Was darf Forschung und was nicht?

seemoz-Ethik und wissenschaftAn der Uni Konstanz wurden ethische Leitlinien erarbeitet. Entsprechend der vom Senat beschlossenen „Hinweise und Regelungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Universität Konstanz“ wird eine Kommission eingesetzt, die Forschenden in Fragen der Forschungsethik beratend zur Seite steht. Zudem gibt es am Wochenende einen Kongress zu dieser Problematik.

Mit den „Grenzen der Forschungsfreiheit und Verantwortung der Forschenden und Universitäten“ wird sich auch eine Tagung befassen, die am 17. Oktober 2015 im Konzil-Gebäude der Stadt Konstanz zusammenkommt. Sie wird gemeinsam von den Universitäten Konstanz und Tartu (Estland) veranstaltet, die damit auch das Bestehen ihrer 15-jährigen Partnerschaft feiern.

Die Freiheit der Forschung ist zentrale Voraussetzung für die Fortschritte der Menschheit. Mit freier und transparenter Forschung sind jedoch auch Risiken verbunden. Diese können aus fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten resultieren. Darüber hinaus besteht bei einzelnen Forschungen die Gefahr, dass Ergebnisse, die für sich genommen neutral und nützlich sind, von anderen Personen zu schädlichen Zwecken missbraucht werden. „In diesem komplexen Spannungsfeld von Nutzen und Risiken ist die Forschung an der Universität Konstanz dem Wohl der Menschheit und dem Schutz der Umwelt verpflichtet“, heißt es in der Selbstverpflichtung. Damit seien der Forschung nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Grenzen gesetzt.

Die ethischen Leitlinien der Universität Konstanz gehen weiter als bislang vorhandene Regeln: Sie weiten die Regelung explizit auch auf die Sozial- und Geisteswissenschaften aus. Konkrete Beispiele für „bedenkliche Bereiche fahrlässiger und missbräuchlicher Verwendung von Forschung“ werden aufgeführt. Prof. Dr. Winfried Pohlmeier, der als Prorektor für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs (bis zum 30. September dieses Jahres im Amt) an der Erarbeitung beteiligt war, hebt diesen breiten Blickwinkel besonders hervor. „Unsere ethischen Leitlinien differenzieren die Problematik für die unterschiedlichen Fächer. Sie liefern allerdings keine Definitionen für verantwortliches Verhalten in den Wissenschaften, sondern wollen einen Diskussionsprozess anstoßen.“

Die selbstverpflichtenden Regelungen sollen als ethische Leitlinien ein Verfahren zur Verfügung stellen, mit dessen Hilfe die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Universität Konstanz ethische Zweifelsfragen lösen können. Zu diesem Zweck wird vom Senat der Universität eine Ombudsperson bestellt, die gleichzeitig Mitglied einer „Kommission für Verantwortung in der Forschung“ ist. Diese steht den an der Universität Konstanz Forschenden in Fragen der Forschungsethik zur Verfügung und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Das Thema Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Schnittstelle zwischen universitärer Forschung und Gesellschaft wird sich auch die Ethiktagung „Grenzen der Forschungsfreiheit und Verantwortung der Forschenden und Universitäten“ vornehmen. Unter anderem werden direkte Bezüge zu politisch relevanten Themen diskutiert – zum Beispiel die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Ethik. Anhand von Vorträgen wird z. B. über den Unterschied von „Malevolent Use“ und „Dual Use“ informiert. Anhand von konkreten Fällen werden außerdem Forschende, Studierende, Wissenschaftsjournalisten und Bürgerinnen und Bürger darüber diskutieren, was verantwortungsvolle Forschung konkret heißt.

Die Tagung „Grenzen der Forschungsfreiheit und Verantwortung der Forschenden und Universitäten“ findet am 17. Oktober 2015 im Konzil-Gebäude der Stadt Konstanz statt. Sie beginnt um 10 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Programm und Anmeldung unter: www.international.uni-konstanz.de/tagung-zu-ethik-und-verantwortung-in-der-forschung/

PM/hpk