Ermittlungen gegen Herzklinik vor dem Abschluss?

In den Fall des umstrittenen Herzzentrums Bodensee in Konstanz/Kreuzlingen kommt neue Bewegung: Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigte gestern Gerüchte aus der Schweiz, wonach die Untersuchungen „einzelner Ermittlungsstränge“ vorläufig abgeschlossen seien. Das hieße aber nicht, so der amtierende Pressesprecher Otto Röding, dass nun die Arbeit der Staatsanwälte erledigt sei

Vielmehr ist es wohl so, dass Akten der Staatsanwaltschaft einzelnen Anwälten der Beschuldigten zur Einsicht und Stellungnahme übersandt worden seien. Es sei durchaus möglich und üblich, so Oberstaatsanwalt Röding, dass die Rückmeldungen der Anwälte zu weiteren Ermittlungen der zuständigen Staatsanwältin führen könnten. Erst nach Eingang sämtlicher Statements der Anwälte werde über das weitere Vorgehen entschieden. Was wohl auch bedeutet: Die seit Mai letzten Jahres laufenden Ermittlungen gegen die Klinikleitung (seemoz berichtete mehrfach) würden dann fast ein Jahr dauern.

Das Herzzentrum seinerseits hatte allerdings bereits Ende letzten Jahres verlauten lassen, die Staatsanwaltschaft Konstanz habe in zwei Fällen ihre Ermittlungen schon eingestellt. Dabei handele es sich um den Vorwurf der „unsachgemäßen Verwendung des Narkotikums Propofol“ und um den Vorwurf des „Leichenschmuggels“. Von der Staatsanwaltschaft Konstanz war gestern Nachmittag dazu keine Stellungnahme mehr zu erhalten.

Anderen Medienberichten zufolge aber sei die Staatsanwaltschaft Thurgau im Fall des möglichen Leichenschmuggels weiterhin tätig, der anders als in Deutschland in der Schweiz noch nicht verjährt ist. Auch der Vorwurf, es habe Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen von Schweizer Arbeitnehmern in Deutschland gegeben, wird von den Fahndern in Kreuzlingen weiter verfolgt.

Ebenfalls im Dezember 2013 war bekannt geworden, dass die AOK Baden-Württemberg im Namen weiterer gesetzlicher Krankenkassen in einem Schreiben an die HNZB-Leitung „Zweifel an einer Gewähr für eine leistungsfähige, wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Krankenhausbehandlung“ angemeldet habe. Die von der AOK geforderte Stellungnahme der Klinikleitung sei, so die Krankenkasse, mittlerweile eingegangen und werde geprüft. Darin soll auch auf weitere Vorwürfe (z.B. Beschäftigung von Ärzten ohne Approbation, Verwendung nicht zugelassener Herzklappen, Verletzung des Arztgeheimnises) eingegangen worden sein.

Autor: hpk

 

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