Kommt der OB vor den Kadi?
Es könnte noch schlimmer kommen: Im Rechtsstreit zwischen dem Ex-Intendanten Florian Riem und der Stadt Konstanz geht es nicht allein um ausstehende Zahlungen der Stadt, sondern auch um „Unterlassung“: Oberbürgermeister Uli Burchardt soll öffentliche Anschuldigungen gegen Riem zurücknehmen. Durchaus möglich, dass der OB persönlich vor Gericht erscheinen muss
Vor zwei Tagen erst berichtete seemoz über die erneut verschobene Verhandlung im Arbeitsgerichts-Verfahren zwischen Riem und der Stadt – ein neuer Termin ist für den 12.11. anberaumt. Bereits in diesem Bericht wurde die Frage aufgeworfen, was denn zwischen den Parteien neben dem ausstehenden Weihnachtsgeld noch strittig sein könnte. Manfred Schneider, Konstanzer Arbeitsrechtsanwalt und Rechtsbestand von Florian Riem, gab nun gegenüber seemoz eine interessante Auskunft.
Demnach wird der OB aufgefordert, seine in einem Zeitungsinterview am 15.6. gemachte Aussage, Riem sei „Hauptverantwortlicher“ für das Defizit der Südwestdeutschen Philharmonie Konstanz, aktuell und zukünftig „zu unterlassen“. Zwar richte sich der Klageanspruch zunächst nur gegen die Stadt, würde allerdings gegen Herrn Burchardt persönlich erweitert, so der Anwalt gegenüber seemoz. Das könnte auch bedeuten, so Dr. Schneider weiter, dass der OB „vom Gericht zur Verhandlung – was die Regel ist – geladen wird“.
Spätestens dann dürfte die Frage nach den wahren, vielleicht auch den anderen Verantwortlichen neu aufgerollt werden. Uli Burchardt persönlich hat wenig Pein zu erwarten – die Fehler wurden vor seiner Amtszeit gemacht. Aber wie steht es um Ex-Bürgermeister Boldt, damals noch Vorgesetzter von Riem? Wie hatte die notwendige Kostenkontrolle durch die Kämmerei unter Hartmut Rohloff funktioniert? Was ist von der geheimnisvollen Zahlung auf das Konto des „Freundeskreises der Philharmonie“, die mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat, zu halten? Und was offenbaren die Prüfberichte, die offiziell immer noch unter Verschluss gehalten werden, zu dem Fall?
So viel steht fest: Der Oberbürgermeister hat, als er die Veröffentlichung der Prüfberichte verweigerte, nicht „Schaden von der Stadt abwenden wollen“, sondern womöglich von einzelnen, direkt Beteiligten. Und auch das steht fest: Solche Verantwortung macht sich nicht allein am Namen ‚Florian Riem‘ fest. Die Aufklärung dürfte noch einige Zeit dauern, aber sie ist nicht mehr zu vermeiden.
Autor: hpk
Die Anschuldigungen auf den „letzten Mann der Kette“ Herr Riem halte ich schon lange für ominös. Mit Blick auf Herrn Riem waschen sich die Aufsichtspersonen Boldt und Rohloff (gezahlt vom Bürger) und das zuständige Aufsichtsgremium Orchesterausschuss (gewählt vom Bürger) die Hände in Unschuld. Immer noch nicht ist klar, welche Aufsichtsverletzungen diese Instanzen haben und ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.
Unabhängig von der Schuldfrage muss der Oberbürgermeister Mitarbeiter in der Verwaltung schützen und Schaden abwenden, auch wenn diese möglicherweise direkt Beteiligte sind.
Vorerst gilt die Unschuldsvermutung.
Hans Günter Heider