„Eine ärgerliche Verzögerung durch die Stadtverwaltung“

Herbert Weber geht es nicht schnell genug: Der SPD-Stadtrat und Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds Bodensee kritisiert das zögerliche Vorgehen der Konstanzer Stadtverwaltung bei der Umsetzung zum Verbot der Zweckentfremdung. „Das ist schlicht ärgerlich“, schimpft Weber 

Schon im Dezember, einen Tag, nachdem der Landtag „das Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum“ beschlossen hatte, war Weber aktiv geworden. Er forderte bereits vor zwei Monaten, schnellstens eine stadteigene Satzung zu erlassen. Denn; „Das Gesetz gibt Städten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, das Recht, eine eigene Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen“. Und was geschieht? „Statt zügig Formulierungsvorschläge zu machen, statt selber initiativ zu werden, wird nur eine langatmige Stellungnahme formuliert und damit die Problemlösung weiter verzögert“.

Die Stadtverwaltung ist dran

Tatsächlich wird für die Sitzung des Gemeinderates am kommenden Donnerstag in der Vorlage des Baurechtsamtes höchstens das Problem umrissen, Definitionen werden erwogen, Daten sollen erhoben und die Umlage des Verwaltungsaufwandes erörtert werden – konkrete Lösungsansätze:  Fehlanzeige. Dabei ist das Problem nicht neu: Schon zwischen 1972 und 2006 gab es eine solche Verordnung. Nur basierte die auf Rechtsverordnungen des Landes, ohne dass die Stadtverwaltung tätig werden musste. Jetzt muss sie aktiv werden – und daran hapert es offenkundig.

Auch der Sachverhalt ist unverändert unstrittig: Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere dann vor, wenn der Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder  baulich derart verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist. Auch bei gewerblicher Nutzung (und das können auch Ferienwohnungen sein) oder bei längerem Leerstand spricht man von Zweckentfremdung. Alles das soll zukünftig geahndet werden können – immerhin ein kleiner Lichtblick für den Konstanzer Wohnungsmarkt. Nur muss dazu die Stadtbürokratie in die Hufe kommen, und zwar subito.

Auch bei der Zweitwohnsitzsteuer in der Pflicht

Aber wenn Herbert Weber erstmal in Fahrt ist, kann ihn wenig bremsen. Auch bei der Besteuerung von Zweitwohnungen – per Gerichtsurteil wurde die bisherige Konstanzer Praxis, wonach teuere Zweitwohnungen steuerlich geringer belastet wurden als kleinere, billigere, letzte Woche aufgehoben – sei die Verwaltung in der Pflicht. Schnellstens müsse der Steuersatz nun erhöht werden, so Weber, der das bereits bei den letzten Haushaltsberatungen gefordert hatte. „Man hat vonseiten der Stadt viel zu lange gewartet; andere Urteile wiesen längst in diese Richtung; jetzt gerät man in Zugzwang“. Immerhin auch das ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt, wenn auch die Konstanzer Entscheidungsträger erst vom Gericht auf den richtigen Weg gebracht werden mussten.

Autor: hpk

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