SPD will Konstanzer Haushaltsdebatte verschieben

Nach der überraschenden Mitteilung über eine hohe Gewerbesteuer-Rückzahlung (wie von seemoz am letzten Freitag gemeldet) will die SPD den Doppelhaushalt 17/18 erst im Januar nach einer weiteren Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen lassen.

In der Begründung des Antrags schreibt ihr Fraktionsvorsitzender Jürgen Ruff: Die Verwaltung habe eine deutliche Verbesserung des Jahresabschlusses 2016 in Aussicht gestellt und angekündigt, dass damit die bestehenden Haushaltsrisiken, zum Beispiel bei der Kreisumlage, abgedeckt werden können.

Die Gewerbesteuer-Lücke führe jedoch dazu, dass es nun keine Reserven mehr gebe. Wenn die Kreisumlage – wie im Entwurf des Landkreises vorgesehen – auf über 32 Prozent steige, belaste dies die Stadt Konstanz mit mehr als drei Millionen Euro. Dieser Betrag könne nur über eine zusätzliche Kreditaufnahme finanziert werden.

Somit enthalte der Haushalt bereits am Tag seiner Verabschiedung in einem „wesentlichen finanzpolitischen Punkt, der Verschuldung, eine falsche Annahme“. Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir stellen den Antrag, das Thema „Beschluss des Doppelhaushalts 2017 und 2018“ von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2016 abzusetzen und auf die Gemeinderatssitzung im Januar zu vertagen. Gleichzeitig beantragen wir die Einberufung einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Januar 2017, die eine weitere Vorberatung des Haushaltsentwurfs unter Berücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt ermöglichen soll.

Begründung: In der Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2016 für den Haushalt hatte die Verwaltung eine positive Entwicklung des Haushaltsjahres 2016 prognostiziert und in Aussicht gestellt, dass umfangreiche Verbesserungen des Ergebnisses dafür verwendet werden sollen, die Rücklage zu erhöhen, um Haushaltsrisiken für 2017 abzudecken. Dies ist nun nicht mehr möglich. Sämtliche Haushaltsrisiken durch die höhere Kreisumlage und niedrigere Gewerbesteuereinnahmen wären durch eine Nettokreditaufnahme zu finanzieren.

Somit enthielte der Haushaltsplan zu einer wesentlichen finanzpolitischen Position bereits am Tag seiner Verabschiedung Annahmen, die nicht eintreten werden. Dies ist insofern problematisch, als es sich bei der Kreditaufnahme um eine Position handelt, die der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde unterliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Ruff

MM