Zehn Antworten zur Security

seemoz-security (2)Vor eineinhalb Wochen hatten die linken Kreisräte Hans-Peter Koch und Marco Radojevic dem Landrat zehn Fragen zur Security in Flüchtlingsunterkünften gestellt; seemoz hatte wenig später darüber berichtet und angekündigt, auch die Antworten zu veröffentlichen. Voilà. Wir lassen die Antworten derzeit unkommentiert, weil sich dazu sicher Politiker noch beizeiten zu Wort melden werden. Und auch darüber werden wir berichten.

  1. Welche Gemeinschaftsunterkünfte werden durch Security-Dienstleister betreut?
    In den Notunterkünften lösen die Security-Mitarbeiter das Personal des Landratsamtes ab, sodass die Unterkünfte rund um die Uhr besetzt sind. Alle anderen Gemeinschaftsunterkünfte werden in den Nachtstunden von einem Streifendienst angefahren.
  1. Zu welchen Uhrzeiten sind die Security-Dienstleister jeweils im Einsatz?
    In den Notunterkünften beginnt die Schicht des Sicherheitsdienstes montags bis donnerstags zwischen 16 und 17 Uhr und endet am nächsten Tag zwischen 7 und 8 Uhr morgens. Freitags beginnt die Schicht um 12 Uhr und dauert das ganze Wochenende. Die Anfahrt der Gemeinschaftsunterkünfte durch den Streifendienst erfolgt in den Nachtstunden.
  1. Welche Security-Dienstleister wurden mit der Betreuung der Gemeinschaftsunterkünfte beauftragt?
    Beauftragt wurde die SSK Security Service Konstanz GmbH.
  1. Nach welchen Kriterien werden die Aufträge an Security-Dienstleister vergeben?
    Es wurden mehrere Angebote verschiedener Sicherheitsdienstleister eingeholt. Die Auftragserteilung erging nach entsprechender Prüfung (insbesondere hinsichtlich Preis und Seriosität).
  1. Haben die Mitarbeiter der Security-Dienstleister eine Ausbildung im Bereich interkulturelle Kompetenz? Wenn nein, werden diese vor Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft entsprechend geschult?
    Zu Beginn wurden etwa 15 Mitarbeiter im Rahmen einer interkulturellen Fortbildung durch das Landratsamt Konstanz geschult. Schulungen für neue Mitarbeiter sind geplant.
  1. Welchen Personen wird seitens der Security Zutritt zu den Gemeinschafts- und Notunterkünften gewährt? Ist ehrenamtlichen Helfern und kommunalen Mandatsträgern der Zutritt gestattet? Wenn ja, zu welchen Uhrzeiten?
    In den Notunterkünften gilt eine allgemeine Besucherregelung: Besucher können sich montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr in der Unterkunft aufhalten. Besuche zwischen 17 und 20 Uhr sind mit einem Besucherausweis gestattet. Am Wochenende sind Besuche zwischen 8 und 18 Uhr ebenfalls mit einem Besucherausweis erlaubt.
  1. Wie wird seitens des Landkreises gewährleistet, dass kein rechtsradikales Personal durch die Security-Dienstleister in den Flüchtlingsunterkünften eingesetzt wird?
    Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters sind verpflichtet, ein Führungszeugnis vorzulegen. Darüber hinaus werden sie bereits in den Vorstellungsgesprächen auf diese Thematik hin geprüft.
  1. Kam es bisher zu unangemessenen Verhalten und/oder Kompetenzüberschreitungen seitens der Security-Mitarbeiter im Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft?
    Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist es, in den Unterkünften für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. In wenigen Einzelfällen ist es vorgekommen, dass sich Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nicht an Vorgaben gehalten haben. Diesen Fällen ist das Landratsamt nachgegangen.
  1. Sind die in den Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdienste im „Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW“ organisiert?
    Nein.
  1. Welcher Aufwand würde entstehen, wenn die Sicherheit in allen Unterkünften durch Kreis eigenes Personal gewährleiste würde? Wie viele Personen müssten eingestellt werden?
    In den Notunterkünften sind derzeit täglich 27 Security-Mitarbeiter im Einsatz, für die Anfahrt der Gemeinschaftsunterkünfte durch den Streifendienst weitere zwei Mitarbeiter pro Nacht. Die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterkünften durch Kreis eigenes Personal wäre mit höheren Kosten verbunden als die Inanspruchnahme des Dienstleisters.

Die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag erhalten eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hämmerle