Kanton Thurgau: Kampagne gegen die Kulturstiftung
„Zwischen Ignoranz und Dreistigkeit“ bewege sich die Kampagne gegen die Kulturstiftung des Kantons Thurgau, befindet Jochen Kelter in seinem Plädoyer pro Stiftung bisheriger Prägung. Der weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte Schriftsteller tritt ein „für eine blühendere Kulturlandschaft“ ohne Gängelung.
Seit Wochen erleben wir eine politische und mediale Kampagne gegen die Kulturstiftung des Kantons, wie es sie lange nicht gegeben hat. Sozialwerke, Steuerpolitik, Service public und Kultur stehen schweizweit unter Druck, nun also auch im Thurgau. Ausgelöst wurde das herbstliche Halali von Alex Bänninger, längst ausrangierter Kulturchef des Fernsehens, im Auftrag des „Think Tank Thurgau“ Planer der „Kulturleuchttürme“, die schon erloschen waren, bevor sie noch versuchen konnten zu leuchten, Betreiber einer Kanzlei für Kultur und Kommunikation, der von sich sagt, er habe noch nie gratis für die Kultur gearbeitet.
Selbstbedienungsladen?
Ausgerechnet dieser sympathische Zeitgenosse, der für seine Leuchtturmphantasien dem Vernehmen nach 100 000 Franken öffentliches Geld kassiert hat, befand, der Stiftungsrat der kantonalen Kulturstiftung sei ein Selbstbedienungsladen und forderte, Kulturschaffende im Stiftungsrat dürften keine eigenen Gesuche einreichen. Der Bock als Gärtner oder: Thurgau mal wieder unterbelichtet.
Natürlich war diese fulminante Attacke Wasser auf die Mühlen des hiesigen Monopolblatts, der Thurgauer Zeitung und der ansonsten eher handzahmen SVP, die wohl glaubte, ihr Mütchen an einem ebenso harm- wie wehrlosen Gegner kühlen zu können. Höhepunkt war dann die Interpellation von Grossrat Urs Martin (SVP), auf die der Grosse Rat eintrat und natürlich die Berichterstattung über die Ratsdebatte in der Thurgauer Zeitung vom 24. November dieses Jahres.
Provinzposse?
Den Zeitungsbericht verfasst hat der Kantonalredaktor Thomas Wunderlin, der auch gleich noch den Kommentar zur eigenen Berichterstattung verfasst hat, was ihm, mit zartem Hinweis auf journalistische Ethik etwa, offenbar niemand ausgeredet hat. Dass dann die Grenzen zwischen Bericht und Kommentar schnell verfließen, macht die Schlagzeile über der Seite deutlich: „Zwischen Schande und Skandal“. Nichts weniger als moralischer Sündenpfuhl oder kriminelle Energie mithin. Eine Provinzposse.
Zu den ignoranten und degoutanten Einlassungen von Hermann Lei (SVP) über eine „ergraute Fotografin, die seit Jahrzehnten dieselben (!) verwaschenen Fotos“ mache, fällt mir eigentlich nur die Frage ein, warum dieser Mann seit der Affäre Bloch/Hildebrand, in die er involviert war, immer noch das Thurgauer Anwaltspatent besitzt. Der Interpellant Urs Martin erhob zum Kronzeugen für den „Selbstbedienungsladen“ Kulturstiftung, für „Filz und Vetternwirtschaft“ ausgerechnet deren ersten Präsidenten Robert Fürer, der sich für das Jazzfestival „Generations“ engagiere, das die Kulturstiftung „zufälligerweise“ bis heute unterstütze.
Nun ist das keineswegs „zufällig“, aber Fürer, weder Komponist noch Musiker, sondern ein recht erfolgreicher Anwalt, der zu den drei „Personen des öffentlichen Lebens“ gehörte, die neben drei Kulturvermittlern und drei Kulturschaffenden im Stiftungsrat Einsitz nehmen. Er hat das Organisationskomitee von „Generations“ aufgebaut, das alle zwei Jahre stattfindet und nicht zuletzt junge Musiker fördert, und natürlich außer seinen Sitzungsgeldern nie auch nur einen Franken in die eigene Tasche gesteckt.
Nicht zu vergessen: Literaturhaus und Lyrik-Tage
Überhaupt scheinen Medien wie Politiker vergessen zu haben, falls sie es je gewusst haben sollten, wie die Stiftung in ihren Anfangsjahren nach der provisorischen Gründung im Jahr1990 und der definitiven 1991 gearbeitet hat. Es galt, lange bevor Förderungsgesuche von außen in nennenswerter Zahl überhaupt bei der Stiftung eintrafen, auf dem „kulturellen Holzboden“ Thurgau das Brachland umzugraben die Grundlagen für ein paar blühende Wiesen zu legen.
So wurden neben Fürer auch andere Stiftungsräte sowie der Stiftungsbeauftrage mit diversen Aufträgen tätig. Über das „Forum andere Musik“ wurden Kompositionsaufträge für zeitgenössische Musik vergeben und deren Aufführung gefördert. In verschiedenen Gemeinden wurden Initiativen für ein Open Air–Sommerkino lanciert, das heute an vielen Orten eine Selbstverständlichkeit ist. Stiftungsräte brachen zu Atelierbesuchen bei heimischen Künstlern auf. Studenten der ETH Zürich entwarfen unter Anleitung einer Dozentin im Dorf Märstetten ein Modell für zeitgenössisches Bauen auf dem Land.
Es wurde versucht, die sehr zersplitterte Theaterszene zu konsolidieren und zu professionalisieren; immerhin gibt es heutzutage zumindest das Theaterhaus Thurgau in Weinfelden. Ich selbst als Gründungsmitglied des ersten Stiftungsrats habe zusammen mit dem Autor und Verleger Beat Brechbühl die zweijährlichen internationalen „Frauenfelder Lyrik-Tage“ initiiert, in den neunziger Jahren eine Veranstaltung von nationaler und grenzüberschreitender Ausstrahlung, da sie die erste und lange Zeit die einzige ihrer Art in der Schweiz war. Für junge Autoren führte die Stiftung zudem einige Male Schreibwerkstätten durch.
Im Frühjahr 2000 wurde, übrigens wiederum auf Initiative von Robert Fürer, das Bodman- Literaturhaus in Gottlieben samt einer Stipendiatenwohnung eröffnet, zeitgleich mit den Literaturhäusern in Zürich und Basel, und zählte damit zu den ersten Literaturhäusern in der Deutschschweiz. Ich habe seine Veranstaltungsreihen aufgebaut und es fünf Jahre im Auftrag der Stiftung geleitet – zu einem Monatslohn vom 500, – FR übrigens, für die es Herr Bänninger, so er etwas von Literatur verstünde, wohl kaum getan hätte. Unterdessen ist sein Jahresbudget nach mehreren Jahren der Bewährung längst im ordentlichen Staatshaushalt integriert.
Berufsverbot?
Summa summarum: Von „Selbstbedienung“, die manche Politiker und Journalisten gerne herbeireden würden, konnte überhaupt keine Rede sein. Und auch heutzutage, davon bin ich überzeugt, ist es genauso. Nach meiner Erfahrung werden eigene Gesuche von Stiftungsräten strenger als jene von Auswärtigen geprüft. Sie sind selbstverständlich von der Beratung ihres Gesuchs ausgeschlossen und erhalten auch im Nachhinein keinerlei Akteneinsicht. Mir wurde ein einziges Mal während meiner dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Stiftungsrat ein Zuschuss für die Arbeit an einem Erzählungsband gewährt und auch das nur nach wiederholtem Anlauf. Kulturschaffenden generell und zwingend, wie es im Grossen Rat gefordert wurde, zu verbieten, eigene Gesuche zu stellen, käme indessen einem mehrjährigen Berufsverbot gleich, das für Künstlerinnen und Autoren, also für „Schöpfer von Werken der Imagination“ (ja, solche Menschen gibt es, man schaue im Schweizerischen Urheberrechtsgesetz /URG nach) wohl auch kaum durch höhere Sitzungsgelder zu kompensieren wäre.
Den Ruf nach auswärtigen Kulturschaffenden für den Stiftungsrat als Alternative halte ich samt seiner Begründung, Auswärtige peilten womöglich ein höheres künstlerisches Niveau an als hiesige, für kleinmütig und völlig unbegründet. Zum einen zeigt sie den nach wie vor vorhandenen Minderwertigkeitskomplex des Thurgaus, der zumindest in dieser Hinsicht unbegründet ist. Zum anderen geht eine solche Forderung an der Wirklichkeit vorbei und damit ins Leere. Nicht alle Thurgauerinnen und Thurgauer, schon gar nicht Kulturvermittler, Musiker, Autoren und Künstler, leben im Kanton. Kulturschaffende, die von hier stammen und dem Thurgau verbunden bleiben, sind mitunter schon lange in Zürich, im Tessin oder an anderen Orten ansässig oder dort beschäftigt.
Waschechte Auswärtige müssten zudem einen guten Teil ihrer Amtszeit darauf verwenden, sich in der dezentralen, facettenreichen und kleinräumigen Kulturlandschaft zu orientieren und zurecht zu finden, ein Problem, das sich ja schon uns „Einheimischen“ stellt. Was schließlich den Vorwurf betrifft, die Stiftung gebe die Namen der Experten nicht bekannt, die sie zur Begutachtung von Gesuchen heranzieht, kann ich nur sagen, dass mir das angesichts der Anfeindungen, die diese in der Vergangenheit vonseiten abgewiesener Gesuchsteller ausgesetzt waren, durchaus gerechtfertigt scheint.
Für eine blühendere Kulturlandschaft
Ich möchte gerne ein weiteres Argument für die jetzige Zusammensetzung des Stiftungsrats aus Künstlern und Künstlerinnen, Kulturvermittlern und Personen des öffentlichen Lebens vorbringen. Ich habe durch solche Zusammenarbeit erfahren, dass die drei Personengruppen aus völlig unterschiedlichen Berufs- und Lebenswelten voneinander lernen können. So können Politiker und andere in der Öffentlichkeit stehende Personen etwas vom Kulturbetrieb und vom Element und den Besonderheiten des Kreativen lernen. Kulturvermittler und Künstler etwas über die ihnen häufig wenig bekannten Abläufe in Politik und Verwaltung. So kommt es mitunter zu Beziehungen zwischen Personen aus sehr unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen, die anders eher selten zustande kommen.
Fazit: Der Herbststurm, der da über die Kulturstiftung hereingebrochen ist, war nicht der erste und wird vermutlich nicht der letzte gewesen sein. Damit, dass es zu kurz gekommene Neider gibt, Kreise, denen Kunst und Kultur noch nie geheuer waren, oder Politiker, die jeden, der in irgendeiner Form kulturell tätig ist, per se für „links“, also gefährlich oder nicht vertrauenswürdig halten, solchen, aber auch Medien, die Fakten nicht kennen oder nach ihrem Weltbild verdrehen, muss man sich wohl abfinden. Die Kulturstiftung möge man so weit als möglich autonom, unbehelligt und in Ruhe zum Wohl von Künstlern und für eine blühendere Kulturlandschaft arbeiten lassen
Jochen Kelter
Jochen Kelter lebt als Autor in Ermatingen am Untersee. Er war von 1990 bis 2003 Stiftungsrat der Kulturstiftung des Kantons Thurgau, von 1992 bis 2001 Präsident von „Suisseculture“, dem Dachverband der Schweizer Urheberverbände und von 2002 bis 2010 Präsident der Schweizer Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst „Pro Litteris“. Sein neuer Gedichtband „Wie eine Feder übern Himmel“ erscheint im Frühjahr 2017 im Verlag Weissbooks, Frankfurt.