Erfolg für Müller-Esch auf ganzer Linie
Sämtliche Kündigungen gegen den Chefarzt Prof. Müller-Esch sind rechtsunwirksam; das Arbeitsverhältnis besteht weiter, theoretisch könnte Müller-Esch sofort nach Zustellung des Urteils seine Arbeit wieder aufnehmen. In ihrer mündlichen Begründung hebt die Arbeitsgerichtskammer Radolfzell bei der Bewertung des Offenen Briefes – Anlass für die erste von drei Kündigungen – das Recht auf Meinungsfreiheit hervor; zudem „standen im Offenen Brief die Sachargumente im Vordergrund“ – in jedem Fall sei die Reaktion der Klinikleitung unverhältnismäßig gewesen. Und auch bei der Bewertung der Begleitumstände während der Räumung des Chefarztbüros – Hauptpunkt der gestrigen Beweisaufnahme – hatte das Gericht offensichtlich erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen.
Zwar haben sich bislang die Parteien noch nicht öffentlich zu diesem Richterspruch geäußert – es darf aber vermutet werden, dass die Klinikleitung in Berufung vor das Landesarbeitsgericht gehen wird. Der Fall wird Gerichte, Medien und Öffentlichkeit also weiter beschäftigen…
@hans paul lichtwald – auch auf diesem Kanal!: Niemand geht es um den “Kopf” eines Bürgermeisters Boldt. Es gehört aber nun einmal zu den Grundregeln der Demokratie, Fehler zu erkennen, diese zu bereinigen und zu diesen auch öffentlich zu stehen. Als Person des öffentlichen Rechtes ist er per Amtseid dazu verpflichtet, politische Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Das gebietet – nebenbei – schon alleine der Anstand. Herr Boldt warf den Fehdehandschuh, wählte Waffen, Ort und Zeit. Es wäre mehr als billig, ihn nun als das “Opfer” zu sehen. Wenn überhaupt, ist er Opfer seines eigenen Handelns. Vielleicht ist das Umgehen von “Fäkaliensprüchen” nur ein weiterer Beweis für den intellektuellen Unterschied der Kontrahenten welcher nun als “ungelenker Strippenzieher” entlarvt wurde. Würde Ihnen unter solchen Umständen, nämlich der öffentlichen Demütigung einer “Zwangsräumung” keine “peinliche Aussage” unterlaufen – mit Verlaub, das wage ich zu bezweifeln! Dies wurde vom Arbeitsgericht ebenso beurteilt wie die unschlüssigen, mitunter unglaubwürdigen Aussagen eines Herrn Zantl.. ( sie waren da !) Herr Boldt kann seine Glaubwürdigkeit und Fachkompetenz in Zukunft gerne unter Beweis stellen – aber er muss dies eben irgendwann auch einmal tun… ! Wann bitte halten Sie eine Person für nicht glaubwürdig – nach der 3, 4, 5 oder welcher wiederkehrenden Verfehlung gleichen Musters? Sein forsches, unbesonnes Handeln hat zu einem tiefen Bruch innerhalb des Klinikums und des Gemeinderates geführt. Soll in Konstanz weiterhin das “Lex Boldt” gelten?
Auf diesem Kanal geht es allen offenbar nur um den Kopf des Bürgermeisters. Aber bleiben wir sachlich: Im ganzen Konstanzer Rathaus gab es offenbar niemanden, der sich im Arbeitsrecht auskennt. Das hatte Boldt doch früher als sein Fachgebiet bezeichnet?! Ohne Abmahnungen geht es eben nicht. Und die Beleidigungen reichten nicht aus, so das Gericht. Das war bereits bei der zweiten Güterverhandlung spürbar, dass die Stadt/das Klinikum nur mit heißem Herzen die Randale bei der Büroräumung zum Anlass der Kündigung genommen hat. Müller-Esch jetzt einen Heiligenschein zu verpassen wäre voreilig, denn der ganze Vorgang ist so peinlich, dass er dem Glauben an die Medizin und das Konstanzer Klinikum nicht dient.Es geht um Halbgötter in Weiß, deren Nimbus vor dem Arbeitsgericht geschädigt wurde.
Ade, Herr Boldt. Vermissen wird Sie wohl niemand Ernstzunehmender.
Beschränkte demokratische kompatibilität
Von einem demokratisch gewählten Sozialdezernenten erwarte ich, das sich dieser auch demokratischer Mittel bedient – und zwar ausnahmslos. Demokratie lebt von Dissens und Konsens, und das auch und gerade öffentlich ausgetragen – geschützt durch Artikel 5 Grundgesetz.
Herr Boldt hat es in seiner bisherigen Amtszeit versäumt, eine demokratische Streitkultur zu etablieren um darüber Konsens herbeizuführen. Er hat stattdessen öffentlich denunziert, ja geradezu zu öffentlichem Denunziantentum aufgerufen. Seit geraumer Zeit bietet sich das Bild einer menschlich wie politisch-handwerklich überfordert agierenden Person, welche in ihrem Handeln nur bedingt demokratisch kompatibel zu sein scheint.
Zu seinem eigenen “Verwundern” wurden dessen fehlerhafte Rechtsauffassungen in der Vergangenheit – nicht das ersten Mal – durch eine übergeordnete Instanz gerügt.
Herr Boldts zuweilen hemdsärmelig Art der Amtsführung und die fast schon als spastisch anmutenden “persönlichen “ Interpretationen bestehender Gesetze würde man wohl eher in der weit entfernten südchinesischen Provinz vermuten.
Die Stadtspitze, der Gemeinderat und nicht zuletzt seine eigene Partei sollten sich nun die Frage stellen, ob man Herrn Boldt die Führung eines solch diffizilen Amtes zukünftig zutrauen darf respektive sich selbst und den Bürgern dies weiterhin zumuten kann. Dies sollte öffentlich und zeitnah geschehen um Konstanz zukünftig weitere Peinlichkeiten zu ersparen.