Das Menschenrecht Asyl gilt auch für Roma

Das Aktionsbündnis Abschiebestopp Konstanz schlägt Alarm: In einer Presseerklärung zum Gesetzentwurf „Sichere Herkunftsstaaten“ formulieren die Konstanzer Aktivisten ihren Protest gegen aktuelle Gesetzespläne – auch aus Furcht vor der möglichen Abschiebung von Roma-Familien aus Konstanz. seemoz bringt die Erklärung im Wortlaut:  

„Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung von SPD und CDU sollen die Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Albanien und Montenegro zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Flüchtlingen aus diesen Ländern – hauptsächlich Roma – sollen trotz der bekannten Fakten in diesen Ländern jegliche Fluchtgründe abgesprochen werden. Sie verlieren damit die letzte Chance auf Asyl.

Offizielle Stellen der EU, Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der UNHCR belegen, dass Roma in Serbien, Mazedonien und vielen anderen Staaten Osteuropas massiv rassistisch diskriminiert werden. Berichte, wie der des Komitees zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung der Vereinten Nationen oder des Menschenrechtskommissars des Europarats belegen die systematische Ausgrenzung der Roma, die lebensbedrohliche Armut zur Folge hat. Viele Roma sind gezwungen in slumartigen, inoffiziellen Siedlungen zu leben, die jederzeit geräumt werden können, ihnen wird oft der Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Sozialleistungen, zu Bildung und zu regulärer Arbeit verwehrt. Zudem sind sie häufig rassistischen Angriffen nationalistischer und neofaschistischer Gruppen ausgesetzt. All‘ dies wissen die verantwortlichen Politiker.

Laut UNHCR kann Diskriminierung als Fluchtgrund gewertet werden. Dies insbesondere dann, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.

Ausgerechnet von Deutschland soll dieses international verbriefte Flüchtlingsrecht den Roma nun genommen werden. Das ist beschämend, und es ist doppelt beschämend, dass diese Einschränkung des Asylrechts die Nachkommen der Verfolgten des nationalsozialistischen Völkermords trifft. Wir fragen: Sind Roma eine Opfergruppe zweiter Klasse?

Bundeskanzlerin Merkel sprach bei der Einweihung des Denkmals für die Opfer der Roma in Berlin 2012 von anhaltender Ausgrenzung und Diskriminierung vor allem in Osteuropa, woher die Flüchtlinge aktuell kommen. Der Holocaust-Überlebende Zoni Weisz stellte fest, die deutsche Gesellschaft habe nichts gelernt „sonst würde man jetzt auf andere Art mit uns umgehen“.

Wir plädieren an die Bundestagsabgeordneten: Lassen Sie es nicht zu, dass den Roma in Deutschland das Menschenrecht auf Asyl dauerhaft verwehrt wird und Massenabschiebungen von Roma in Elend und Diskriminierung wieder von deutschem Boden aus gehen! Stimmen Sie bei der Verabschiedung des geplanten Gesetzes mit NEIN!

Für das Aktionsbündnis Abschiebestopp Konstanz Konstanz, 18.März 2014

Susanne Scheiter“

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