LLK: Verschwendung von Wohnraum verhindern
Konstanz scheint beliebt bei den Bundesgerichten. Mit Beschluss vom 15.1.2014 hob das Bundesverfassungsgericht die bisherige Satzung zur Besteuerung von Zweitwohnungen auf. Jetzt soll ein neuer Anlauf zu einer solchen Satzung genommen werden. Die Linke Liste Konstanz begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich
Erfreulich ist, dass die Lücken, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigt wurden, nun geschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Gleichheit der Besteuerung kann von uns nicht gutgeheißen werden. Umso besser ist es, wenn dieser Fehler ausgeräumt wird: Steigende Einnahmen sollten gerade mit einem steigenden Steuersatz bedacht werden. Progression statt Degression.
Die Zweitwohnungssteuer soll der Verschwendung von Wohnraum vorbeugen. Kaum etwas ist in dieser Stadt mehr vonnöten. Die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum muss vorrangiges Ziel unserer Arbeit sein. Dafür kann die vorliegende Satzung jedoch nur ein Baustein sein – zum fertigen Haus fehlen noch viele Arbeitsschritte.
In Anbetracht dessen verwundert es, warum auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung des Gemeinderates nicht auch die Beratungen zu einer Satzung stehen, die Zweckentfremdung von Wohnraum sanktionieren soll. Mit dieser Maßnahme könnten wir schnell und effektiv leer stehende oder zum Zwecke der Ferienvermietung nur zeitweise genutzte Flächen für die Vermietung erschließen. Darüber hinaus würde eine weitere Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum endgültig verhindert.
Bereits am 27.3.2014 thematisierte der Stadtrat diese wichtige Frage und vertagte sie dann. So wird eine notwendige Regelung weiterhin verzögert. Förmlich im Gegensatz dazu steht die Eile, mit der der heutige Tagesordnungspunkt zur Zweitwohnungssteuer Eingang in den Sitzungskalender gefunden hat. Vom 17.2.2014 – Tag der schriftlichen Bekanntmachung des Urteils – bis heute sind nicht einmal drei Monate vergangen. Zur Erinnerung: Das Landesgesetz zum Zweckentfremdungsverbot wurde am 18.12.2013 mit Wirkung zum nächsten Tag erlassen. Das ist fast die doppelte Zeitspanne und trotzdem wurde noch kein Beschluss gefällt. Es scheint fast so, als hätte die Stadt Angst, ihr entgingen Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer und hätte städtischen Wohnraum mit der heutigen Vorlage nicht im Blick.
Wir plädieren also sowohl für die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfes als auch für eine baldigen Verabschiebung einer Satzung zur Frage der Zweckentfremdung. Ein weiteres Zögern können wir uns nicht mehr leisten – das ist der Stadtrat der Stadt und ihren Bürgern schuldig. Nicht nur denen, die heute schon hier leben, sondern auch denen, die Bürger in Konstanz werden wollen.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]
Herr Kirsten,
Die Zweitwohnungssteuer war mal als Instrument gedacht, in Städten, deren Wohnraum durch Wochenendtouristen etc. aufgekauft wurden, solche und ähnliche Entwicklungen zu dämpfen. Viele Städte in Deutschland, die gern als Urlaubsziel genutzt werden, haben solch eine Steuer (z.B. Berlin, was zu dem lustigen Ergebnis führte, dass einige Bundestagsabgeordnete in Unkenntnis der örtlichen Satzung ziemlich viel Steuernachzahlung zu begleichen hatten…).
Eindeutiger Nebenzweck ist zusätzliches Geld in den Stadtsäckel zu spülen – wie oben geschrieben könnte man anhand der Eile, die Satzung neu aufzulegen, mutmaßen, es ginge eigentlich nur darum.
Ich denke auch, dass die Satzung zum Zweckentfremdungsverbot eine weit wirksamere Methode wäre, Leerstand zu verhindern! Nur mit vielen Bausteinen lässt sich ein Haus bauen, deswegen dürfen wir keinen einzigen Baustein verwerfen, sondern müssen Stück für Stück am Konstanzer Wohnungsmarkt arbeiten. Ansonsten droht der Stadt auf Kurz oder Lang Preisanstiege auf Münchner Niveau. Meine Herkunftsstadt Regensburg hat Ähnliches erlebt. Ich würde mir wünschen, dass unser schönes Konstanz nicht auch darunter zu leiden hat.
Sie schreiben „Die Zweitwohnugnssteuer soll der Verschwendung von Wohnraum vorbeugen“ – Ehrliche Frage: Ist das wirklich so, aus ihrer politischen Praxis und Erfahrung raus? Ehrlich gesagt kenne ich die Zweitwohnungssteuer nur als Instrument, damit die Leute sich hier mit ihrem Erstwohnsitz anmelden und somit mehr Steuergelder in Konstanz landen. Dies ist insbesondere für Studenten relevant, die sonst häufig ihren Erstwohnsitz in der Heimat lassen würden.
Ich verstehe nicht ganz, wie diese Steuer gegen Zweckentfremdung helfen soll. Schließlich wird niemand nur zum Spaß – quasi auf Reserve – eine Wohnung anmieten.
Wenn man das Zweckentfremdungsverbot daher umsetzt, würde ich das sehr begrüßen. Ich denke das wäre das einzige Instrument, was ein bisschen dem Konstanzer Wohnungsmarkt hilft – Auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein wird.