Das Zweckentfremdungsverbot greift
Im Konstanzer Gemeinderat gab es am letzten Donnerstag auf Antrag der FDP eine Debatte über die Wirksamkeit des Zweckentfremdungsverbotes, in der die Verwaltung erste überraschende und durchaus erfreuliche Zahlen vorlegte. Die FDP und einige andere nutzten die Gelegenheit, wieder einmal deutlich zu machen, wie sehr sie Eingriffen in die Freiheit der immobilienbesitzenden Klasse misstrauen.
Nachdem auf der Linken die VertreterInnen einer reinen Lehre im Aussterben begriffen sind, haben die Bürgerlichen mittlerweile die Freuden der Ideologie für sich entdeckt. Die FDP hatte getreu dieser Grundstimmung beantragt: „Der Gemeinderat hat im Februar 2015 beschlossen, einen neuen Mitarbeiter im Baurechtsamt einzustellen, der die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes von Wohnraum überwachen soll. Wir möchten darüber informiert werden, wie viele Wohnungen durch diese Maßnahme dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden. Außerdem möchten wir darüber informiert werden, wie viele Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang erforderlich wurden.“
Man erinnert sich: Nach langem Wehgeschrei der Bürgerlichen hat der Gemeinderat damals ein solches Verbot erlassen, durch das, so die Verwaltung, „u.a. die Umnutzung von Wohnraum in Gewerbeflächen oder in dauerhaft genutzte Ferienwohnungen untersagt und der Abbruch von Wohnraum gesteuert werden“ können.
Wer ist Denunziant?
Nach Heinrich Everkes Worten steht seine FDP jedem Eingriff in die Rechte von Eigentümern höchst kritisch gegenüber und fürchtet, dass durch ein solches Verbot in der Stadt das „Denunziantentum“ aufblühen könnte. Außerdem monierte er, dass es ja gar nicht möglich sei, all die Internet-Angebote von Ferienwohnungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Sein Fazit: Das Verbot hat zu wenig Wirkung, ist zu teuer und macht nichts als Ärger. Er forderte statt dessen Erleichterungen für Bauherren, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Es überrascht, dass ausgerechnet die FDP einer unkontrollierbar großen Zahl von Immobilienbesitzern unterstellt, sie könnten vielleicht Wohnraum illegal über das Internet als Ferienwohnungen anbieten, aber man muss Everke zugutehalten, dass er seine Pappenheimer natürlich bestens kennt. Ob es freundlich ist, Mitmenschen, die solche Verstöße melden, im gleichen Atemzuge des „Denunziantentums“ zu bezichtigen, bleibe dahingestellt.
Wohnungen „gerettet“
Andreas Napel, Leiter des Baurechts- und Denkmalamtes, wartete jedenfalls mit den gewünschten Zahlen auf, und die sprechen eine sehr deutliche Sprache: „Zur Ermittlung von Wohnraumleerständen und Nutzungsänderungen wurde neben Kontrollen durch Mitarbeiter auch die Möglichkeit eröffnet, dies über eine Mailadresse bei der Stadt Konstanz zu melden. Die bisher aufgegriffenen ca. 500 Anfragen und eingeleiteten Verfahren zeigen, dass hier deutlicher Handlungsbedarf besteht. Neun Wohneinheiten wurden im Verlauf der eingeleiteten Verfahren bereits wieder ihrer Zweckbestimmung zugeführt. Hinsichtlich weiterer 30 Wohneinheiten wurden Instandsetzungsanordnungen erlassen, die innerhalb der gesetzten Fristen zu einem Wiederbezug der fraglichen Wohneinheiten führen werden.“ Was den Ärger anbelangt, gibt sich Napel gelassen: 0 Gerichtsverfahren gleich 0 € Gerichtskosten.
Darüber hinaus lässt sich natürlich nicht abschätzen, wie viel Wohnraum durch die Abschreckungswirkung des Zweckentfremdungsverbotes erhalten blieb oder im Stillen auf den Markt zurückgeführt wurde. Dieses Verbot, das stellte die Verwaltung noch einmal klar, greift natürlich nur bei vorhandenem Wohnraum, Ferienwohnungen neu zu errichten, kann im Rahmen des Baurechts und der Bebauungspläne durchaus möglich sein.
2020 ein Nachmittag der langen Messer?
Roger Tscheulin (CDU) nannte den Erfahrungsbericht wichtig und bezeichnete das (von ihm damals bekämpfte) Zweckentfremdungsverbot als „wohnungspolitische Krücke“, die mit einem großen Eingriff in das Privateigentum einhergehe. Er erinnerte daran, dass das Verbot auf fünf Jahre befristet ist. Es bedarf keiner großen Phantasie, um vorherzusagen, dass es dann wieder einen Nachmittag der langen Messer geben wird, aber das ist dann schon nach der nächsten Gemeinderatswahl.
Der alte Konstanzer Mieterkämpe Herbert Weber (SPD) war natürlich bei diesem Thema in seinem Element. „39 Wohnungen sind bei einer derartigen Marktlage verdammt viel“, rief er zustimmungsheischend in die Runde. Holger Reile (LLK) teilte indes gewohnt beherzt gegen die FDP aus und verkündete nach einigen Lobeshymnen auf das Zweckentfremdungsverbot: „Ich hätte auch nichts gegen Instandbesetzungen.“
Bedenklich ist allerdings ein Nebenaspekt, den Roland Wallisch (FGL) in die Diskussion einbrachte. Ihm sei ein Fall bekannt, in dem ein Vermieter von der Stadt erfahren habe, wer dort des Vermieters leerstehenden Wohnraum gemeldet habe. Dieser Melder sei daraufhin von seinem Wohnungsgeber rausgeschmissen worden. Andreas Napel bestätigte zur Überraschung praktisch aller im Saale, dass schriftliche Zweckentfremdungsmeldungen nicht vertraulich sind, weil die Vermieter in diesen Verfahren Akteneinsicht beantragen können und dann den gesamten Schriftwechsel einschließlich der Leerstandsmeldungen aus der Bevölkerung zu sehen bekommen.
Das Wort des Tages in dieser Sache aber kam von Anselm Venedey (FWK): „Manchmal sind Dinge auch wichtig, wenn sie nicht wirksam sind. Davon lebt ein ganzer Berufsstand.“ Wer dabei an HomöopathInnen denkt, irrt, denn diese Replik ging an die Adresse des Rechtsanwaltes Roger Tscheulin.
O. Pugliese
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