Die hundsordinäre Politik der Abschiebung
Zwei Texte in einem Artikel zu einem Thema: Abschiebung aus Konstanz. Zunächst protestieren Schulsozialarbeiter/innen in einem Offenen Brief gegen die Abschiebung von Kindern, die sie bislang betreuten. Dann denkt Ernst Köhler über zwiespältige Reaktionen auf Flüchtlinge hierzulande nach
Offener Brief der Schulsozialarbeiter/innen der Geschwister-Scholl-Schule Konstanz zur nächtlichen Abschiebung mazedonischer Roma-Flüchtlinge in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nacht von Dienstag, dem 20. Mai, auf Mittwoch, den 21. Mai, wurde die in der Flüchtlingsunterkunft in der Konstanzer Steinstraße untergebrachte sechsköpfige Familie von Vater und Ehemann Ahmet O. gegen 2:00 Uhr morgens von Polizeikräften aus dem Schlaf gerissen, mitgenommen und über den Flughafen Stuttgart nach Mazedonien abgeschoben. Zahlreiche persönliche Gegenstände, wie z.B. Spiel- und Schulsachen der 4 Kinder im Alter zwischen 7 und 13 Jahren musste die Roma-Familie unter dem extremen polizeilichen Zeitdruck zurücklassen.
Zur Situation der Familie von Ahmet O. wie auch generell zur Praxis des Abschiebens von Roma-Flüchtlingen nach Mazedonien bzw. in andere Staaten möchten wir – als durch die Abschiebung eines unsere Schule besuchenden Kindes unmittelbar betroffene Schulsozialarbeiter/innen der Geschwister-Scholl-Schule – hiermit klar Stellung beziehen.
Zunächst gehen wir davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer, in Artikel 1 des Grundgesetzes zur Achtung der Menschenrechte verpflichteter Rechtsstaat, die Verpflichtung hat, die Würde aller auf ihrem Staatsgebiet sich aufhaltenden Menschen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, Religion, politischer Überzeugungen oder ihrer Vermögenslage, „zu achten und zu schützen“. Flüchtlinge sind Menschen, die ihre Heimat in Not verlassen haben, um Verfolgung, Diskriminierung sowie oftmals bitterer Armut zu entgehen, und die bei uns nach Schutz, Hilfe und den Möglichkeiten eines besseren Lebens suchen. Die Aufnahme, Unterstützung und der Schutz dieser Menschen sollte einer zivilisierten, humanen Gesellschaft ein tiefes Bedürfnis sein. Wie die jüngsten Ereignisse in Konstanz gezeigt haben, sieht die deutsche Realität anders aus.
Kinder werden nachts aus dem Schlaf gerissen, traumatisiert, und müssen aus Gründen staatlicher Raison jenes Land verlassen, in welches sie sich mustergültig integriert haben und wo sie Freunde und Anerkennung gefunden haben. Nicht zuletzt haben bis dato mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine Petition für den Verbleib der von Abschiebung bedrohten Roma-Familien im Landkreis unterzeichnet und damit ein Zeichen der Solidarität gesetzt. Die durch die Abschiebung vom 21. Mai sichtbar gewordene, menschenverachtende Praxis deutscher Staatsorgane klagen wir scharf an. Wir verurteilen sie, denn sie basiert auf der Entwürdigung und Entrechtung unschuldiger Menschen, deren einzige „Schuld“ darin besteht, nicht die hiesige Staatsbürgerschaft zu besitzen, um in den Genuss eines dauerhaften Bleiberechts zu kommen.
Dabei ist auch die Lage der Sinti und Roma in Mazedonien – und nicht nur dort – äußerst prekär und bedenklich. Nach uns vorliegenden Informationen wurde eine im Februar 2014 aus Konstanz nach Mazedonien abgeschobene, ebenfalls aus dem mazedonischen Ort Bitola stammende, Roma-Familie aufgrund ihrer ökonomischen Mittellosigkeit und staatlicher Gleichgültigkeit unmittelbar obdachlos und dem Vater ein unsäglicher Prozess gemacht wegen „Verunglimpfung des mazedonischen Staates“ durch seinen Asylantrag in Deutschland. In einem rechtskräftigen – und ironischerweise den Asylantrag des Vaters inhaltlich dadurch voll bestätigenden – Urteil wurde der völlig verarmte Vater ferner zu einer aberwitzigen Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, der er freilich nicht nachkommen kann – wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Inhaftierung und einem daraus sich ergebenden Auseinanderreißen der Familie droht. Ähnliche Repressalien und ähnliches Elend drohen nun auch der Familie von Ahmet O.
Als Schulsozialarbeiter/innen, die ihre Arbeit als ethisch fundierte Menschenrechts-Profession verstehen, protestieren wir entschieden gegen diese verantwortungslose und entwürdigende Art des Umgangs mit geflüchteten Menschen. Die an unserer Schule betroffene Schülerin war gut integriert, sie wurde von heute auf morgen aus der Klassengemeinschaft gerissen und jeder Möglichkeit beraubt, sich zu verabschieden. Weiteren Mitschülern/innen droht ein ähnliches Schicksal, sie leben in stetiger Angst und Ungewissheit. Es hätte durchaus sinnvolle und humane Alternativen zu dieser staatlichen Gewalt gegen unschuldige Menschen gegeben – mindestens die Bearbeitung der Klage der Familie gegen ihren Ablehnungsbescheid. Sie wurden nicht genutzt, weil offensichtlich das Schicksal unschuldiger Menschen vor der bürokratischen Sachlogik eines staatlichen Gewaltapparates nicht zählt oder jener Sachlogik untergeordnet ist.
Da wir glauben, dass alle gesellschaftlichen Institutionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern einzig und allein all jenen Menschen zu dienen haben, welche durch ihr Handeln die betreffende Gesellschaft bilden, fordern wir jeden Menschen, der diese Zeilen liest, dazu auf, sich immer und überall für das Recht geflüchteter Menschen einzusetzen. Ein staatlicher Gewaltapparat, der derart inhuman handelt, hat jede Berechtigung verloren und verlangt nach Veränderungen und friedlichem Widerstand aller demokratischen, kritischen Bürger.
In Solidarität mit der abgeschobenen Familie und allen anderen Menschen, die durch Flucht ihre Heimat verlassen mussten.
Konstanz, den 27.05.2014
Susanne Wagner, Sabrina Bosch, Hans-Peter Büttner
Schulsozialarbeiter/innen der Geschwister-Scholl-Schule Konstanz
Kurzes Gespräch über Abschiebung
Gemeint ist hier ein Zwiegespräch mit uns selbst. Denn in Flüchtlingsfragen sind wir ziemlich gespalten – sind wir zwei oder mehr. Ein innerer Dialog ist da jederzeit möglich, vielleicht eine ganze Diskussionsrunde im Innenraum unserer multiplen Persönlichkeit. Sogar mit echtem Schlagabtausch – hart, aber fair.
Was sagen wir uns zum Beispiel, wenn uns Pro Asyl mit dem folgenden Befund konfrontiert: „Wer hier bloß die Armut der Roma beklagt, der bagatellisiert bereits, denn der faktische Ausschluss eines großen Teils der Roma von Arbeit, medizinischer Versorgung und Unterstützungsleistungen nimmt das Ausmaß einer Existenzbedrohung an. Wenn Roma nicht wissen, wie sie ihre Kinder am nächsten Tag ernähren sollen, womit sie ihre Behelfshütte im Slum beheizen und wo sie die ‚Zuzahlung’ für ein wichtiges Arzneimittel hernehmen sollen, dann ist das nicht Armut im Sinne eines mittel- und nordeuropäischen Sozialstaats…Die Armut vieler Roma in den Staaten des Balkans ist demgegenüber akut, gesundheitsbedrohend und lebensgefährlich.“ (Einstufung von Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“, 4.April 2014) Unsere erste Reaktion mag sein: Aber es ist keine politische Verfolgung. Auf die Unterscheidung zwischen Verelendung – sei sie auch umfassend und lebensvernichtend – und Verfolgung im engeren Sinne möchten wir ungern verzichten. Gehört diese Unterscheidung nicht zur begrifflichen Grundausstattung eines jedes denkenden und geschichtsbewussten Deutschen?
Aber die Flüchtlingshilfe – und Menschenrechtsorganisationen legen gnadenlos nach. Alle, soweit man sieht, sprechen hier mit einer Stimme. Ihr Kernargument lässt sich so zusammenfassen: Wenn es um die behördliche Entscheidung für oder gegen das Aufenthaltsrecht eines individuellen Flüchtlings in Deutschland geht – und nach unserem Verfassungsrecht gibt es immer nur den Einzelfall – ist der Begriff der politischen Verfolgung zu eng, zu restriktiv. Den ganz großen Menschenrechtsverletzungen wie Folter als Staatspraxis; Massenflucht, Massenvertreibung etwa im Kontext eines innerstaatlichern Krieges wie heute in Syrien; Rassenverfolgung wie etwa in Indien, der größten Demokratie der Welt; Exzesse religiös motivierter Gewalt muss in Asylrechtsverfahren ein weiteres hartes Auswahlkriterium an die Seite gestellt werden: die sich aus mehreren „kleineren“ Menschenrechtsverletzungen – jede einzelne in internationalen, von der Bundesrepublik unterzeichneten Dokumenten klar definiert, aber für sich allein noch nicht ausschlaggebend – „kumulierende“, verdichtende, zusammenballende Zerstörung einer sozialen und oft genug auch physischen Existenz.
Das ist heute eine, wenn nicht die flüchtlingspolitische Hauptforderung. Die Roma stehen in ihrem Fokus. Sie sind in Europa das exemplarische Opfer dieses Typs von „synergetisch“ funktionierender Gewalt gegen wehrlose Menschen. Es handelt sich um Millionen von Menschen. Es handelt sich um die größte Minderheit unseres Kontinents. „Strukturell“ möchte man die Gewalt gegen sie nicht unbedingt nennen, dazu sind zu viele benennbare, persönlich verantwortliche Akteure an ihr beteiligt: Politiker, Parteiideologen, Intellektuelle, hohe und niedere Beamte, Rassisten aus dem einfachen Volk.
Da kann einen schon ein Gefühl der Bedrängnis und Überforderung überkommen. So etwas wie eine ehrliche Panik unter Bürgern, gerade wenn dieser Bürger zuhört und den Flüchtlingshelfern in ihrem Blick auf die Welt folgen möchte. Oder wie man auch sagen könnte: Wenn der Bürger über Anstand und über so etwas wie ein Gerechtigkeitsgefühl verfügt. Die ganze Welt können wir nicht retten. Der Satz glimmt in jedem von uns. Und er muss nicht für Gleichgültigkeit und Egoismus stehen. Brauchen wir also nicht letztlich doch die Abwehr, die Abschreckung im Vorfeld der Abwehr, wie sie unser Staat für uns organisiert? Konkret gesprochen; brauchen wir nicht doch die schnellen, schematischen, verfassungswidrigen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – zusammen geschustert aus immer den gleichen Textbausteinen? Mit der Liberalisierung des Visa-Regimes der EU für die Länder des Westbalkans kommen immer mehr Menschen aus Südosteuropa zu uns. Das ist eine Tatsache.
Aber ehe wir unsere schwierige, unschlüssige, halb zerrissene Persönlichkeit fluchtartig verlassen, bitte noch eine Sekunde Aufmerksamkeit. Im Hinterkopf, im Rückzugsbereich unserer komplexen Innerlichkeit, macht sich noch eine kleine, eher leise, aber unangenehm zähe Stimme bemerkbar. Sie ist nicht so leicht zum Schweigen zu bringen. Sie ist der Geist, der stets verneint. Der auch unsere eigenen Ängste ungerührt und respektlos auf ihre reelle Berechtigung, auf den möglichen politischen Kleinmut, auf die Hysterie in ihnen abklopft – etwa auf die Tour: Hätten wir also heute gar nicht mehr die Entscheidungsfreiheit, den Handlungsspielraum für einen Rechtsstaat? Sondern nur noch für einen Rechtstaat, der sich selber so nennt? Der sich selber für einen ausgibt? Mit anderen Worten: Reicht es in Deutschland – einem der reichsten, wirtschaftlich stärksten Länder der Erde – unter dem Druck der Migration nur noch für einen Staat, der ganz ordnungsgemäß und legal, mittels parlamentarischer Demokratie, die verbrieften Menschenrechte von Tausenden Menschen verletzt? Egal, welche Parteien-Konstellation gerade am Ruder ist – oder was hätte sich für die Roma zum Beispiel in Baden-Württemberg unter Rot-Grün geändert? Wie soll man angesichts dieser kolossalen, flächendeckenden, parteiübergreifenden Ununterscheidbarkeit überhaupt noch erkennen, dass auch die Flüchtlingspolitik in unserem Land nur eine hundsordinäre Politik ist – kein „Sachzwang“, kein Diktat der „Staatsräson“ – und morgen durch eine ganz andere ersetzt werden kann.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]
Autor: Ernst Köhler
@GJM
Sehr geehrter Herr GJM,
Sie übersehen, dass das Regierungspräsidium in Freiburg sitzt und die Schlüssel zu den Heimwohnungen in Konstanz vorliegen. Die Aufsicht über die Flüchtlinge und die Hausmeisterfunktionen übt das Landratsamt Konstanz aus. Und sowohl das Wirken von Landrat Hämmerle wie auch von Herrn Egenhofer in Zusammenhang mit den Flüchtlingen ist jedem bekannt, der es wissen will. Als das Landratsamt die Betreuung der Flüchtlinge durch das DRK abschaffte und diese direkt dem Landratsamt unterstellte, drohte Herr Egenhofer persönlich mit Polizeieinsatz, als die Flüchtlinge dagegen protestierten. Der frühere Heimleiter des Heims in der Gustav-Schwab-Straße, ein Jurist, hatte auch keine Probleme damit, Beamte des „Staatsschutzes“ in Abwesenheit der Flüchtlinge in deren Wohnräume zu lassen. Die Praxis der Esspakete war in Konstanz anders als in anderen Landkreisen, somit ebenfalls in der Verantwortung des Landrats.
Die Tatsache, dass die Städte nicht mehr selbständig Duldungen erteilen dürfen, verdanken wir der Partei des Landrats, und bis heute hat dieser noch keinen Versuch unternommen, diesen Zustand zu ändern. Mit anderen Worten, es ist ihm Recht, dass das „ferne Freiburg“ die Verantwortung für die Abschiebung zugeschoben bekommt. Im übrigen gibt es bei Schülern auch einen anderen Ort als die nächtliche Schlafstätte, wo man sie regelmäßig antrifft – in der Schule: Aber dann würden ja die Mitschüler sehen, was für ein humaner Staat hier herrscht….
@G.Warning
Ihre Wut ist mit unserer teilbar, jedoch möchte ich als langjähriger Teilnehmer am Runden-Tisch-Asyl korrigieren, dass die Anweisungen aus dem Regierungspräsidium Freiburg an die Exekutive, unsere örtliche Polizei gehen. Die Zuständigen im Landratsamt und der Ausländerbehörde der Stadt werden allenfalls eingeweiht. Der Grund, die Familie im Schlaf zu überraschen, ist der, dass meist Nachts alle Familienmitglieder anzutreffen sind. Also, wenden sie ihre Wut an die Zuständigen im RP, denn die müssen die Proteste der Bürger abkriegen.
Die Freiheit, die sie meinen
In der Nacht um zwei
kommt die Polizei.
Holt die Kinder aus dem Bett
und schiebt sie ab.
Das ist nicht nett!
Egenhofer und Hämmerle,
sitzen zufrieden im Kämmerle.
Sie reden vom Rechtsstaat
von Demokratie,
und was Recht ist,
bestimmen sie.
Sie haben den Schlüssel,
den Schlüssel zur Macht,
und wer widerspricht,
wird plattgemacht.
Drum, liebe Bürger,
seid stolz auf’s Ländle,
und küsst den gnädigen Herrchen
das Händle!
„Mit der Liberalisierung des Visa-Regimes der EU für die Länder des Westbalkans kommen immer mehr Menschen aus Südosteuropa zu uns. Das ist eine Tatsache.“
Diese „Tatsache“ müsste man ja aber irgendwie belegen können, wenn es denn eine Tatsache ist. Die Visafreiheit gibt es beispielsweise für Serbien und Mazedonien bereits seit 2009. Im Jahr 2009 gab es 4.978 Asylerstanträge aus Serbien, 2010 waren es nur 4.579, respektive für Mazedonien sanken die Zahlen von 2.466 auf 1.131.
Wie kann es sein, dass bei der gleichen Visafreiheit die Asylanträge sogar sanken und nicht stiegen, wenn die Tatsache doch wahr wäre?
Diese Zahlen sind heute, im Jahr 2013 und sicher auch für das Jahr 2014 bedeutend höher, keine Frage. Allerdings ist es ein unzulässiger Schluss aus dieser Korrelation auf eine Kausalität zu schließen.
Viel mehr erscheint mir die Variante wahrscheinlich, dass die jetzt steigenden zahlen mit der immer schlechter werdenden Lage der Roma zu tun hat. Wenn man sich beispielsweise Dr. Waringos Bericht über die Lage in Syrien für die Roma durchliest, so erscheint mir dies plausibel. Dies ist aber meine persönliche Einschätzung, vielleicht hat es andere Gründe und auf jeden Fall ist dies auch eine politische Bewertung. Fakt ist aber, dass die größten Veränderungen in den Asylzahlen immer durch humanitäre Krisen ausgelöst wurden, siehe beispielsweise den Balkankrieg, den Afghanistankrieg oder jetzt den Syrienkrieg, der stets zum Ansteigen der Asylgesuche aus den betroffenen Ländern führte.
Auf keinen Fall sollte man es aber so darstellen, als ob Visafreiheit automatisch steigende Asylzahlen bedeuten. Damit stellt man sich doch nur in den Dienst der konservativen Angstmacher.
Mit Entsetzen habe ich den Bericht über die Abschiebung einer Familie mit vier kleinen Mädchen aus einer Konstanzer Asylbewerberunterkunft aus/nach Mazedonien mitten in der Nacht gelesen. Für die Kinder ist das ein absolut traumatisches Erlebnis, das sie nie vergessen werden und das sich tief in ihre Seelen eingraben wird, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß. Unter den MitbewohnerInnen der Asylbewerberunterkunft, die diese Aktion mitbekommen haben, breitet sich damit Angst und Schrecken aus.
Ich finde es haarsträubend, daß die Familie kurz nach der Verlängerung der Duldung abgeschoben wurde und dass die Polizei sich mit einem Schlüssel Zugang zur Wohnung von Asylbewerbern verschaffen konnte und kann und offensichtlich mit der zuständigen Behörde zusammenarbeitet, die doch für den Schutz der Flüchtlinge da ist. Das ist eine schwere Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre. Werden diese grundlegenden Menschenrechte Flüchtlingen verweigert ? Menschenrechte sind unteilbar und universell! Was für ein Bild werden die Kinder zukünftig von unserem so hochgelobten demokratischen Staat haben ? Ich schäme mich.
Da muss ich Ihnen leider widersprechen, lieber GJM: Es gibt sehr wohl Bürgermeister und Landräte in Deutschland, die gegen Art und Zeitpunkt solcher Abschiebungen protestieren und auch etwas verändern. Nur eben in Konstanz nicht. Es wird eine der ersten Initiativen der Linken im neu gewählten Kreistag sein, diese menschenunwürdige Praxis abzuschaffen. Freuen Sie sich mit mir auf die erste Sitzung im Juli. hpk
Ich teile die Aussagen des Briefs der Sozialarbeiter und stimme den Überlegungen von Ernst Köhler zu. Unerhört, wie hier Menschenrechte verletzt werden. Die Abschiebepraxis läßt die Lippenbekenntnisse der Politiker in ihren Feiertagsreden zu dem werden, was sie sind: Worthülsen. Der aktuelle Bundespräsident spricht so viel von menschlicher Freiheit, wo bleibt sein Statement gegen die unmenschliche, jegliche Freiheit verhöhnende Abschiebepraxis. Als ehemaliger Pastor hat er sich am Postulat der christlichen Nächstenliebe messen zu lassen. Nächstenliebe ist unteilbar!
Historisch haben viele Deutsche zwischen 1933 und 1945 Erfahrungen mit Emigration machen müssen. Sie waren in den meisten Länder unwillkommen, da sie als Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt und als Belastungen für das staatliche Sozialbuget betrachtet wurden.
Die Politiker schüren Sozialneid, indem sie den Flüchtlingen unterstellen, dass sie bei uns nur das soziale Sicherungsnetz ausnutzen wollen.
Flüchtlinge sind mit Sprachkursen zu unterstützen, gebt ihnen die Möglichkeiten der freien Wahl eines Arbeitsplatzes und zwingt sie nicht durch Residenzpflicht und Arbeitsverbot zu Bittstellern der Sozialämtern zu werden.
Die „hundsordinäre Politik der Abschiebung“ gibt es bereits seit Jahrzehnten und wurde vom Konstanzer Runden-Tisch-Asyl immer wieder angeprangert. Es wurden Eingaben beim Regierungspräsidium in Freiburg gemacht, Petitionsausschüsse angerufen, Politiker einbezogen usw.. Leider hat sich trotz all den Aktivitäten bisher nichts geändert. Da kann man schimpfen und weiterhin gute Kommentare vor Ort schreiben. Nur wenn in Berlin Gesetze geändert werden, sind diese Vorgänge zu stoppen.
Danke für die sprichwörtlich beherzten, klugen, anklagenden Worte, die uns Allen etwas Menschenwürde zeigen und schenken, auch denen, die sich gleichgültig geben.
Die Forderung, den Grundrechten entsprechend, das Asylrecht ernstzunehmen und Menschen in Not in unserem reichen Land eine Heimat anzubieten, unterstütze ich und hoffe, dass es vermehrt Stimmen der Solidarität dazu gibt.