Leben von Arbeit und Rente? Nicht in Deutschland
Bundesweit veranstaltet die Bundesregierung unter dem Motto „Gut Leben in Deutschland“ Veranstaltungen mit MinisterInnen. Im Rahmen dieser Gesprächsreihe besucht am 17.9. Arbeitsministerin Andrea Nahles die Universität Konstanz und lädt zur Diskussion über Arbeitsleben und Alter. Also, wie sieht es denn mit einem guten Leben – insbesondere einem guten Arbeitsleben und sicherer Zukunftsperspektive im Alter – aus?
Großer Wurf Mindestlohn?
Die wohl auffälligste Veränderung des Arbeitsrechts in der Amtszeit von Frau Nahles ist die Einführung des Mindestlohns von 8,50 €. Im Gegensatz zu den Schreckensnachrichten, die Vertreter von Wirtschaft und konservativer Politik im Voraus behaupteten, hat der Mindestlohn keine tiefgreifenden Löcher in den Arbeitsmarkt gerissen und massenweise Menschen in die Arbeitslosigkeit getrieben. Stattdessen sind auch nach der Einführung des Mindestlohns die Beschäftigtenzahlen weiter gewachsen. Dies liegt zum Einen am Betrag: 8,50 € reichen faktisch nicht zum Leben. In Konstanz kann man davon nicht einmal die Miete bezahlen. Schon bei Einführung des Mindestlohns lagen fast alle tarifvertraglich vereinbarten Entgelte in dieser Höhe oder darüber; die Reform hat damit nur wenige Menschen überhaupt erreicht. Natürlich gibt es viele Unternehmen, die Tarifverträge damals und heute nicht einhalten – aber das sind auch die Unternehmen, die nun Wege und Schlupflöcher aus der Bindung des Mindestlohns suchen. Zum Anderen hatte der Mindestlohn kaum Arbeitsmarkteffekte, weil die Branchen, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden als 8,50 € von der Anwendung des Mindestlohns ausgeschlossen sind: Dazu zählen unter anderem die Zeitungsausträger, das Friseurs- und das Fleischereihandwerk und der Gartenbau; auch SchülerInnen und PraktikantInnen fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Die Linke kämpft für einen Mindestlohn von 10 € pro Zeitstunde ohne Ausnahmen! Deutschland als Billiglohnland hat ausgedient.
Leiharbeit bekämpfen
Noch in einem weiteren Sektor wird mithilfe von Tarifverträgen der Mindestlohn unterschritten: Bei Leiharbeitsverhältnissen, der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit bedeutet für die Beschäftigten üblicherweise Unsicherheit und schlechte Bezahlung. Im Gegensatz zu ihren vollmundigen Ankündigungen hat die Bundesarbeitsministerin bislang keine Reform der Leiharbeit vorgelegt. Noch heute wird flächendeckend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vom Prinzip des Equal-Pay abzuweichen, und dies im Einvernehmen mit den Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche! Leiharbeiter werden landauf landab neben Stammarbeitnehmern des Entleihbetriebs eingesetzt. In der Automobilindustrie beispielsweise stehen inzwischen rund 760.000 tariflich bezahlten Festangestellten 100.000 verliehene Beschäftigte gegenüber. Der Grund für die ausufernde Zunahme: LeiharbeiterInnen bekommen in etwa 30% weniger Lohn – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Unternehmerverbände und eine willfährige Politik legitimieren diesen sytematischen Verstoß gegen den Grundsatz gleiche Arbeit – gleicher Lohn üblicherweise mit dem sogenannten Drehtüreffekt. Es wird behauptet, LeiharbeitnehmerInnen könnten durch gute Leistungen in die Stammbelegschaft aufrücken. Die Realität straft diese Behauptung Lügen: Nur 7% der Verliehenen werden in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen.
Zugleich soll Leiharbeit angeblich ein Instrument sein, um Auftragsspitzen abzudecken. In der Praxis setzen die Unternehmen LeiharbeitnehmerInnen häufig für Tätigkeiten ein, die der Betrieb dauerhaft benötigt. Bis heute gibt es keinerlei Sanktion für den nicht nur vorübergehenden Einsatz von Leiharbeitnehmern, mit denen die Unternehmer die Lohnkosten drücken und gleichzeitig die Stammbelegschaften unter Druck setzen wollen. Um diesem systematischen Lohnbetrug einen Riegel vorzuschieben, müssten die Löhne LeiharbeiterInnen zumindest in gleicher Höhe wie die der Stammbelegschaft liegen. Außerdem brauchen wir eine einschneidende Sanktion für die Dauerüberlassung. Davon jedoch will Frau Nahles bis heute nichts wissen.
Werkverträge ausschalten
Wenn der Arbeitgeber von heute nicht nur günstigere, sondern auch noch sozialversicherungsfrei beschäftigte Arbeitnehmer einsetzen möchte, kauft er sich mit einem Werkvertrag Arbeitskraft anderer Subunternehmen oder einzelner ArbeitnehmerInnen ein. Mithilfe von Werkverträgen vermeiden heute große Unternehmen beispielsweise der Automobilbranche hohe Lohnkosten durch starke Tarifverträge der IG-Metall und zwingen Zulieferer und Subunternehmer in die völlige Abhängigkeit. Es ist gang und gäbe, dass ArbeitnehmerInnen von Subunternehmen in derselben Werkshalle wie die Stammbelegschaft schuften – auch in diesen Fällen und wie bei den LeiharbeiterInnen für weniger Lohn als die festangestellten KollegInnen. Im Gegensatz zum Leiharbeitsverhältnis hat hier jedoch kein Betriebsrat mitzubestimmen. Wir brauchen eine Entscheidungskompetenz der Betriebsräte über den Einkauf von Arbeitskraft durch Werkvertrag!
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit geht mit dem Instrument Scheinwerkvertrag hart ins Gericht. Stellt sich im Prozess heraus, dass nicht etwa der Subunternehmer, sondern die Vorarbeiter des Hauptunternehmens Anweisungen erteilen, liegt ein Arbeitsverhältnis, genauer verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor. Leider fehlt es auch hier an den Sanktionsmöglichkeiten: Üblicherweise beantragen die Werkvertragsunternehmen eine sogenannte Vorratsüberlassungserlaubnis, die Sanktionen wegen eines verschleierten Arbeitsverhältnisses verhindert. Diese Umgehungsmethode muss verboten werden. Wer behauptet, einen Werkvertrag geschlossen zu haben, der kann sich nicht auf die Erlaubnis zur Leiharbeit berufen. Scheinwerkverträge müssen zwingend die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Hauptbetrieb nach sich ziehen. Nur so werden Scheinwerkverträge in Zukunft effektiv verhindert.
Befristung nur mit Sachgrund
Auch auf die Arbeitsmarktzahlen lohnt sich ein zweiter Blick. Die Bundesregierung lässt sich dafür feiern, dass diese sich seit Jahren positiv entwickelten. Neben statistischen Tricks, mit denen die sich die Zahlen schönrechnet, ist dafür aber vor allem die Zunahme von unsicheren Beschäftigungsverhältnissen verantwortlich. Befristung, Minimal-Teilzeit, Beschäftigung auf Abruf, Minijobs, von denen niemand leben kann, werden in vielen Branchen immer bedeutsamer. Vor allem die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung für zwei Jahre macht es deutschen Arbeitgebern einfach, Arbeitskräfte in regelmäßigen Abständen loszuwerden. Im europäischen Vergleich ist die sachgrundlose Befristung die Ausnahme, hierzulande dienen sie allein dem Zweck, dem Arbeitgeber die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vereinfachen. Für die Betroffenen bedeutet Befristung eine unsichere Lebensperspektive. Wer seine Zukunft nur in kurzen Zeitabschnitten planen kann, investiert kaum langfristig in eine sichere und stabile Lebensperspektive. Nach aktuellen Untersuchungen ist die Aussicht, in Befristung zu arbeiten, ein bedeutsamer Faktor für die Entscheidung gegen Kinder.
Doch selbst mit sachlich begründeten Befristungen treiben Unternehmen vermehrt Schindluder. Die Fälle offenkundig missbräuchlicher Folgebefristungen haben längst System. Da werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrelang auf demselben Arbeitsplatz sechs-, sieben-, achtmal in Folge mit Sachgrund befristet beschäftigt – frei nach dem Motto: Irgendwo ist immer jemand längerfristig krank oder schwanger. Das kann nicht sein. Eine maximale Obergrenze für Folgebefristungen mit Sachgrund muss im Gesetz etabliert werden.
Würdige Rente in angemessenem Alter
Auch nach dem Ende des Arbeitslebens wünschen sich dauerhaft Sicherheit und ein auskömmliches Leben. BürgerInnenKürzungsrunden, Strukturreformen und sinkende Reallohneinkommen haben dafür gesorgt, dass die Rentenbezüge von vielen RenterInnen seit Jahren stagnieren, obwohl die Lebenshaltungskosten, insbesondere für‘s Wohnen im Alter, in den letzten zehn Jahren rapide angestiegen sind. Wer heute in den Ruhestande geht und 45 Jahre ohne Unterbrechung für den Durchschnittslohn (aktuell 2916,58 € pro Monat) gearbeitet hat, bezieht momentan eine monatliche Rente von 1176 €! Schon dies ist ein äußerst geringer Betrag, auf den tatsächlich natürlich kaum jemand Anspruch hat. Denn wie vielen Menschen gelingt es angesichts der Unwägbarkeiten des Arbeitsmarktes schon, ihre Arbeitskraft 45 Jahre lang ununterbrochen für den Durchschnittslohn zu verkaufen. Vielen Rentnerinnen und Rentnern droht heute deshalb mit dem Renteneintritt der soziale Abstieg in Sozialhilfe und Bedürftigkeit. Die reine Beitragsfinanzierung des deutschen Rentensystems ist überholt. Der demographische Wandel hat die Beitragszahler immer weiter schrumpfen lassen, während die Menge der Rentenbezieher immer weiter wächst. Zugleich wird durch die restriktive deutsche Einwanderungspolitik verhindert, dass junge, motivierte Arbeitskräfte aus dem Ausland hier Fuß fassen können. Die Flüchtlingsbewegungen der letzten Monate bringen erfreulicherweise auch ohne und gegen den Willen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Menschen aller Schichten und Bildungsgrade nach Deutschland. Doch anstatt mit Deutsch-Kursen die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern und gleichzeitig eine gewaltige Steuer- und Beitragsquelle aus Arbeit zu eröffnen, verweigern die Arbeitsagenturen unter der Ägide von Frau Nahles die Finanzierung von Fördermaßnahmen – der Bürokratie wegen, versteht sich. Die Linke steht für Sprachkurse für Flüchtlinge schon ab dem ersten Tag.
Anstatt jedoch vor den Fragen der Finanzierung zu kapitulieren, tritt Die Linke für eine Umgestaltung des Rentensystems durch Steuerunterstützung ein. Wir müssen mit der Einführung einer scharfen Besteuerung von Gewinnen aus Finanztransaktionen und einer hohen Spitzenbesteuerung von Einkommen über 1 Mio. € pro Jahr die Reichen des Landes an der Finanzierung der Sozialaufgaben teilhaben lassen.
Die steigende Altersarmut wird nicht nur durch den niedrigen Rentensatz beflügelt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen eine durchgehende Beschäftigung bis zum Renteneintrittsalter schon aus gesundheitlichen Gründen nicht. Eine Rente mit 67 bedeutet für die meisten hart arbeitenden Menschen eine Rente mit erheblichen Abschlägen zum 63. Lebensjahr. Zwar wurde Ministerin Nahles für die Einführung der Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte gefeiert. Wer 45 Arbeitsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann nun schon zum 63. Lebensjahr aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Was leider kaum bekannt ist: Diese Chance haben nur Menschen, die vor 1964 geboren sind. Bei der Rente mit 63 handelt es sich traurigerweise nur um ein Wahlgeschenk für die große Wählergruppe der aktuell 61+. Für alle anderen Lohnabhängigen bleibt nur Schuften bis 67 oder Erwerbslosigkeit. Denn nur in wenigen Branchen wollen oder können Unternehmer Beschäftigte in so einem Alter noch einsetzen. Die Linke setzt sich damit für eine Absenkung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre ohne Abschlag ein. Die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte soll auch für zukünftige Generationen eröffnet werden.
Gutes Leben? Viel Verbesserungsbedarf
Für ein gutes Leben muss sich also vieles grundsätzlich ändern. Wir brauchen:
► Einen flächendeckenden Mindestlohn von 10 € ohne Ausnahme.
► Die Beschränkung von Leiharbeit auf vorübergehenden Arbeitsbedarf bei ausnahmslos gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit.
► Die radikale Sanktionierung von Scheinarbeitsverhältnissen.
► Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und eine Obergrenze für Sachgrundbefristung.
► Die Absenkung des Rentenalters auf 65 und eine Mindestrente.
Simon Pschorr, Landtagskandidat Die Linke Konstanz
… der Einschätzung aus Gotha hat sich nun auch das Sozialgericht in Dresden angeschlossen (Az: S 20 AS 1507/14) und zumindest eine 100-prozentige Sanktionierung als grundsätzlich rechtswidrig eingestuft.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme Herr Pschorr. Sie vermitteln mir Sachkenntnis und Kompetenz, ich hoffe daher dass Sie Gelegenheit finden Frau Nahles auf diesen Punkt anzusprechen.
Sehr geehrter Herr Sonnenkalb,
Die Sanktionen der Grundsicherung müssen ebenfalls fallen. Ich hoffe, dass diese Aufgabe das Bundesverfassungsgericht übernimmt. Momentan ist eine Vorlage des SG Gotha anhängig. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Hartz IV hat den Anspruch, ein Existenzminimum abzudecken. Wenn ich von diesem Existenzminimum Abzüge mache, dann entwürdige ich die LeistungsbezieherIn und entziehe zugleich die letzte Lebensgrundlage. Gerade vor dem Hintergrund der häufig rechtswidrigen Sanktionspraxis der Jobcenter bedarf es unbedingt der ersatzlosen Streichung.
Gruß
Simon Pschorr
Landtagskandidat Die Linke Konstanz
► Eine soziale ´Grundsicherung für Arbeitssuchende´ (SGB II).
D.h. Streichung der Grundgesetzwidrigen Leistungsminderungen (§ 31 a/b) und anstelle dieser Nötigung, Existenzvernichtung und Lebensbedrohung implizierenden Maßnahmen konstruktive Anreize zur Erwerbstätigkeitsrealisierung.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78358–f442043.html#q442043
http://wir-sind-boes.de/index.html
Baustelle Studentenwohnheim Cherisy z.B. ist so ein Fall, wo kein Mindestlohn bezahlt wurde!