Seerhein: Anwohner befürchten neuerliche Verlärmung
Wenn der Sommer auf dem Rückzug ist und sich die beliebte Bademeile am ehemaligen Heroségelände langsam leert, atmen die Bewohner in der „Stadt am Seerhein“ hörbar auf. Doch nun befürchten sie neues Ungemach, denn die Betreiberin des angrenzenden Restaurants „Brigantinus“ hat bei der Stadt eine „Nutzungserweiterung“ beantragt. Das bringt die Anwohner auf die Palme
In den Sommermonaten 2012 ging es rund am Seerhein: Ein Polizeieinsatz nach dem anderen wurde gefahren, die Klagen wegen nächtlicher Ruhestörung und zunehmender Vermüllung wollten kein Ende nehmen. Badegäste klagten über Scherbenhaufen und grölende Partynasen, bei der Verwaltung gingen Protestschreiben ein, ein Glasverbot wurde verhängt, das kurz darauf auf richterliche Anweisung wieder zurückgenommen werden musste. Nachtwanderer zogen bis weit in die Morgenstunden durch den Park und wirkten auf die nächtlichen Besucher ein, sich dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu verpflichten. Maßnahmen, die offensichtlich dazu führten, die Situation vor Ort halbwegs zu befrieden.
Dieses Jahr gab es kaum noch größere Beschwerden und das mag wohl auch daran gelegen haben, dass einige Bewohner der hochpreisigen Eigentumswohnungen am Seerhein langsam verstanden haben, dass mit dem Kauf einer teuren Immobilie am Wasser keine Garantie auf absolute Ruhe verbunden ist. Denn schon lange im Vorfeld war klar: Der Herosépark ist öffentlicher Raum und keine umzäunte Ruheoase für finanzstarke Zuzügler.
Nun aber fühlen sich eben diese erneut bemüßigt, auf die Barrikaden zu gehen, denn das Restaurant „Brigantinus“, zu dem auch ein Biergarten gehört, hat bei der Stadt Konstanz eine „Nutzungserweiterung“ beantragt. Die Anwohner befürchten – dieses Mal wohl nicht ganz zu Unrecht – eine lärmintensive und ausufernde „Eventgastronomie“, für die gerade ein Genehmigungsverfahren läuft.
Im Auftrag der Verwaltungsbeiräte Hofgarten 1-5 schreibt Christian Millauer an die Stadt und setzt davon auch alle Gemeinderatsfraktionen in Kenntnis, dass „nach der Baunutzungsverordnung das Wohnen durch die Unterbringung von Gewerbebetrieben nicht wesentlich gestört werden darf, (…) was einer Nutzungserweiterung jedoch konträr entgegen steht“. Zudem befürchten die rund 600 Bewohner der Stadt am Seerhein, dass „bei einer Nutzungserweiterung wohl weitere Anträge auf Sperrzeitverlängerungen von Seiten der Betreiberin nicht ausbleiben“.
Und das, so Millauer weiter, würde dazu führen, weiteres „Konfliktpotential“ zu schaffen und den bereits bestehenden „Nutzungskonflikt bezüglich Verlärmung“ zu verschärfen. Den Beschwerdeführern graust vor „nächtlichen Abfeierveranstaltungen wie Discos oder Livekonzerten“ und lehnen „den Antrag der Betreiberin der Gaststätte Brigantinus vorsorglich zur Terminwahrung ab“. Das weitere Vorgehen, schlägt Millauer vor, sollte „im Rahmen eines Runden Tisches“ abgeklärt werden.
Autor: H.Reile