Wie halten es Konstanzer KandidatInnen mit der AfD?
Ausgangspunkt war eine gestrige Medienerklärung der Landtagskandidaten im Wahlkreis Konstanz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Peter Friedrich und Nese Erikli, in der sie Auftritten mit AfD-Vertretern eine Abfuhr erteilen. seemoz fragte nach: Statements von Fabio Crivellari (CDU) und der linken Kandidaten Jürgen Geiger und Simon Pschorr.
Keine Bühne für Rechtsextreme und Rechtspopulisten
Die Landtagskandidaten im Wahlkreis Konstanz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Minister Peter Friedrich und Nese Erikli, werden sich an keiner Veranstaltung mit Vertretern der AfD oder anderer rechtsextremer und rechtspopulistischer Parteien beteiligen.
Die AfD und ihre Funktionsträger betreiben offene und verdeckt Hetze gegen Flüchtlinge, Zuwanderer und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie verleumden die parlamentarische Demokratie und demokratische Öffentlichkeit und Medien. Daher ist es falsch ihr und ihren Vertretern diese Öffentlichkeit und Darstellungsmöglichkeit zu bieten.
Eine Auseinandersetzung mit der antieuropäischen und rechtsextremen Stimmungsmache der AfD ist notwendig. Dies gelingt aber nicht, wenn rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien durch die Öffentlichkeit der Auseinandersetzung mehr Aufmerksamkeit erhalten. Zudem agiert die AfD mit biederen, vermeintlich bürgerlichen Vertretern, die die antidemokratischen und rechtsextremen Parolen ihrer Aktivisten wählbar erscheinen lassen sollen. Durch die Anerkennung von AfD-Vertretern auf Podien wird eine Auseinandersetzung mit ihren Parolen erschwert.
Nese Erikli, Peter Friedrich
Landtagskandidaten im Wahlkreis Konstanz von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
Die Opfergeschichte nicht weiter spinnen
Als Christdemokrat stehe ich zum Prinzip der Menschenwürde und zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.
Nicht zuletzt deswegen lehne ich die populistische Politik der AfD mit aller Entschiedenheit ab. Die AfD schürt Ressentiments und betreibt gefährliche Stimmungsmache.
Ich halte es für wichtig und richtig, Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen. Dies geschieht auch bei Podiumsdiskussionen, besonders in einem Wahlkampf.
Ich werde deswegen dem Kandidaten der AfD politisch nicht ausweichen, sondern mich mit ihm dort, wo ihm ein Podium geboten wird, auseinandersetzen.
Ich plädiere dafür, die AfD in der Diskussion mit Argumenten und Positionen zu stellen. Als überzeugte Demokraten, die mehr als nur ein Thema im Blick haben, haben wir dabei die besseren Argumente.
Wir dürfen der AfD nicht die Gelegenheit geben, den Mythos von der ausgegrenzten Partei als Opfergeschichte weiter spinnen zu können.
Fabio Crivellari
Landtagskandidat der CDU im Wahlkreis Konstanz
Der AfD entgegen treten
Die LINKE begrüßt die Stellungnahmen von Peter Friedrich (SPD) und Nese Erikli (Bündnis 90/Die Grünen) zu gemeinsamen Podiumsdiskussionen mit der AfD. Bereits vor einem Monat haben wir in einer E-Mail ein entsprechendes Vorgehen angeregt – woraufhin leider keine Rückmeldung erfolgte. Umso erfreuter können wir nun zur Kenntnis nehmen, dass auch die SPD und Die Grünen rechtsradikale Parteien nicht tolerieren. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Wankelmütigkeit des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel in Fragen des Asyl- und Ausländerrechts begrüßen wir, dass Peter Friedrich Position bezieht. Allerdings wird sich das Problem AfD nicht selbst lösen, wenn es nur ausreichend ignoriert wird.
Die AfD ist zunehmend ein Sammelbecken für verschiedene fremdenfeindliche Gruppierungen, die ihre Wurzeln noch auf den deutschen Nationalsozialismus zurückführen können und von Anbeginn der Bundesrepublik an menschenverachtendes Gedankengut propagieren. Im Gewand einer sogenannten bürgerlich-konservativen Partei lebt die AfD von der Differenzierung nach Herkunft, Religion und Hautfarbe. Das politische Programm dieser Gruppierung steht außerhalb der Grenzen, die grundlegende humanitäre und demokratische Werte ziehen. Wer Menschen in wertig und unwertig unterteilt, der macht eine demokratische Diskussion unmöglich. Für die Zurschaustellung rassistischer Propaganda ist DIE LINKE nicht zu haben.
Die AfD nutzt die real existierenden sozialen Nöte, Abstiegsängste und Bedürfnisse der BürgerInnen, um ihr rechtsradikales Gedankengut zu verbreiten. Diese Befürchtungen, verschuldet von den Regierungsparteien, müssen und werden wir adressieren. Den Boden, auf dem der dumpfe Rassismus in den vergangen Monaten in erschreckender Weise ins Kraut schießen konnte, hat eine Politik der sozialen Kälte bereitet. Die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse, der Abbau von Sozialleistungen, fehlende Sozialwohnungen, die schäbige Behandlung von Erwerbslosen – all das ist Nährboden für rassistische Hetze. Leider hat daran auch die grün-rote Landesregierung mit ihrer Politik, in der die soziale Frage kaum eine Rolle gespielt hat, ihren Anteil. Zu lange hat die politische Landschaft zugeschaut, wie das Krebsgeschwür gewachsen ist – diese Zeit ist vorbei.
Für uns gilt ohne Wenn und Aber: Den Rassisten der AfD entgegentreten!
Simon Pschorr und Jürgen Geiger
Landtagskandidaten der LINKEN Konstanz und Singen
Sehr geehrter Herr Martin,
Manche Dinge beurteilt man nicht nach Praktikabilität, sondern nach Recht und Würde. Ob uns Migration nutzt, ist lang und breit untersucht und würde zu weit führen, Ihnen dies hier auch noch darzubieten. Dazu gibt es Google. Doch eins dazu noch: Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, dass 10000 km eine große Entfernung sind. Wir leben in einer globalisierten Welt. Wir schaffen Probleme auf der anderen Hälfte der Erdkugel und komischerweise müssen wir dafür gerade stehen. Armut, Hunger, Ausbeutung, Krieg, an all diesen Fragen hat auch Europa einen Anteil. Deswegen darf Asylpolitik nicht bei der Aufnahme von Menschen stehen bleiben, sondern muss sich mit fairer Handelspolitik (kein TTIP), mit fairer Arbeitsmarktpolitik (menschenwürdige Arbeitslöhne für Jedermann) und mit Friedenspolitik (keine Bomben auf die syrische Zivilbevölkerung) beschäftigen.
Hier zeigt sich, wo die Gesprächsgrundlage endet: Sie haben mit einem großen Absatz tausende Menschen in einen Topf geworfen und als Verbrecher, Antisemiten, Frauenfeinde etc. abgestempelt. Jeder hat das Recht, nach seiner eigenen Person und seinem eigenen Betragen behandelt zu werden. Wer Frauen keinen Respekt zollt, der hat von mir keinen Respekt verdient, ob nun MigrantIn oder InländerIn. Aber das heißt doch nicht, dass ich auch dem Nachbarn oder der Nachbarin der respektlosen Person den Respekt abspreche! Das ist Sippenhaft. Stellen Sie sich vor, die Justiz würde, weil es Brandanschläge gegen Flüchtlingsheime gegeben hat, plötzlich alle AnhängerInnen der AfD verhaften. Das ist das, was Sie gerade mit all den schutzbedürftigen Menschen gemacht haben. Auch unter MigrantInnen gibt es Verbrecher – diese gehören bestraft. Genauso wie die Verbrecher aus Deutschland. Alle anderen gehören genauso behandelt, wie jedermann behandelt werden will. Mit Würde.
Fakt ist: Die absolute Mehrheit der MigrantInnen halten sich an deutsches Recht und werden genauso wahrscheinlich straffällig wie Deutsche (so als Beispiel http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/494540/migranten-nicht-haufiger-straffallig ; http://www.migration-info.de/artikel/2014-09-04/junge-migranten-sind-nicht-krimineller). Wer Gegenteiliges behauptet, der verunsichert die Bevölkerung und schafft erst die Angst, durch die Sie und Ihre Freunde sich in Ihrer Lebensführung bedroht sehen. Wenn Sie sich natürlich durch eine weltoffene, soziale, geschlechtergleichberechtigte, der Homosexualität gegenüber tolerante und religiös neutrale Gesellschaft bedroht sehen, dann sind Sie in Deutschland falsch.
Gruß
Simon Pschorr
Landtagskandidat Die Linke
Hallo Herr Pschorr
Danke für Ihre Antwort und Arbeit.
Was die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention betrifft: Meines Erachtens ist der Schutz vor Verfolgung aus politischen oder religiösen Gründen im Rahmen des syrischen Bürgerkrieges nicht unbedingt gegeben (von den explizit religiös verfolgten Jesiden und den wenigen Widerstandskämpfern gegen Assad einmal abgesehen), weil es zum einen unterschiedlichste Kriegsparteien gibt mit unterschiedlichsten Ideologien und dies auch auf die Bevölkerung zutrifft, und selbst wenn es islamistische Säuberungen gäbe, dies doch „mit dem Islam nichts zu tun hat“, weil die IS-Verbrecher einfach nur „Arschlöcher“ sind, die man auch mit einer Armlänge auf Abstand halten könnte. Wie auch die russischen und syrischen Truppen, die wahllos Zivilbevölkerung bombardieren. Das ist aber keine „Verfolgung“ im Sinne der Genfer Konvention.
Ich glaube vielmehr, dass sich viele Deutsche im eigenen Land durch ihren Glauben, ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Ausrichtung verfolgt sehen. Wo bekommen wir Asyl?
Natürlich befürworte ich den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention, des Asylrechts, des GG und der Qualifizierungsrichtlinie, aber kann es nicht sein, dass sie einfach nicht praktikabel sind, weil dann 90% der Menschheit aus Konflikten 10.000 km entfernt, das Recht hätten, bei uns Schutz zu finden und dies auch tun werden? Und wie lange können wir unsere Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten, wenn die Zahl der Einwohner steigt, die sich nicht an das Recht halten und Grundrechte anderer nicht akzeptieren, weil sie keinen zivilisatorischen Prozess durchgemacht haben?
Ich habe übrigens nichts dagegen geordnet 200.000 Syrer, und zwar Familien mit kranken oder schulpflichtigen Kindern aufzunehmen, andererseits habe ich aber genug davon, dass Moslems (der 3. Generation), die ich kenne, die Nase rümpfen, wenn sie junge Frauen mit kurzen Röcken sehen oder wenn man mal ein Bier trinkt.
Hat unsere Freiheits-Kultur nicht auch ein Recht weiterzuexistieren? Und können wir alle „umerziehen“, wo wir doch schon sehen, dass es bei vielen in der 2. und 3. Generation eher schlimmer als besser wird, und ich meine auch den Hass auf dieses Land und die westliche Kultur.
Ich glaube, gerade als Linker sollte man auch diese Fragen stellen, wenn die einwandernde Kultur homophobe, frauenfeindliche und antisemitsche Elemente hat. Ist man nicht Antifaschist sich dagegen zu wehren?
Sehr geehrter Herr Martin,
Die Einreise aus einem sog. sicheren Drittstaat kann (erst einmal rein rechtlich betrachtet) zwei Konsequenzen nach sich ziehen:
1. Dublin III-VO
Die Dublin III-Verordnung VO (EU) 604/2013 ist eine reine Zuständigkeitsregelung. Zuständig zur Prüfung eines Asylantrags ist grundsätzlich der Ersteinreisestaat in die europäische Union. Unabhängig von der fehlenden Praktikabilität dieser Regelung (Deutschland hat nunmal faktisch keine Nicht-EU-Außengrenzen) kann ein Mitgliedsstaat auch ohne Verstoß gegen die Dublin-III-Richtlinie einen Asylantrag bearbeiten – es handelt sich nicht um das Recht der Ersteinreisestaaten zur Bearbeitung von Asylanträgen, sondern um ihre Pflicht, die vom Staat des aktuellen Aufenthalts gegen den Willen des Ersteinreisestaats durchgesetzt werden kann. Jedem Mitgliedsstaat steht das sog. Selbsteintrittsrecht Art. 17 VO (EU) 604/2013 zu, wonach er sich für zuständig erklären kann. Dazu ist ein Mitgliedsstaat unter anderem verpflichtet, wenn absehbar ist, dass überlange Verfahrensdauern (auch im Ersteinreiseland) einen Asylschutz unwahrscheinlich werden lassen und deshalb die Grundrechte des Antragsstellers verletzten – so der EuGH.
Darüber hinaus (und das ist die entscheidende Vorschrift momentan) findet gem. Art. 3 II UAbs. 2 VO (EU) 604/2013 eine Rückführung nach Dublin III nicht statt, wenn im Ersteinreisestaat ein rechtstaatliches, faires und gerechtes Asylverfahren nicht gewährleistet ist. So ist das in vielen Ersteinreiseländern nach der st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
2. § 26a AsylG
Sie spielten auf § 26a AsylG an, nach dem das Asylrecht durch Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirkt ist. Dieser ist nicht anwendbar, wenn die Dublin-III-Verordnung einschlägig ist. Allerdings sieht auch diese eine Zurück- oder Ausweisung in einen sicheren Drittstaat vor. Sichere Drittstaaten i.S.d. § 26a AsylG sind die europäischen Mitgliedsstaaten (deckungsgleich mit Dublin-III), die Schweiz und Norwegen (Anlage I zum AsylG). Eine europäische Regelung zu sicheren Drittstaaten gibt es nicht. Diese Regelung ist vom sog. sicheren Herkunfsstaat i.S.d. § 29a AsylG zu unterscheiden. Da ist die Liste ein wenig länger, die betrifft aber nur die Länder, aus denen die Flüchtenden ursprünglich stammen.
Jetzt weg von der juristischen Ebene.
Die gerade von Ihnen vorgebrachten Gründe und Fragen halte ich ein wenig für selbstwidersprüchlich. Warum suchen Sie so sehr nach Gründen, die einen Aufenthalt aller Geflüchteten in Deutschland unmöglich machen würde? Die Fragen Ihrerseits richten sich alle auf eine Konsequenz: Schiebe den Flüchtling in einen anderen Staat ab, am Besten in die Türkei, die weder nach gesetzlichen, noch nach humanitären Maßstäben ein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge ist – Urlaub habe ich auch in Ägypten gemacht, als die Revolution gerade anfing… Ergo: Das, was Deutschland angeblich überfordert, solle geballt dahin zurück, wo es zu allererst sicheren Boden betreten hat. Deutschland, das reiche Industrieland, schafft Ihrer Meinung nach nicht, die Geflüchteten auch nur zu einem Teil aufzunehmen, während dann gefälligst die Türkei alle eindämmen soll. Nach Ihrer Logik müsste die Türkei in kürzester Zeit zusammenbrechen, dann Bulgarien, dann die Slovakei, Griechenland sowieso, solange, bis auch Österreich nicht mehr sicher ist und die Menschen vor den verbrecherischen Geflüchteten fliehen. Dann stehen sie alle vor den deutschen Grenzen und kein juristisches Argument der Welt wird sie mehr davon abhalten, hier Schutz zu suchen. Das ist doch irrational. Probleme einfach nur wegzuschieben, möglichst weit weg, löst diese Probleme doch nicht! Und im Übrigen: Die Probleme, von denen wir reden, das sind Menschen wie Sie und ich, die es nicht verdient haben, wie Ware beliebig verschoben und zum politischen Spielball gemacht zu werden. Ich sage deshalb, eine gerechte europäische Lösung zum gemeinsamen Anpacken der Flüchtlingsintegration und -aufnahme muss her, der sich kein Mitgliedsstaat mehr entziehen kann. Wenn eine solche Regelung nicht kommt, werden alle Mitgliedsstaaten in kürzester Zeit die Leidtragenden sein. Die Einzigen, die sich so richtig freuen, das wird der Daesh sein, der aus den vielen Enttäuschten, die vor dieser Bande von Verbrechern geflohen sind und die man abgewiesen hat, neue Rekruten requirieren wird – gegen oder mit dem Willen der Betroffenen.
Ich kann es auf jeden Fall nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, mich hinzustellen und schutzbedürftige Menschen in den Tod zu schicken, genauso wie es Briten, Russen und Amerikaner im zweiten Weltkrieg mit Millionen Juden getan haben. Diese Solidarität schulden wir jedem Menschen kraft seiner und ihrer Würde Art. 1 I GG.
Gruß
Simon Pschorr
Landtagskandidat Die Linke
Hallo Herr Pschorr,
Danke für Ihre Ausführungen!
Aber warum haben die Flüchtlinge aus Syrien Anrecht auf Schutz, obwohl sie ihren Lebensmittelpunkt bereits in einem anderen Staat hatten? Oder über sichere Drittstaat einreisen?
Fällt im ersten Fall nicht die Gleichsetzung von subsidiären Schutz und Anerkennung als Flüchtling im Sinne politischer, religiöser etc. Verfolgung weg? Außer in der Türkei drohe auch Gefahr an Leib und Leben, was ich mir bei jährlich 4 Millionen deutschen Touristen dort nicht vorstellen kann.
Und fällt nicht im zweiten Fall die Anerkennung nach deutschem Asylrecht weg? Weil beispielsweise Österreich so ziemlich sicher ist?
Sehr geehrter Herr Martin,
Die meisten der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge sind nicht nur sog. Bürgerkriegsflüchtlinge – also subsidiär Schutzsuchende i.S.d. Art. 15 c) RL 2011/95/EU (sog. Flüchtlingsqualifikationsrichtlinie), sondern Flüchtlinge i.S.d. Art. 1 A. 2. Genfer Flüchtlingskonvention/Art. 10 RL 2011/95/EU . Diese Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund ihrer Religion (durch die akute Bedrohung durch Daesh und dessen religiöse Säuberungen) oder aufgrund ihrer politischen Einstellung (vor Gewalt durch das Regime Assad in Syrien).
Hätten Sie nach Flüchtlingsschutz in Europa gegooglet, würden Sie herausfinden, das Personen, die ’nur‘ subsidiären Schutz genießen, genauso zu behandeln sind wie Flüchtlinge Art. 20 II RL 2011/95/EU. Diese Menschen haben in Europa (!) Anspruch auf Schutz, weder kontingentiert noch in sonst einer Form beschränkt. Das ist geltendes europäisches Recht. Die Staatenpraxis von nichteuropäischen Drittstaaten interessiert da überhaupt nicht. Genausowenig interessiert die abweichende Staatenpraxis europäischer Staaten. Ich höre von VertreterInnen der AfD immer wieder, das man geltendes Recht durchsetzen solle. Stimmt.
Diese Argumente halte ich Ihnen gerne vor, deswegen werde ich auch nicht davor zurückschrecken, mich mit Ihnen oder einer anderen Person in der Debatte zu messen.
Gruß
Simon Pschorr
Landtagskandidat Die Linke
PS: Mittlerweile bin ich nicht mehr nur Jura-Student, sondern Referendar und Magister Juris.
Die Demokratie lebt von der offenen Diskussion, nicht vom In-die-Ecke-stellen des politischen Gegners. Wenn Sie die richtigen Argumente haben, zum Beispiel, warum die Genfer Flüchtlingskonvention und das Recht auf subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge von allen Ländern der Welt, außer Deutschland, offensichtlich falsch interpretiert werden, dann bringen Sie bitte diese Argumente öffentlich. Zeigen Sie uns, wo Bürgerkriegsflüchtlinge in der Genfer Konvention Erwähnung finden, und warum wir sie trotzdem im Sinne der Genfer Konvention ohne Obergrenze aufnehmen müssen. Beziehen Sie auch das Asylrecht ein. Herr Pschorr ist doch Jurastudent. Oder? So schwer dürfte ihm das Argumentieren doch nicht fallen.
Wer ist eigentlich die AfD im Landkreis Konstanz, also den Wahlkreisen Singen und Konstanz?
Mir sind noch keine Kandidaten oder sonstige Personen aufgefallen, die sich in irgendeiner Art und Weise in den Vordergrund gespielt hätten – gut so!
Auf der einen Seite kann ich die Haltung von Erikli und Friedrich nachvollziehen, den Populisten keine Foren zu bieten und vielleicht sogar noch argumentativ in die Hände zu spielen, auf der anderen entgehen dem geneigten Publikum halt die einen oder anderen öffentlich ausgetragenen Scharmützel.
Wäre eigentlich schon mal schön zu erleben, wie der gute Peter oder die brave Nese verbal auf die braunen Nasen eindreschen, wenn sie’s überhaupt können…