Neuer Ärger mit Maklern
1500 Euro Provision bezahlte eine Familie im März an einen Wohnungsmakler aus Freiburg für die Vermittlung einer Mietwohnung in Engen. Doch diese Forderung war rechtswidrig. „In der Wohnungsvermittlung gilt: Wer einen Makler bestellt, muss ihn bezahlen,“ erläutert Herbert Weber, Vorsitzender des Mieterbunds Bodensee. Wer zu Unrecht eine Makler-Provision verlangt hat, muss sie dem Mieter zurück erstatten.
Dies verlangen nun die Engener Mieter mit Hilfe des Mieterbunds. Doch der Vermittler weigert sich bislang, und das mit einer eigenwilligen Begründung. In einer Mail an den Mieterbund erklärte er: „Es handelt sich hier nicht um eine Maklerprovision, das ist schon an der Summe erkennbar,“ sondern um eine Entschädigung. Er habe von 40 Wohnungsbewerbern drei Familien in die engere Auswahl genommen, die sich bereit erklärt hatten, ihm diese Entschädigung in der genannten Höhe zu bezahlen und sich schriftlich dazu verpflichtet hätten.
Doch wer eine solche Unterschrift verlangt, verstoße gegen das Recht der Wohnungsvermittlung, so der Mieterbund. „Nur weil ein Makler seine Provisionsforderung in Entschädigung umbenennt, ändert sich rechtlich nichts.“ Daher werde der Mieterbund die betroffenen Mieter auch bei einer Klage unterstützen, damit sie ihr Geld bald wiedersehen. Erlaubt sei eine Forderung in Höhe von zwei Kaltmieten, zu der noch die gesetzliche Mehrwertsteuer komme. Dies ergebe einen Multiplikator von 2,38, der erkennbar nicht angewandt worden sei.
Auffallend in der Korrespondenz des Wohnungsvermittlers war auch die Absender-Angabe auf seinen E-Mails. Dort bezeichnete er sich als „Diplom Makler“. Dies mache deutlich, dass die betroffenen Mieter Opfer eines schwarzen Schafs in der Branche geworden sind, stellt der Mieterbund fest. Wohnungsmakler sei keine geschützte Berufsbezeichnung. Niemand könne irgendwo Makler-Diplome erwerben. Wer sich so auf dem Wohnungsmarkt benehme, wolle täuschen.
Ein weiterer Wohnungsmakler aus Singen müsse demnächst ebenfalls mit einer Klage rechnen, kündigt der Mieterbund Bodensee an. Der Vermittler hatte mit Inseraten freie Wohnungen beworben und Mieter erst dann zu einer Besichtigung eingeladen, nachdem sie ihm einen Maklerauftrag erteilt hatten. Auf Betreiben des Mieterbunds hatte sich der Betroffene verpflichtet, dieses rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Dennoch weigere er sich, Mietern zu Unrecht verlangte Provisionen zurück zu bezahlen.
Winfried Kropp