Grässlin fordert Sigmar Gabriels Rücktritt
Verdoppelung der Rüstungsexportgenehmigungen von 2014 auf 2015 + + + DFG-VK-Bundessprecher Jürgen Grässlin bezichtigt Wirtschaftsminister Gabriel der „sachlich falschen und damit schlichtweg verlogenen“ Darstellung von Widerrufsmöglichkeiten bei Panzerexporten nach Katar + + + Grässlin fordert Gabriels Rücktritt wegen der „Beihilfe zu Mord“ durch Rüstungsexport-Genehmigungen in Krisen- und Kriegsgebiete.
Medien meldeten vorab zu dem heute erscheinenden Rüstungsexportbericht 2015 eine Verdoppelung der Einzelausfuhr-Genehmigungen deutscher Rüstungsexporte von 3,97 Mrd. (2014) auf 7,86 Milliarden Euro (2015). Erneut wurden mit Genehmigung des verantwortlichen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel Kriegswaffen und Rüstungsgüter in zahlreiche menschenrechtsverletzende Empfängerländer geliefert, selbst an Diktaturen.
Jüngst verteidigte der Sozialdemokrat Gabriel die neuerlichen massiven Rüstungsexport-Steigerungen und verwies auf vermeintlich umzusetzende Entscheidungen der Vorgängerregierung.
Als „sachlich falsch und damit schlichtweg verlogen“ bezeichnet Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), dagegen Gabriels Behauptung, wonach dieser beispielsweise die Kampfpanzerlieferungen an Katar „leider nicht rückgängig machen“ könne.
Richtig sei, dass diese unter Führung der CDU/CSU/FDP-Regierung vor dem Herbst 2013 (und Gabriels Amtsantritt) beschlossen worden seien. Doch verweist Grässlin auf das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Dort heißt es in §7 zum Widerruf der Genehmigung in Abs. 1: „Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“ Laut §7, Abs. 2 ist die Genehmigung „zu widerrufen“, wenn einer der „genannten Versagungsgründe nachträglich offenbar geworden“ sei. Genau dieser Fall sei angesichts der Panzerlieferungen nach Katar gegeben. Gemäß KWKG §6 (3) 1. sei die Genehmigung zu versagen – und damit auch nachträglich zurücknehmbar –, wenn „die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung“ eingesetzt werden. Genau dieser Fall sei mit der Beteiligung Katars am Krieg gegen den Jemen gegeben, so Grässlin. In der Folge müssten die Firmen Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall vom Bund entschädigt werden (KWKG §9).
Der Freiburger Friedensaktivist Grässlin – zugleich Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB) – reiste in den vergangenen Jahren auf den Spuren des Einsatzes deutscher Waffen wiederholt in Krisen- und Kriegsgebiete und publizierte mehrere Bücher über die Täter und Opfer deutscher Waffentransfers. Grässlin berichtet aus Erfahrung: „Kriegswaffen aus Deutschland werden in Ländern wie der Türkei, Somalia, Kenia, Algerien, Mexiko und vielen anderen mehr zur Ermordung Oppositioneller, missliebiger Regierungskritiker, Andersdenkender oder Andersgläubiger eingesetzt.“ Katar und Saudi-Arabien, klassische Empfängerländer deutscher Kriegswaffen, würden zurzeit sogar grenzüberschreitend Krieg im Jemen führen.
„Mit derartigen Waffenexportgenehmigungen leistet Bundeswirtschaftsminister Gabriel Beihilfe zu Mord durch Rüstungsexport an menschenrechtsverletzende und kriegsführende Empfängerländer“, so der Vorwurf des DFG-VK-Bundessprechers. Wenn der Wirtschaftsminister im Bundessicherheitsrat unter Führung von Frau Merkel bei brisanten Rüstungsexporten an Staaten in Krisen- und Kriegsgebieten wider Willen überstimmt werde, sei es „eine Frage von Leben und Tod, angesichts der immens hohen Zahl von Rüstungsexportopfern ein Veto einzulegen. Angesichts der Panzerlieferungen nach Katar muss Gabriel die Koalitionsfrage stellen und im Falle einer Abstimmungs-Niederlage sofort zurückzutreten.“
MM