Fehlschuss der Immobilien-Besitzer-Partei

Das ging daneben, liebe Konstanzer FDP: Der Versuch, das „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ neuerlich infrage zu stellen, dürfte gescheitert sein. Nachzulesen und anzuhören ist das in der morgigen Sitzung des Konstanzer Gemeinderates.

Auf die Tagesordnung gelangte das Thema durch einen Antrag der FDP-Fraktion, über „die Wirksamkeit des Zweckentfremdungsverbotes“ informiert zu werden. Wohl mit dem Hintergedanken der Immobilien-Besitzer-Partei, die schon immer gegen diese Regelung votierte: Das bringt nichts, Wohnraum wird nicht zusätzlich besorgt, der eigens eingestellte Mitarbeiter mithin überflüssig.

Doch weit gefehlt: Andreas Napel, Leiter des Baurechtsamtes, weist in seiner Vorlage penibel nach, dass in nur einem Jahr immerhin neun Wohnungen wieder vermietet werden konnten – gewiss, nur ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein, doch auch der zählt in einer Stadt, die so sehr von der Wohnungsnot geplagt ist wie Konstanz. Schließlich betrug der „Wohnraumfehlbestand im Jahre 2015 ca. 1900 Wohnungen“.

Das sieht auch das Baurechtsamt so: „Die bisher aufgegriffenen ca. 500 Anfragen und eingeleiteten Verfahren zeigen, dass hier deutlicher Handlungsbedarf besteht, wobei generell die abschreckende Wirkung des bestehenden Verbotes nicht quantifiziert werden kann“. Immerhin wurden 30 Wohnungsinhaber verdonnert, innerhalb kurzer Zeit ihre Wohnungen herzurichten und dem Mietmarkt wieder zuzuführen – werden die Fristen nicht eingehalten, drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro.

Denn das schließlich ist Zweck und Sinn der Regelung: „Durch das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum kann u.a. die Umnutzung von Wohnraum in Gewerbeflächen oder in dauerhaft genutzte Ferienwohnungen untersagt und der Abbruch von Wohnraum gesteuert werden“, so Andreas Napel in seinem Bericht an den Gemeinderat. Immerhin zählt sein Amt derzeit 420 dauerhaft genutzte Ferienwohnungen im Konstanzer Stadtgebiet – über die Umnutzung von Wohnraum in Büros, Kanzleien, Praxen oder Werkstätten allerdings macht Napel keine Aussage.

Was zu beweisen war – das Zweckentfremdungsverbot, 2015 nur mit knapper Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen, ist und bleibt ein wichtiges Steuerungsinstrument. Zumindest so lange, wie der Gemeinderat sich nicht zu harscheren Maßnahmen aufraffen kann. Für dieses Ergebnis sollte man der Konstanzer FDP-Fraktion geradezu dankbar sein.

hpk

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