Datenschutz gegen das Recht auf Information: Hat die Stadt Konstanz da wirklich sorgfältig abgewogen?

Eigentlich schien es zu spät für einen Aprilscherz. Dennoch las sich ein Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung des Ortschaftsrates von Dettingen-Wallhausen ziemlich dramatisch: Demnach empfiehlt die Verwaltung, die Bauangelegenheiten in den Sitzungen künftig nicht-öffentlich zu behandeln. Begründet wird dies mit dem Datenschutz. Schließlich sei nur so gewährleistet, dass keine persönlichen Angaben über den Eigentümer beziehungsweise die Bauherren nach außen dringen. 

Bisher war es gängige Praxis, dass in den Ortschaftsratssitzungen offen mit den Bauanträgen umgegangen wurde. Nicht nur die Baupläne wurden meist zur Einsicht ausgelegt oder währenddessen für jedermann projiziert, oftmals las sich auf den Unterlagen, die für die Öffentlichkeit publik gewesen sind, auch der Auftraggeber des Architekten, also meist der Bauwillige. Zudem wurde das gesamte Anliegen öffentlich, somit im Zweifel die persönliche Gestaltung des Innenraumes. All dem will (oder muss) die Verwaltung nun mit einer harten Maßnahme entgegenwirken und in den Ortschaftsräten die Behandlung von Bauvorhaben generell in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen verbannen.

Unbeantwortet dabei blieb, warum ausgerechnet jetzt das bisherige Vorgehen geändert werden soll. Auch fragt man sich, wie es fortan in anderen Gremien, wie dem Gestaltungsbeirat der Stadt oder dem Technischen und Umweltausschuss, gehandhabt werden soll. Denn es ist nicht allein der Datenschutz, der bei der Abwägung zu betrachten ist. Auch das öffentliche Informationsinteresse ist ein wesentliches Recht, das dem auf Schutz der persönlichen Daten gegenübersteht. Weshalb also nun das Landesdatenschutzgesetz derart in den Mittelpunkt gestellt wird, möglicherweise gab es Beschwerden, Klagen oder gar Vorgaben, die nun dazu führen, dass ein wichtiger Bestandteil der Debattenkultur aus den Ortschaftsratssitzungen verschwinden muss.

Möglicherweise liegt es auch an der Praxis, keine Sitzungsvorlagen, sondern eine Präsentation der Bauanträge in der öffentlichen Sitzung zu zeigen. Dennoch fiel es der Redaktion der „Bodanbürger“ ziemlich schwer, eine vergleichbare Vorgehensweise wie nun durch die Stadt Konstanz in anderen Gemeinden vorzufinden.

„… sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln“

Blickt man dagegen über die Landesgrenze, so schreibt beispielsweise der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte in einer Handreichung: „Aufgrund der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen sind auch Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu behandeln“ (aus: „Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Rathaus“, 2011, S. 27). Diese „grundsätzliche Öffentlichkeit“ kennt auch die Gemeindeordnung in Baden-Württemberg fast identisch. Sie gilt gleichsam für Ortschaftsratssitzungen (§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 72 GemO). Insofern bleibt fraglich, ob der Antrag der Stadtverwaltung entsprechend ausgewogen ist und den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.

Die Ortschaftsräte werden mindestens darüber befinden müssen, ob der Antrag „zur Kenntnis genommen“ wird, wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Als beratendes Gremium haben sie wenig Einfluss darüber, wie sie tagen, wenngleich auch hier die schon seit langem aufkeimende Frage zum Verhältnis zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Ortschaftsrat erneut eine Rolle spielen dürfte. Immerhin geht es um ganz grundsätzliche Dinge: Wollen wir die Bürgerbeteiligung immer weiter einschränken, damit also auch demokratische Grundrechte opfern? Der Datenschutz ist wesentlich und verständlich. Doch ist er hier auch der richtige Argumentationsgegenstand oder nur ein Zweck, um sich Debatten der Bürger über unliebsame Bauvorhaben vom Halse zu halten?

Warum eine solche Konsequenz? Wäre es nicht ausreichend, die Ortschaftsräte und die Verwaltung zu verpflichten, bei Bausachen nur noch den Straßennamen und grundlegende Skizzen zu veröffentlichen, die für das Verständnis eines Bauprojektes ausreichend sein dürften? Niemand benötigt einen Namen, um einen Bau auch wirklich nachvollziehen zu können – wenngleich in den Dörfern das Gespräch darüber beliebt ist und sicherlich einen Grund dafür darstellt, warum die momentane Diskussion überhaupt geführt wird. Doch es scheint nicht ausreichend, allein darauf zu verweisen, dass mit der Angrenzeranhörung ja bereits die unmittelbaren Nachbarn informiert seien – wie es die Stadt beteuert – und es dann wohl keine öffentliche Behandlung im Ortschaftsrat mehr brauche.

Der Antrag der Stadtverwaltung reiht sich ein in eine Vielzahl an unschönen Entwicklungen rund um die Teilhabe der Bürger, auch wenn unklar bleibt, inwieweit die Stadt Konstanz zum Vorgehen gezwungen bleibt. Insgesamt wurde durch die Verwaltung mit unterschiedlichen Beteiligungsverfahren, wie in der Litzelstetter Ortsmitte, auch gezeigt, dass solche Verfahren funktionieren. Doch ihre Umsetzung findet viel zu selten eine neuerliche Anwendung. Oftmals beschränkt sich die Partizipation auf die gesetzliche Pflicht, der Mut, die Menschen darüber hinaus auch noch einzubinden, fehlt aber weiterhin.

Das zeigen auch die „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“, in denen zwar zahlreiche Großprojekte ihren Ausdruck finden, aber meist nur eine Information der Bevölkerung zulassen, wenn in Wettbewerben das Ergebnis bereit entschieden worden ist. Insofern wird es von Interesse sein, wie die Ortschaftsräte auf die Beschneidung der Rechte für ihre öffentliche Sitzung reagieren werden, ob alle Teilorte betroffen sind und ob es bei der einseitigen Wertschätzung von Datenschutz und den Rechten von Bauträgern bleibt.

Für die nächste Sitzung scheint in Dettingen die Trennung von öffentliche und nicht-öffentlichen Bauanträgen zumindest bereits praktiziert…

Dennis Riehle