Kein Grund zur Panikmache
Mobile Wachen während der Fasnacht – mehr Videoüberwachung – wirkungsvoller Schutz von Personen mit Migrationshintergrund – keine Toleranz gegenüber „Bürgerwehren“ – neuer Facebook- und Twitter-Account der Polizei – leichter Anstieg bei ausländischen Tatverdächtigen. Konstanzer Polizei warnt vor Panikmache: Sorgen um Sicherheitslage sind unbegründet.
Ein Hüne als Polizeipräsident: Nicht nur von der äußeren Erscheinung her flößt Ekkehard Falk, Polizeipräsident für vier Landkreise im Bodenseeraum, Vertrauen ein – seine souveräne Präsentation von Daten und Zahlen zur Sicherheitslage im Landkreis Konstanz nimmt jedem Panikmacher, jedem Hysteriker den Wind aus den Segeln.
In seinem Rückblick auf die Kriminalstatistik 2015 konnte Falk durchweg beruhigende Zahlen präsentieren:
- Die Fallzahlen der absoluten Taten sind 2015 im Vergleich zu 2014 um 1,3% gestiegen.
- In der Aufklärungsquote kaum Veränderungen: Von 61,2% in 2014 auf 61,7% in 2015.
- Leichter Anstieg bei Gewaltkriminalität (+ 5,43%) und Straßenkriminalität (+ 4,47%).
- Höhere Zunahme bei der Rauschgiftkriminalität (+ 20,60%).
- Rückgang bei Wohnungseinbrüchen (- 23,8%).
- Steigerung der Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchsdiebstahl.
- leichter Anstieg bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren.
- Leichter Anstieg bei den ausländischen Tatverdächtigen.
Bei seinem Ausblick auf die Fasnacht-Aktivitäten warnte der Polizeipräsident vor Panikmache. Seine Beamten seien nach den Vorfällen von Köln ausreichend sensibilisiert, das Sicherheits-Konzept überdies aktualisiert worden. So würden „Platzverbote niederschwellig umgesetzt“, Personen mit Migrationshintergrund zusätzlich geschützt; auch „mobile Wachen“ würden eingesetzt und ein neuer Facebook- und Twitter-Account der Polizei wurde eingerichtet. „Aber auch wir bei der Konstanzer Polizei glauben nicht alles, was auf Facebook erscheint.“
Grundsätzlich wurde Ekkehard Falk während seiner Präsentation vor dem Kreistag nur einmal, als er auf das staatliche Gewaltmonopol zu sprechen kam. Das werde konsequent durchgesetzt, „hoheitliches“ Handeln durch nichtstaatliche Stellen, z. B. Rockergruppen oder Bürgerwehren, werde nicht toleriert.
Auch bei der Kriminalstatistik über Flüchtlinge warnte Falk vor Übertreibungen. Nur 6,4 Prozent aller Tatverdachtsmomente entfielen auf Flüchtlinge, so Falk. Von 1853 Vorfällen im Landkreis fallen nach Auskunft des Polizeichefs allein 1541 unter Bestimmungen des Asylrechts oder seien Passdelikte – Straftaten also, für die nur Geflüchtete infrage kommen. Gleichzeitig verwies Falk aber auch auf 48 Anzeigen, wo Flüchtlinge die Opfer waren.
Ein besonderes Anliegen war Falk zudem, auf die Glaubwürdigkeit der Polizei und ihrer Öffentlichkeitsarbeit hinzuweisen: „Wir bearbeiten jede Anzeige, gleichgültig, von wem sie kommt oder wen sie betrifft. Und wir informieren offen und ehrlich darüber.“ Es gebe keine „Vorgaben von oben“ für die Öffentlichkeitsarbeit der Konstanzer Polizei und es gebe keine Anordnung, die Staatsangehörigkeit von Tätern zu verschweigen. Allerdings halte man sich an den Kodex des Presserats, der bestimmt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“
Und typisch für den unaufgeregten Ekkehard Falk seine Schlussbemerkung: „Wir berichten ja auch nicht, dass es ein Schwabe war, der in Singen etwas geklaut hat.“
hpk