Anti-Fracking-Initiative aus Konstanz und Singen
Die baden-württembergische Landesregierung fordert Gesetzesänderungen, die Fracking in der Bodensee-Region ausschließen. Im Bundesrat werde Baden-Württemberg gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Erklärung mit Forderungen an den Bundesgesetzgeber einbringen, berichten der SPD Kreisvorsitzende, Bundesrats und Europaminister Peter Friedrich, und der Singener SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz
Es gebe in Baden-Württemberg einen großen parteiübergreifenden Konsens, die Erdgasförderung mit der riskanten Fracking-Technik, die mit giftigen Chemikalien arbeitet, im Bodenseeraum nicht zuzulassen, fasst Storz den Diskussionsstand im Landtag zusammen. Dazu bedürfe es rechtlicher Änderungen, die derzeit auf Bundesebene vorbereitet werden. So arbeite das Bundeswirtschaftsministerium an einer Änderung des Bergrechts. So soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei bergbaulichen Vorhaben zwingend vorgeschrieben werden.
Hier setze der Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein an. Sie fordern, dass die Bergbaubehörden das Recht erhalten müssen, Fracking mit giftigen Substanzen zu verbieten. Außerdem benötige das Bergrecht eine Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie in anderen Politikfeldern schon lange üblich ist. Neben dem Prinzip der Sicherung von Rohstoffen müsse auch der Umweltschutz gleichberechtigt verankert werden.
Gefordert werde auch eine rechtliche Klarstellung. Es müsse deutlich werden, dass aus der sogenannten Aufsuchungserlaubnis nicht automatisch das Recht folge, Erdgas zu fördern. Dies sei für die Bodenseeregion von Bedeutung, sagte Storz, denn hier habe ein Unternehmen seit Jahren eine Konzession, nach Erdgaslagerstätten zu suchen.
Der Bundesrat werde sich im September mit dem Entschließungsantrag beschäftigen, so Friedrich. Bis dahin dürften auch die Entwürfe der Bundesregierung vorliegen. „Wer Fracking verhindern will, muss die rechtlichen Grundlagen dafür schnell schaffen,“ sagte der Minister.
Autor: PM
@jonny @paul Eine Aufsuchungserlaubnis (Konzession) ist das exklusive Recht, auf „Schreibtischarbeit“ in einer bestimmten Suchregion. Probebohrungen und andere Erkundungsmaßnahmen müssen gesondert beantragt werden. Ebenso müsste eine Rohstoffförderung eigens genehmigt werden.
Im geltenden Bergrecht haben Unternehmen quasi einen Anspruch auf eine Konzession. Weder SH noch BW hatten eine rechtliche Möglichkeit, die Anträge abzulehnen. Daher ist es notwendig, dass die Rechtsänderungen bald kommen.
Der baden-württembergische Umweltminister Untersteller hat im Landtag die Sachlage gut zusammengefasst: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-setzt-sich-fuer-fracking-verbot-ein/
…auch der grüne Umweltminister von Schleswig-Holstein hat eine Aufsuch-Lizenz für die Laufzeit von 5 Jahren an die Firma PRD-Energy erteilt – Aufsuch-Lizenzen schaffen einen Rechtsanspruch auf die Förderung von Gas mittels Fracking.
https://www.campact.de/Fracking-Stoppen
Nächster Halt: 500.000
Hab ich da im Intro was falsch verstanden ?…. die Landesregierung hat doch erst 2013 die Aufsuch-Konzession der englischen Firma Parkyn Energy im Bodensseraum für 2 Jahre verlängert – oder lieg ich da falsch?