GVV-Insolvenz: Mietverträge gelten weiter
Mieter der zahlungsunfähigen Singener Wohnungsgesellschaft GVV müssen sich keine Sorgen um ihren Mietvertrag machen. Im Fall einer Insolvenz gelten Mietverträge unverändert weiter, so der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Herbert Weber. Mit Verweis auf das Insolvenzverfahren könne die Gesellschaft weder Mietverträge kündigen noch die Miete erhöhen.
Mieter haben auch im Insolvenzverfahren darauf Anspruch, dass die GVV Mängel und Schäden an der Mietwohnung beseitigt. Dabei sei unerheblich, ob der Mangel vor dem Antrag auf die Eigeninsolvenz der Firma mitgeteilt wurde. Diese notwendigen Reparaturen und Forderungen müssen von der GVV in jedem Fall erfüllt werden. Anders ist die Lage bei den Betriebskosten: Sollten Mieter nach Eintritt der Insolvenz noch ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung haben, müssen sie damit rechnen, dass sie im Insolvenzverfahren einen Teil ihrer Forderungen an die GVV abschreiben müssen und nicht den vollen Betrag erhalten. .
Unklar sei weiterhin, ob die geleisteten Kautionszahlungen der Wohnungsmieter vom Insolvenzantrag des Unternehmens betroffen seien. Zwar sehe das Mietrecht vor, dass Kautionen vom Vermietervermögen getrennt anzulegen sind. Viele Wohnungsbaugesellschaften wählen jedoch einen anderen Weg, indem sie Kautionen der Mieter über Bürgschaften absichern. Der Mieterbund fordert daher GVV-Geschäftsführung und Stadt Singen auf, GVV-Mieter umgehend zu informieren, ob und wie sicher die Kautionen angelegt sind.
Der Mieterbund fordert GVV und Stadt auf, im Rahmen der Unternehmens-Sanierung keine Mietwohnungen zu verkaufen. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kosten der Sanierung nicht einseitig auf die Mieter übergewälzt werden,“ sagt Herbert Weber (s. Foto). Der Mieterbund habe durchweg schlechte Erfahrungen, wenn größere Wohnungsbestände von einem öffentlichen zu einem privaten Eigentümer wechseln. „Wohnungsprivatisierungen führen zu stark steigenden Mieten und zur Mieterverdrängung.“
Autor: PM