Weiter Kritik an externen Gutachtern

Nicht nur der Landesrechnungshof bemängelt seit Jahren die hohen Kosten für externe Gut­achten. Auch in Konstanz stieg in letzter Zeit der Unmut über die Menge der von der Ver­waltung beauftragten Gutachter. Ein bereits 2015 eingebrachter Vorstoß der FDP-Fraktion mit Unterstützung fast aller Fraktionen, zumin­dest Aufklärung über die Kosten zu erhalten, wurde von der Verwaltung erfolgreich abgewehrt.

Als Begründung musste herhalten, dass diese Informationen nur unter Aufwendung von 600 Arbeitsstunden zusammengestellt werden könnten. Die Fraktionen zogen ihren Antrag daraufhin zurück und begnügten sich mit Informationen zu zehn herausgegriffenen anstelle von Hunderten teils unbekannten Gutachten.

Doch die Kosten der Gutachten waren nur einer der Kritikpunkte. Insbesondere das 2015 veröffentlichte Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept, das in Kombination mit zwei weiteren Gutachten vom Stadt- und Regionalentwicklungsbüro Dr. Acocella erstellt wurde, wurde von Peter Magulski, einem Konstanzer Softwareunternehmer und Flugplatzbefürworter, heftig kritisiert.

Laut Magulski fanden sich widersprüchliche Aussagen und Vorgehensweisen im Vergleich zu Gutachten, die Dr. Acocella für andere Gemeinden erstellt hatte, obwohl diese ansonsten teils identische Texte beinhalteten. In einem Schreiben führte Magulski zahlreiche Stellen penibel auf. Auch bemängelte er, dass die Schließung des Flugplatzes innerhalb des Gutachtens als alternativlos dargestellt werde, obwohl zahlreiche Standortalternativen nicht einmal zur Prüfung genannt würden.

Schopfheim–Konstanz Connection?

Zusätzlich machte Magulski darauf aufmerksam, dass im Ratssystem der Gemeinde Schopfheim ein Angebot von Dr. Acocella für ein „Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schopfheim“ veröffentlicht wurde. Bei genauerem Hinsehen fällt auf: Ein ähnliches Angebot für die Stadt Konstanz wird vermutlich als Vorlage gedient haben, denn die Dokument-Eigenschaften tragen den Titel „Einzelhandelskonzept Konstanz“.

Im Angebot ist zu lesen, dass von Seiten des Auftraggebers eine projektbegleitende Arbeitsgruppe installiert werden könne, die die „Vorgehensweise, die Prognoseannahmen oder Zwischenergebnisse diskutiert bzw. vorgibt“. Dem Text ist zu entnehmen, dass diese „Vorgabemöglichkeit“ keine Besonderheit darstellt, sondern in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde.

Expertise oder Vorgabe?

Der naive Unbeteiligte ist bisher vermutlich immer davon ausgegangen, dass die Einflussnahme eines Auftraggebers auf den Gutachter, wenn überhaupt, dann nur unausgesprochen und indirekt erfolgt. Die Möglichkeit, dies aber bereits im Angebot schriftlich zu verankern, setzt neue Maßstäbe.

red