Riem kneift
Da darf man schon fragen, was Florian Riem mit diesem Gerichtsverfahren bezweckt. Wieder ließ der Ex-Intendant einen Termin vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell platzen – er und sein Anwalt glänzten gestern einmal mehr durch Abwesenheit. Ein Versäumnisurteil war die Folge, ein neuer Termin steht noch nicht fest. Diese Verzögerungstaktik jedoch schadet auch der Öffentlichkeit, die auf die Klärung der Philharmonie-Pleite wartet
Nach 13 Minuten war der Spuk vorbei und Arbeitsrichterin Adam klappte die Aktendeckel zu. Ein Versäumnisurteil war verkündet (Streitwert: gut 12 000 Euro), ein neuer Termin noch nicht anberaumt und die Prozessteilnehmer reichlich ratlos. Zwar hatte Riems Anwalt, der Konstanzer Arbeitsrechtler Dr. Schneider, sich und seinen Mandanten bereits am Vortag entschuldigt (Riem soll bei einem Vorstellungsgespräch im Ausland sein), doch die Verbitterung bei der Gegenpartei war nicht zu überhören.
Der Freiburger Anwalt Peter Rambach und Silvia Löhr, Justiziarin der Stadt Konstanz, waren erkennbar sauer. Immerhin hatte Riem (s. Foto) seine Klage gegen die Stadt Konstanz und Oberbürgermeister Burchardt bereits im vorigen Dezember eingereicht, ein Gütetermin im Februar war ergebnislos geblieben, zwei weitere Kammertermine waren verschoben worden und einer am 17. September – auch da fehlte Florian Riem – wurde ohne Ergebnis vertagt. Und nun das erwartete Versäumnisurteil. „Das ist eine Flucht ins Versäumnisurteil“ schimpfte der Prozessvertreter der Stadt.
Und tatsächlich muss man bei Riem und seinem Anwalt solche Verzögerungstaktik vermuten. Nur – wem soll das nützen? Riem sicher nicht, denn ihm sollte doch an einer Klärung der Vorwürfe gegen ihn am meisten gelegen sein, wenn er von Rufschädigung spricht. Der verklagten Stadt Konstanz auch nicht, denn ihrem Image und dem ihres Oberbürgermeisters schadet eine solche Hängepartie nur. Und der Öffentlichkeit schon gar nicht. Denn damit wird die überfällige Aufklärung des Desasters um die Finanzen der Südwestdeutschen Philharmonie auf die lange Bank geschoben.
Zur Erinnerung: Die Umstände, die zum 600 000-Euro-Defizit der Südwestdeutschen Philharmonie führten, bleiben damit weiterhin nebulös, die internen wie externen Prüfberichte bleiben damit während des Gerichtsverfahrens weiterhin unveröffentlicht und die großen wie kleinen Verantwortlichen dieser beispiellosen Misere bleiben damit weiterhin im Dunkeln. Bis auf weiteres.
Eines zumindest ist sicher: Riem und sein Anwalt haben ihren Einspruch gegen das Versäumnisurteil bereits angekündigt – die Hängepartie geht in die nächste Runde. Und deren Ausgang ist offen.
Autor: hpk
Ich bin sooooo froh, dass wir mit B. Fehlmann frischen Wind in die SWP bekommen! Sollte man im Theater auch machen!
„Riem soll bei einem Vorstellungsgespräch im Ausland sein“, wohin ihm sein Ruf bislang wohl noch nicht vorauseilte.
Hab grad diese Woche in Nostalgie geschwelgt und mir die alten Fotos der KKH-Befürworter nochmals angeschaut. Da lacht er, der philharmonische Intendant, noch in die Südkurier-Kamera, derweil mir beim Betrachten gruselt…
Sehr geehrter Herr Dchauspieler, wo sind denn ihre schlimmen Geschichten über den Thaterintendanten? Was gibt es aufzudecken? Nur heiße Luft!
Lieber „Schauspieler“, vielen Dank für deinen Kommentar. Als ehemaliger und eingeschüchterter Exmitarbeiter des Theaters kann ich nachvollziehen was du meinst. Es sind kleine Zeichen, die immer mal wieder auftauchen, die etwas erzählen über den „anderen“ Herrn Nix. Das tut mir gut. Weniger als Abrechnung, sondern mehr aus dem Punkt heraus, dass ich nicht alleine bin.
Seemoz kneift leider auch.
Man hätte ja denken können, dass sich die Seemozler auch einmal kritisch mit dem anderen Intendanten dieser Stadt auseinandersetzen, dieser Tage gab es ja sogar einen halbwegs kritischen Artikel im Südgeschmier von Herrn Bager, aber bis jetzt konnte man dazu noch nix lesen. Da gäbe es einiges aufzudecken.
An einem Versäumnisurteil kann Herrn Riem wohl absolut nicht gelegen sein – die säumige Partei wird dabei regelmäßig unterliegen (es wird nur geprüft, was von der anwesenden Partei bereits vorgetragen wurde, also in diesem Falle die Klageabweisung). Das bedeutet auch, dass diese die Kosten tragen muss, das sind nicht unerhebliche Kosten.