Schatzkammer WOBAK

Im sechsten Jahr in Folge fährt die städtische Konstanzer Wohnungsbaugesellschaft WOBAK einen satten Millionengewinn ein: 3.181.491,76 Euro im Geschäftsjahr 2017. Damit betragen die freien Rücklagen 25.435.226,00 Euro und das Eigenkapital wächst auf 43.595.587,11 Euro. Die Geschäfts­leitung lässt sich ob dieses Ergebnisses feiern und die GemeinderätInnen bedanken sich einmal mehr artig für deren tolle Arbeit. Business as usual – wie peinlich, wie fatal.

Dieses Szenario ist in der heutigen Gemeinderatssitzung (ab 16 Uhr im Ratssaal) leider wieder zu erwarten. Die stereotype Danksagung ist überflüssig, denn die Manager um den einstigen WOBAK-Chef Bruno Ruess und den neuen Jens-Uwe Götsch machen nur ihren Job und werden dafür ausreichend gut bezahlt – Anerkennung genug. Viel schlimmer ist der zweite Teil des Rituals: Der Gemeinderat wird mehrheitlich der Zuweisung des vollen Bilanzgewinns in die freien Rücklagen zustimmen – wie in jedem Jahr zuvor. Business as usual – wie fatal.

Dabei wäre angesichts der prekären Wohnungssituation in Konstanz ein Signal des Gemeinderats dringend notwendig. Die Gewinne sollten nicht gebunkert, sondern investiert werden – in mehr und bezahlbaren Wohnraum. Mehr noch: Die WOBAK sollte mit zusätzlichen Steuergeldern munitioniert werden, um noch mehr Wohnraum zu schaffen – mehr als im Handlungsprogramm Wohnen vorgesehen ist und mehr als im abgelaufenen Jahr investiert wurde. Denn eine Wohnungsbaugesellschaft ist dazu da, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen – von dick gefüllten Konten im Hintergrund war nicht die Rede.

Kämmerer wenden nun seit Jahren ein, dass laut Gesellschaftsvertrages so und nicht anders verfahren werden dürfe. Doch das ist höchstens die halbe Wahrheit, denn der Vertrag schreibt nur vor, dass „mindestens 10 Prozent des Jahresergebnisses in eine (gesellschaftsvertragliche) Rücklage einzustellen sind …“. Über 90 Prozent des Jahresergebnisses könnte mithin frei verfügt werden. Also, liebe GemeinderätInnen, macht das und sorgt für mehr Wohnraum.

Selbst die Vorlage für die Gemeinderatssitzung spricht davon, dass „der Gemeinderat der Stadt Konstanz sich gem. § 11 Abs. 1 d) und e) der Hauptsatzung auch bei der WOBAK vorbehalten hat, über die Verwendung des Ergebnisses zu entscheiden“.

Neue Töne aus der Kämmerei also – der Gemeinderat sollte eindeutig darauf reagieren. MieterInnen und WählerInnen warten schon lange darauf.

hpk (Foto: wobak.de)