Konstanzer Partnerstadt Lodi wählt rechtsextrem
Die Linke Liste Konstanz (LLK) fordert eine Stellungnahme der Konstanzer Stadtverwaltung zur Bürgermeisterwahl in Lodi. Denn die Pressestelle der Stadt hob in einer Medienmeldung zwar hervor, dass in der Konstanzer Partnerstadt Lodi mit Sara Casanova erstmals eine Frau zur Bürgermeisterin gewählt wurde. Dass die „Lega Nord“, für die sie ins Rathaus einzog, eine fremdenfeindliche und rassistische Partei ist, findet die Pressestelle hingegen nicht erwähnenswert.
Weiter weist die LLK-Fraktion in ihrer Erklärung darauf hin, dass der Konstanzer Rat und der Oberbürgermeister 2012 die Konstanzer Erklärung „Für eine Kultur der Anerkennung und gegen Rassismus“ verabschiedet hat, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ausgesprochen hat. Mit der Wahl in Lodi steht nach Meinung der LLK auch die gemeinsame Städtepartnerschaft auf dem Prüfstand. Die Partei „Lega Nord“ kooperiert seit langer Zeit u.a. mit dem rechtsradikalen Front National in Frankreich, der österreichischen FPÖ und der niederländischen PVV von Geert Wilders.
Sie lehnt eine multikulturelle Gesellschaft ab und gilt als aggressiv-islamophob. Sie betreibt die Abschottung Italiens gegen Flüchtlinge, und einige ihrer Mitglieder forderten auch mehrmals, mit Waffengewalt gegen Flüchtlinge aus Nordafrika vorzugehen. Noch nicht allzu lange ist es her, da trieben Anhänger der Lega Nord eine Herde Schweine auf ein noch unbebautes Grundstück in Lodi, um dort den Bau einer Moschee zu verhindern.
Weiter heißt es in der von den LLK-Stadträt*innen Anke Schwede und Holger Reile gezeichneten Erklärung: „Die Wahl von Sara Casanova sollte zumindest dazu führen, dass die Konstanzer Verwaltungsspitze ihre italienische Partnerstadt wissen lässt, dass damit auch die Städtepartnerschaft beschädigt wird und man nicht gewillt ist, zur Tagesordnung überzugehen.“ Nach Auffassung der LLK-Räte sollte dieser Punkt auch in den zuständigen Gremien diskutiert werden. Des Weiteren hält es die LLK für angebracht, gemeinsame Aktionen mit Lodi vorerst einzustellen.
MM/hpk
Wir verbitten uns oftmals die „Einmischung in innere Angelegenheiten“ – und strapazieren diese Floskel dabei auch nicht selten genug. In diesem Falle halte ich es aber für richtig, doch gründlich abzuwägen, ob es der Stadtverwaltung einer Partnerstadt in einer Pressemitteilung zustünde, sich zur demokratischen Bürgermeisterwahl beim Gegenüber zu äußern. Ja, Politiker aus Konstanz dürfen und sollten dies privat tun, die Stadtverwaltung scheint mir dagegen als vorwiegende Exekutive in Form eines amtliches Organes nicht nur zur Neutralitätspflicht (Art. 20 Abs. 1 GG) angehalten, ihre Äußerungen über politische Angelegenheiten müssen nach meinem Verständnis zudem auch auf solche, die die eigene Gemeinde betreffen, begrenzt bleiben (Art. 28 GG).