Der Südkurier, seine Zusteller und der Mindestlohn
Warum werden ausgerechnet Zeitungszusteller vom Mindestlohn ausgenommen? Der vorgeblich flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt nicht für die 160 000 Zeitungszusteller in diesem Lande. Und die Südkurier-Zusteller trifft es besonders hart, denn die müssen, häufig nachts, auch noch Postboten-Dienste leisten
Mit zwei Ausnahmen gehören sämtliche Tageszeitungen mit einer Auflage von mehr als 200.000 Exemplaren Familien, die in der Manager-Magazin-Top-500-Liste der reichsten Deutschen vertreten sind. Und das kommt nicht von ungefähr. Allen Unkenrufen zum Trotz ist und bleibt die Verlagsbranche hoch rentabel. Wie viele andere Branchen erwirtschaftet die Verlagsbranche ihre Renditen auch auf dem Rücken von Niedriglöhnern. Neben den zum Teil sehr schlecht bezahlten Journalisten sind es vor allem die Zeitungszusteller, die unter prekären Arbeitsbedingungen leiden.
Laut Zeitungsbranche würde die Einführung eines Mindestlohns für die Verlage Mehrkosten in Höhe von 225 Millionen Euro bedeuten. Umgerechnet heißt dies, dass jeder einzelne Zeitungszusteller 1.406 Euro pro Jahr mehr bekäme, wenn er mit 8,50 Euro pro Stunde bezahlt würde – für Minijobber ist dies eine gewaltige Zahl. Oder um es kurz und bündig zusammen zufassen: Wenn wir über die Einführung eines Mindestlohns sprechen, geht es dabei vor allem um Berufe wie die des Zeitungszustellers.
Die Macht der großen Verlegerfamilien hat es jedoch verhindert, dass die Zeitungszusteller voll vom neuen Mindestlohn profitieren. Zunächst versuchte Arbeitsministerin Andrea Nahles, den Verlegern den Mindestlohn durch einen Rabatt bei den Sozialabgaben für die Zeitungszusteller schmackhaft zu machen. Dagegen lief ausgerechnet der Wirtschaftsflügel der CDU Sturm. Heraus kam ein „Kompromiss“, der besagt, dass Zeitungszusteller erst einmal vom Mindestlohn ausgenommen sind. Die Lobbyarbeit der Verleger hat also Früchte getragen. Es kommt auch nicht jeden Tag vor, dass eine Branche von der Politik ein 225-Millionen-Euro-Geschenk überreicht bekommt. Da versteht es sich von selbst, dass man dem geschenkten Gaul nicht ins Maul schaut. Oder haben Sie in ihrer Zeitung einen kritischen Artikel über das Millionengeschenk an die Verlegerfamilien gelesen?
Warum nimmt die Politik ausgerechnet Zeitungszusteller vom Mindestlohn aus? Die Begründung der Verlegerlobby ist wahrlich drollig. Da ein Mindestlohn die wirtschaftliche Existenz etlicher Zeitungen verletzen würde, stünde die Pressefreiheit in Gefahr, vermeldete das Handelsblatt. Geht es nicht noch ein bisschen grotesker und dreister? Nach dieser Logik sind auch Hungerlöhne für Krankenpfleger gerechtfertigt, da ansonsten ja Krankenhäuser geschlossen werden müssten und die öffentliche Gesundheitsvorsorge in Gefahr wäre. Nach dieser Logik ließen sich in so ziemlich jeder Branche Hungerlöhne rechtfertigen. Manche Logik glänzt nun einmal vor allem darin, dass sie hanebüchen unlogisch ist. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Sie besagt jedoch nicht, dass die Verlegerfamilien ein durch das Grundgesetz abgesichertes Recht darauf haben, ihre Mitarbeiter auszubeuten und Traumrenditen einzustreichen.
Leider haben die Politiker der Großen Koalition jedoch ganz offensichtlich nicht den Schneid, sich gegen die Erpressungsversuche der Verleger zu wehren. Im Gegenteil, die Ausnahme der Zeitungszusteller aus dem Mindestlohn ist ein gefährliches Indiz dafür, wie wenig Macht die Politik in unserer Gesellschaft eigentlich hat. Nach dem Leistungsschutzrecht tanzt die Bundespolitik nun schon zum zweiten Mal binnen weniger Monate nach der Pfeife der Verleger.
Was die Verleger für dieses „Wohlverhalten“ bieten, dürfte wohl unstrittig sein. Der unausgesprochene Deal scheint folgendermaßen zu lauten: Ihr haltet Euch mit Kritik an der Großen Koalition zurück und wir verabschieden Gesetzte, die Euch gefallen. Man könnte dies auch Korruption nennen, aber so etwas gibt es bei uns ja nicht. Wir sind ja schließlich keine Bananenrepublik. Oder doch?[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]
Autor: Jens Berger/NDS
Sehr geehrter Herr Rosar,
Soweit die Verdi Ihnen keinen Rechtsschutz gewährt (dazu müssen Sie Gewerkschaftsmitglied sein), können wir Ihnen anbieten, zumindest bis zum Prozess Rechtsberatung zu gewähren: Law&Lake Studentische Rechtsberatung Universität Konstanz. http://www.law-and-lake.de oder direkt unter nachricht@law-and-lake.de.
Unsere angebotene Rechtsberatung ist kostenlos.
Gruß
Simon Pschorr
Lieber Herr Rosar; wir können und dürfen keine Rechtsauskunft geben. Die richtige Adresse für Sie ist deshalb: Gewerkschaft ver.di, Beyerlestr. 1, 78464 KN, Tel.: 07531 98450, gst.kn@verdi.de
Viel Erfolg; hpk
Mir wurde ein neuer Vertrag vorgelegt, in dem ich 7,38 Euro incl. 10 % Nachtzuschlag pro Stunde erhalten soll. Ist das rechtens?
Von Fahrkostenerstattung keine Rede im neuen Vertrag!
Stelle übrigens noch Anzeigenblätter neben den Abo`s zu!
Wenn nicht, an wen sollte ich mich zwecks richtiger Entlohnung wenden, um meine Rechte durchsetzen zu können?
Ihre Artikel sind sehr aufschlußreich!
Bitte um Antwort!
Danke!
Sehr geehrter Herr Roland,
Es freut mich sehr, dass Sie die Möglichkeiten individuellen Rechtsschutzes ausgeschöpft haben! Nur selten sieht man Arbeitnehmer, die ihre Rechte auch in die Hand nehmen.
Die Folgen des Mindestlohngesetzes in seiner jetzigen Fassung, beschlossen von CDU und SPD in einem einzigen Hickhack der Beschneidung seiner Reichweite werden uns Juristen noch eine ganze Weile beschäftigen.
Gruß
Simon Pschorr
Danke für die Infos. Beim Anwalt war ich schon, der hat gesagt, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben soll und dass der Arbeitgeber den Mindestlohn sowieso zahlen muss, ohne die Nachtzulage zu kürzen.Es gibt auch von der Bundesregierung eine Hotline zum Mindestlohn. Die sagten, dass ich unterschreiben kann mit dem Hinweis, die Nachtzulage nicht zu kürzen.Also, ich mache, was der Anwalt sagt und wenn sie mir den Mindestlohn nicht zahlen, dann macht der etwas.
Sehr geehrter Herr Roland,
Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Änderung Ihrer Arbeitsbedingungen zuzustimmen.
Erst die unzulässigen Gestaltungsversuche der Arbeitgeberschaft führen zum negativen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Arbeitsentgelt.
Ich empfehle Ihnen, sich entweder an einen Anwalt oder an die Law&Lake-Studentische Rechtsberatung ohne Umkosten zu wenden.
Gruß
Simon Pschorr
Das Problem ist nicht der Mindestlohn an sich, lieber Roland, sondern sind die zahlreichen Ausnahme-Regelungen, die von der SPD zugelassen wurden und nun von Arbeitgebern – womöglich auch vom Südkurier und arriva – trickreich ausgenutzt werden. Aber seemoz bleibt dran und wird Anfang nächsten Jahres über erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Mindestlohns im Landkreis Konstanz berichten. Und auch über – legale oder illegale – Finten der Arbeitgeber.
Ich arbeite seit zwölf Jahren als Zusteller. Letzte Woche sollte ich wegen des Mindestlohns (6,38 ab 01.01.2015) einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem stand, dass ich bis zum 31.12.2014 am Tag inkl.Nactzuschlag (23%) 29 Euro am Tag verdiene und ab dem 01.01.2015 nur noch 28.75 Euro inkl.10% Nachtzuschlag. Also hebt der Arbeitgeber den Grundlohn etwas an und holt sich das Geld über die Nachtzulage wieder zurück. Ich sag nur danke für den Mindestlohn
Es ist und wird spannend. Im Mindestlohngesetz ist festgehalten, dass die Ausnahme vom Mindestlohn nur für Zusteller gilt, „die
in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dies umfasst auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt.“ (§ 24, Übergangsregelung, Abs. 2, Mindestlohngesetz)
Da viele Zusteller neben Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenbättern u.a. auch Briefe austeilen, greift die Übergangsregelung für diese nicht.
Den Stundenlohn eines Zeitungszustellers auszurechnen ist nicht so einfach. Es liegt ja auf der Hand, dass der 80-jährige Rentner für seinen Bezirk länger braucht als der 25-jährige sportliche Student. Der Rentner hat somit einen „geringeren“ Stundenlohn, als der Student, obwohl im Endeffekt beide den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen, der eine braucht nur länger dafür.
Es muss also ein Durchschnittswert ermittelt werden.
Meistens bekommen Zeitungszusteller einen Pauschallohn für ihren Bezirk. Wie hoch dieser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
-Wie groß ist der Bezirk?
-Geht es viel hoch und runter (Steigungen)?
-Wie dicht ist die Besiedelung (viele Einzelhäuser mit Vorgarten oder Wohnblöcke/Hochhäuser)?
– Wie viele Zeitungen sind zuzustellen?
Zu beobachten ist, dass die Pauschallöhne in den letzten 10 Jahren stagnieren bzw. deutlich nach unten gehen. So kann es sein, dass ein Zusteller der einen alten Arbeitsvertrag aus den 80er oder 90er Jahren hat, um bis zu 30 % mehr verdient als ein Zusteller, der heute einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Natürlich ein Skandal, angesichts gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten.
Was viele nicht wissen: Der „Südkurier“-Zusteller bringt morgens nicht nur den „Südkurier“, sondern auch alle anderen Zeitungen wie z.B. die „Süddeutsche Zeitung“ oder die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Ebenfalls auch die Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag oder die Werbeprospekte von XXXLutz und vom Media-Markt. D.h. wer sich als Leser der linken „TAZ“ beruhigt und mit gutem Gewissen zurücklehnt, weil er ja niemanden ausbeutet, muss enttäuscht werden. Auch er profitiert von der Infrastruktur, die von allen Zeitungen und Verlagen gemeinsam genutzt wird.
Die meisten Zusteller verdienen zwischen 8-9 Euro brutto in der Stunde. Hört sich ganz o.k. an, ist es aber nicht. Denn in diesen 8-9 Euro ist bereits der Nachtzuschlag enthalten, der üblicherweise 25 % betragen sollte. Die Arbeit findet immerhin zwischen 3 Uhr und 6 Uhr statt. Benutzt man dann noch sein Privatauto zur Zustellung, was für den Zusteller natürlich bequemer ist und auch die Zustellqualität erhöht (Zeitungen werden bei Regen weniger nass), kommen die Kosten dafür noch dazu, die man als Zusteller selbst tragen muss, d.h. man muss von seinem Lohn nochmal 0,50 Euro pro Stunde abziehen. Der Grundlohn liegt abzüglich des Nachtzuschlags und der Kosten für das Auto also nur bei rund 6,50 Euro pro Stunde.
Man könnte jetzt noch vieles hinzufügen, z.B. dass man als Zusteller nur 4 Wochen Urlaub im Jahr bekommt (normalerweise sind 6 Wochen in Deutschland Standard) oder dass es auch öfters vorkommt, dass man nachts mal eine Stunde warten muss bis die Zeitungen aus der Druckerei angeliefert werden, eine Wartezeit, für die der Zusteller selbstverständlich mit keinem Cent entschädigt wird. Pech gehabt, ist man eben eine Stunde zu früh aufgestanden.
Der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird an all dem nicht viel ändern, schon allein deswegen, weil es in dieser Branche keine festen Stundelöhne gibt. Es wird vielerorts auch keine Kontrollen geben , ob das Gesetz überhaupt eingehalten wird, d.h. die Arbeitgeber können weiter machen, was sie wollen. Für Arbeitnehmer, die sich dagegen wehren wollen, bleibt oft nur zu kündigen, aber das können sich viele mangels Alternative nicht leisten.
Eine sozial gerechte Arbeitswelt sieht anders aus. Und dabei ist es auch kein Trost, dass es in vielen Ländern dieser Welt noch viel schlimmer ist.
Sozialdemokratie und Mindestlohn
Wir brauchen uns wohl nicht darüber zu unterhalten, daß der „Mindestlohn“ 8,50 €/h, durchlöchert wie Schweizer Käse, das Einfallstor für die Altersarmut darstellt. Oder daß Gabriel mit der aSPD Wählerbetrug vollzogen hat, indem er vorher „Merkel abwählen“ rumdröhnt und hinterher meint, das wäre nun ja wohl vor der Wahl gewesen. Zur Erinnerung: Um den Mindestlohn ohne Ausnahmen zu beschließen, hätte es nicht mal einer Koalition von Rosarot-Rot-Grün bedurft. Die Mehrheit dafür war und ist da. Im Bundestag. Seit der letzten Bundestagswahl. Aber mit dem Beschluß hätte man ja Mutti vergrätzt, und das wollte niemand. Außer den aufsässigen Wählern vielleicht, die die Parteien an ihr dummes Geschwätz von gestern erinnern und sie möglicherweise auch noch daran messen. – Unverschämt, diese Proleten.
Nun braucht man aber nicht so hoch hinaus, um Wählerbetrug, Neusprech und dergleichen ausfindig zu machen. Mir ist das Vergnügen(?) gegönnt, mit einem Manager der untersten Ebene bekannt zu sein. Der sagt ganz merkwürdige Dinge, vor allem, wenn er aufgeregt ist. Unter anderem, daß er „viel sozialdemokratischer“ sei, als „man“ (damit waren Gewerkschafter z. B. gemeint) das von ihm vermute. Das ist nun einige Zeit her. Und sozialdemokratisch zu sein, kann ja auch eine Drohung sein. Man denke an Schröder, Clement oder Müntefering.
Wie dem auch sei, fand vor gar nicht so langer Zeit eine Betriebsversammlung statt mit einem Auftritt dieses Managers. Dabei kam er auch auf den Mindestlohn zu sprechen mit der Frage zum Schluß: „Ob wir uns den leisten können?!?!“ Da schwebte ein Hauch von K-T zu Guttenberg durch den Raum. Die Körpersprache: Ich meine, also verzichte ich aufs Wissen. Sollte dennoch irgend eine Ahnung nötig sein, kann ja eine Anleihe aufgenommen werden beim Brötchengeber; der weiß ganz toll Bescheid. Eine Einladung, gleichzeitig Warnung auch an die, die meinen, sie müßten an allem rumnörgeln: Hier ist euer charmanter Blitzableiter. Probiert es erst gar nicht. Durch mein Infotainment habe ich von vornherein gewonnen. – Vermutlich stundenlang vor dem Spiegel und in Rhetorikkursen zu nicht weniger als 1000 € pro Tag einstudiert diese Leistung.
– Es ist doch immer nett, wenn das „WIR“ seine Wiederentdeckung feiert. Oder halt aus der Mottenkiste gekramt wird. Nett ist auch, wenn Plakativ-Sozialdemokraten offenbaren, daß sie noch nie was von politischer Ökonomie gehört haben. – Um aber zum Artikel bzw. der Verlagsbranche zurückzukommen: Der letzte Mehrheitseigner des „Südkurier“, Stefan von Holtzbrinck, verzockte mit „SchülerVZ“ und ähnlichen Projekten Millionen und Abermillionen im Internet. Seine Sippschaft gründete eine Stiftung gegen Armut im beinahe gleichen Atemzug mit dem Austritt des „Südkurier“ aus der Tarifbindung. Auf Deutsch gesagt, kriegt er irgendwann das Bundesverdienstkreuz dafür, daß er mit ein paar Cent denjenigen unter die Arme greift, denen er vorher ein paar Euro die Stunde abgegriffen hat.
Schließlich sei grundsätzlich vor dem Wort „Pressefreiheit“ gewarnt. In der Verzahnung des Betriebsverfassungsgesetzes (Stichwort Tendenzschutz) mit der Eigentumsgarantie im GG geht es um nichts weiter als Verlegerfreiheit. LEUTE wie Stefan von Holtzbrinck (bewußt NICHT: Menschen) lassen ihre Statthalter vor Ort schwadronieren von sozial und daß der Begriff Interpretationssache wäre. Der eine oder andere bringt es mit seiner Vorstellung von „sozial“ zu trauriger Berühmtheit vor dem Arbeitsgericht mit der lapidaren Feststellung „Wir brauchen Sie nicht mehr“ und der Meinung, jede Frechheit wäre auch noch zum Nulltarif erlaubt.
– Lassen wir es ausklingen, das traurige Thema von der lokalen Ausbeutung; mit einem fußballzeitlich kompatiblen „Schland“. Ich denke mir noch „Deine Schlöcher“ dazu.
Die Zeitungszaren haben jahrzehntelang Austräger und Boten bei Dunkelheit, Regen, Schnee und Kälte rausgejagt um für einen Hungerlohn die Zeitung zu den Abonennten zu bringen.
Und so soll es Dank Frau Nahles bleiben.
Hätten die Verlage in informative und wahre Infoblätter investiert, würden ihnen die Abonennten nicht davonlaufen. Die aber haben einseitige und interessengesteuerte Information satt und informieren sich lieber im Netz.
Lesenswerter Beitrag! Welches Printmedium erweist sich als fortschrittlich und bezahlt seine ZustellerInnen anständig? Die Süddeutsche Zeitung jedenfalls (leider) nicht, siehe
http://zeitungszusteller.blogspot.de/2014/06/mindestlohn-kein-thema-fur-die-sz.html