Dellenhau-Kiesabbau: „Verfahren wird transparent“

Eine Regierungspräsidentin rudert zurück: Bärbel Schäfer hat sich gestern in Hilzingen und Singen über das mögliche Kiesabbauvorhaben im Dellenhau informiert. Für dieses Vorhaben ist zurzeit ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg anhängig. Und dafür versprach Schäfer jetzt „größtmögliche Transparenz“.

Das Raumordnungsverfahren dient dazu, die Übereinstimmung eines Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung zu prüfen und die unterschiedlichen Raumnutzungen miteinander abzustimmen. Die raumordnerischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan. Nur überörtlich relevante Aspekte sind Gegenstand einer raumordnerischen Beurteilung und fließen in die Abwägung ein. Dazu zählen beispielsweise die Frage des Bedarfs an einem weiteren Rohstoffabbau sowie eine großräumige naturschutzfachliche Betrachtung.

Angesichts der derzeit intensiv geführten Diskussionen in der Bevölkerung versprach die Regierungspräsidentin größtmögliche Transparenz: „ Wir werden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens einen Erörterungstermin durchführen, in dem wir die Bevölkerung umfassend informieren und alle Betroffenen anhören, damit sie ihre Interessen deutlich machen können“, so Schäfer. Sie wies allerdings darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren nur ein Baustein des Verfahrens sei. Sofern eine raumordnerische Verträglichkeit festgestellt würde, wäre dies noch keine Genehmigung für das Kiesabbauvorhaben. Das Landratsamt Konstanz würde in diesem Falle ein weiteres Verfahren zur naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung einleiten.

Die Auslegefrist bei den Gemeinden ist Mitte März abgelaufen, jedoch hat das RP einer Verlängerung der Rückmeldefrist für die Kommunen im Raum Singen zugestimmt. Das Landesplanungsrecht sieht eine maximale Verfahrensdauer von sechs Monaten als Regelfrist für ein Raumordnungsverfahren vor.

MM

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