einen neuen Oberbürgermeister: Dem Stabwechsel zwischen Amtsinhaber Ehret und Wahlsieger Häusler steht nichts mehr im Wege, nachdem heute das Regierungspräsidium die Wahl – unabhängig von einer vorher bereits als unzulässig zurückgewiesenen Wahlanfechtung – für gültig erklärt hat. Häusler war vorgeworfen worden, mit Äußerungen zum Kiesabbau in Überlingen und zum Gesundheitsverbund „unzulässige Wahlbeeinflussung“ betrieben zu haben. Die Vorwürfe wies das Regierungspräsidium zurück.
„Pensch“ hat grundsätzlich Recht, doch der so gescheite Einsprecher hat sich selbst aus dem Rennen geworfen, weil die 100 Unterschriften nicht korrekt zustande kamen, weil zumindest in einigen Fällen der Einspruchstext und die Unterschrift keine Einheit bildeten. Klartext: Da haben Leute eine Blanko-Unterschrift geleistet. Das hat das Regierungspräsidium bereits vor dem Einstieg in die Prüfung im Detail klargestellt!
Achtung. Gegen die Zurückweisung der Anfechtung kann der geheimnisvolle Anfechter noch klagen. Laut Pressemitteilung des RP läuft die entsprechende Klagefrist erst kommende Woche aus.