Nächster Akt in der Siemens-Kahlschlag-Tragödie

seemoz-Siemens140 Arbeitsplätze vernichtet der Siemens-Konzern in diesem Jahr in der Konstanzer Bücklestraße – seit 2013 wurden damit 360 Stellen abgebaut. Total verliert die LAS-Sparte, die nach nervigen Verkaufsverhandlungen im Konzern eigentlich neu aufgestellt werden sollte, 195 Arbeitsplätze: In Konstanz 140, in Nürnberg 30 und in Frankfurt a.M.25

Immerhin verhindert der immer noch geltende Kündigungsschutz betriebsbedingte Kündigungen. Stattdessen sind – so der Konzern in einer gestrigen Medienmitteilung – konzerninterne Versetzungen, freiwillige Aufhebungsverträge und zusätzliche Angebote zur Altersteilzeit vorgesehen. Außerdem können im Konzern bereits bestehende Beschäftigungs-Gesellschaften genutzt werden.

Sozialplan unter Dach und Fach

„Ja, wird haben einen Interessensausgleich (IA) abgeschlossen“, bestätigt der Betriebsrats-Vorsitzende Volker Schmitz, „und nutzen die Möglichkeiten des Rahmen-Sozialplans innerhalb des Konzerns.“ Wichtig war dem Betriebsrat, in den IA-Verhandlungen konkrete Zusagen für „erhebliche zusätzliche Investitionen in die Forschung und Entwicklung von innovativen Produkten mit hohem Kundennutzen“ zu verankern. Nur so mache die ab 1.4. geplante Neuorganisation von LAS auch Sinn, so Schmitz weiter.

Nervenstärke gefragt

Aus Sicht des Betriebsrats (BR) hätte es wohl andere Möglichkeiten zur Rationalisierung gegeben statt dieser Arbeitsplatz-Vernichtung. Einmal mehr werden wirtschaftliche Probleme auf Kosten der Arbeitnehmer zu lösen versucht. Und von den betroffenen Beschäftigten ist nun schon wieder gehörige Nervenstärke verlangt.

Denn kein Siemens-“Noch“-Mitarbeiter kann zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes gezwungen werden – der vor Jahren vereinbarte absolute Kündigungsschutz verhindert das. Allerdings versuchen die Personalabteilungen immer wieder, den Beschäftigten mit Aufhebungsverträgen einen Arbeitsplatz-Verzicht schmackhaft zu machen. Doch solche Verträge sind selbst nach Darstellung des Arbeitgebers nur „freiwilliger Natur“. Da gilt es für den betroffenen Beschäftigten, Nervenstärke zu bewahren, sich beim BR oder einem Anwalt (Spezialgebiet Arbeitsrecht) oder der Gewerkschaft fachkundigen Rat zu holen – und im Zweifel das Vertragsangebot abzulehnen.[modal id=“19250″ style=button color=default size=default][/modal]

Autor: hpk

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