Burchardt holt den Knüppel aus dem Sack
Freunde werden sie vor der Gemeinderatswahl wohl nicht mehr werden, die Konstanzer Verwaltungsspitze und die Linke Liste Konstanz. Nachdem sich die Spannungen immer wieder einmal in gewittrigen Blitzen entluden, greift Bürgermeister Andreas Osner jetzt zur Kriegsaxt und wirft der LLK einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vor. Bis zu 1.000 Euro Bußgeld drohen der Fraktion, da Sie gegen Weihnachten öffentlich gemacht haben soll, was die Spatzen längst von den Dächern pfiffen.
Dass die Uhren in Konstanz noch etwas konstanzerischer als konstanzerisch ticken, wenn es um das vor allem vom OB heißgeliebte Millionengräble Bofo geht, durften die KonstanzerInnen zu ihrer Erheiterung bereits mehrfach konstatieren. Jetzt aber soll mal wieder Schluss mit lustig sein, die Verwaltung krempelt die Ärmel auf und macht Ernst.
Zur Sache, Schätzchen
In einem Schreiben vom 10. April 2019 erhebt Bürgermeister Dr. Andreas Osner schwere Vorwürfe gegen die LLK-Fraktion und droht den linken Habenichtsen mit schmerzhaften finanziellen Sanktionen. Im Kern dreht es sich um Folgendes:
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Am 20.12.2018 wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates das Thema „Personalangelegenheit Betriebsleitung Bodenseeforum Konstanz“ auf die Tagesordnung gesetzt. Hinter diesem sperrigen Titel verbarg sich nichts anderes als der Rausschmiss des damaligen Geschäftsführers des Bofo. Ach ja, wenn Sie im Namenskarussell ums Bofo nicht mehr mithalten können: Der Geschasste war Jochen Lohmar, der die schmucke Titanic unter den Konstanzer Jahrhundertchancen ebenso wenig flottgekriegt hatte wie seine zahlreichen Vorgänger und sich noch dazu den MitarbeiterInnen herzlich verhasst gemacht haben soll.
Nun verhandelt man ein Thema eigens in nichtöffentlicher Sitzung, damit nichts über deren Gegenstand, Inhalt, Verlauf und Ergebnis an die Öffentlichkeit dringt. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) verpflichtet die Gemeinderätinnen und -räte zur Verschwiegenheit, bis der Oberbürgermeister diese Verschwiegenheitspflicht aufhebt. Dass der OB den Teufel tat und die Verschwiegenheitspflicht damals am Ende der Sitzung nicht aufgehoben hat, versteht sich von selbst. Also galt zumindest am 21.12., dem Tag darauf, für diese nichtöffentliche Sitzung: Klappe halten oder Rübe runter!
Prima, Watson
Am 21.12.2018 aber, so fand Dr. Osner im Auftrag des OBs heraus, „veröffentlichte die Linke Liste Konstanz um 15.29 Uhr via Facebook einen Artikel über die Gemeinderatssitzung vom Vortag. In diesem Artikel wird unter anderem ausgeführt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates ‚die Entlassung des Geschäftsführers für Mitte kommenden Jahres beschlossen‘ wurde“. „Damit wurde über einen Beratungsgegenstand der nichtöffentlichen Sitzung informiert.“
Das sei ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, kombiniert der wackere Dr. Andreas Watson nicht minder scharf als sein Meister Sherlock Burchardt.
Und damit wird’s garstig, und wenn eine deutsche Verwaltung missmutig wird, dann schlägt sie mit Paragraphen um sich: „Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Verstoß gegen die kommunale Verschwiegenheitspflicht gem. § 17 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 3 GemO eine Ordnungsmaßnahme nach sich ziehen kann. Nach § 16 Abs. 3 GemO kann der Gemeinderat ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro auferlegen. Mildere Maßnahmen unterhalb des in § 16 Abs. 3 GemO genannten Ordnungsgeldes sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ebenfalls zulässig.“ Mit anderen Worten: Rübe runter oder ersatzweise Beutel her.
Die Spatzen pfiffen es vom Dach
Auf die Bitte um Stellungnahme zu diesen Vorwürfen ist die LLK allerdings um Gegenargumente nicht verlegen. OB Burchardt habe Bürgermeister Dr. Osner um eine Klärung dieses Sachverhaltes gebeten, weil er selbst sich befangen fühle. Die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit sieht die LLK allerdings etwas anders, denn es handele sich hier um eine Angelegenheit des Gemeinderates, die klar in den Beritt des Oberbürgermeisters und nicht in jenen von Dr. Andreas Osner falle. Will wohl sagen: Dr. Osner ist für diese Untersuchung gar nicht zuständig, und der OB soll erst mal erklären, weshalb er sich denn überhaupt befangen fühle. Als Vater des Bofo? Als Anbeter internationaler Kongresse, die nie stattgefunden haben?
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Zudem, und dieses Argument ist natürlich nicht von schlechten Eltern: Die LLK hat ihrer Darstellung nach überhaupt nicht aus der nichtöffentlichen Sitzung geplaudert, sondern hat die Berichterstattung des Südkuriers aufgegriffen. War nicht am Nachmittag des 21.12., als sie sich auf Facebook äußerte, also knapp 24 Stunden nach Beginn der nichtöffentlichen Sitzung, das Wissen um den Rauswurfs Lohmars denn nicht schon längst Allgemeingut?
Um das zu verstehen, muss mensch Folgendes in Betracht ziehen: Die Gemeindeordnung mit ihrer Verschwiegenheitspflicht gilt auch in Konstanz – im Prinzip jedenfalls. Natürlich wird aber den geschätzten KollegInnen vom Südkurier alles brühwarm gesteckt, sei es direkt aus der Verwaltung, sei es von GemeinderätInnen, die persönliche Beziehungen zur Presse pflegen oder sich ganz einfach auch nur eine gute Berichterstattung versprechen, wenn sie mal ein Anliegen haben oder der Wahlkampf bevorsteht und die eigene Wiederwahl aufgrund der Machenschaften von ParteifreundInnen (diese Zecken!) gefährdet ist.
Fürchte Deine Freunde
Der Politikbetrieb in Konstanz ist – wie überall anders auch – bei aller Ernsthaftigkeit eine Schwatzbude, in der jede/r jede/n kennt und es ziemlich wenig echte Geheimnisse gibt. Natürlich weiß wohl auch die Verwaltung mit der Presse umzugehen und dort Nachrichten zu lancieren, die ihr genehm sind – auch wenn sie aus nichtöffentlicher Sitzung stammen – etwa um zu zeigen: Wir tun was. Zum Beispiel, um das Bofo zu retten.
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Wie auch immer der werte Südkurier-Kollege Benjamin Brumm noch am Abend der nichtöffentlichen Sitzung und vor Redaktionsschluss des Südkuriers an seine Informationen gekommen sein mag, sei dahingestellt. Jedenfalls veröffentlichte er bereits am Morgen des 21.12., also Stunden vor der LLK, auf Seite eins des Südkuriers einen Text, der wie folgt beginnt: „Dem Geschäftsführer des Bodenseeforums droht die Entlassung. Nur 18 Monate nachdem Jochen Lohmar die Aufgabe übernommen hatte, verdichten sich die Anzeichen für eine vorzeitige Trennung. Hierzu traf sich der Gemeinderat in einer kurzfristig anberaumten nichtöffentlichen Sitzung am Donnerstag.“ Während der erste Teil dieses Textes spekulativ formuliert ist („verdichten sich die Anzeichen“), ist der letzte Satz ganz klar die Mitteilung eines Sitzungsinhaltes: Selbst die Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung darf ja nicht nach außen dringen. Wenn der Südkurier aber schreibt, dass der Gemeinderat sich „hierzu“, also zum Thema Rausschmiss, zu einer nichtöffentlichen Sitzung traf, wusste er genau, was auf der geheimen Tagesordnung stand, und tat dies öffentlich kund.
Damit war – so schreibt es die LLK in Ihrer Erwiderung an Dr. Osner – die Öffentlichkeit hergestellt, und dies viele Stunden, bevor die LLK sich zu diesem Thema äußerte. Meint also: Dr. Andreas Watson, das war eine Luftnummer, wir haben nur die Spekulationen und Tatsachenbehauptungen aufgenommen, die morgens im Südkurier standen.
Das wird man ja noch denken dürfen …
Der Südkurier wusste also vom Thema der nichtöffentlichen Sitzung. Woher aber?
Da die Verwaltung anscheinend gegen keine andere Fraktion als die LLK vorgeht, die LLK den Südkurier aber nicht informiert hat, liegt die Vermutung nahe, dass der Südkurier seine Informationen nicht aus einer Fraktion, sondern direkt von der Verwaltung erhielt. Natürlich nicht vom OB oder von Dr. Osner, denn das verbieten deren Anstand sowie die Gemeindeordnung. Aber vielleicht hatte sich ja ein städtischer Putzmann als Informant in einer der Säulen des Ratssaals versteckt … weiter muss ich wohl nicht spekulieren.
Da die LLK dem Südkurier nichts durchgesteckt hat und auch keine andere Fraktion verdächtigt wird, folgert sie in ihrem Antwortschreiben mit einer des echten Sherlock Holmes würdigen Logik: „Insoweit gehen wir davon aus, dass die Stadtverwaltung selbst den Südkurier informiert hat und die Nachricht bereits hinreichend öffentlich war. Offensichtliche öffentliche Mitteilungen oder Mitteilungen, die bereits offensichtlich durch die Presse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden sind, können nicht als geschützte Mitteilungen, die der Verschwiegenheit unterliegen, aufgefasst werden.“
Dr. Osner, was nun? Jetzt finden Sie erst einmal heraus, wer den Südkurier informiert hat, der die Quelle der LLK-Mitteilung war. Ihr Spürsinn könnte damit legendär werden und Sie sogar zum OB-Kandidaten qualifizieren.
O. Pugliese (Text & Bildbearbeitung, Foto: Stadt Konstanz [nein, das Foto zeigt keinen Warnschuss bei der Verfolgung der Roten, die rechts im Bild zu fliehen versuchen])
Ein paar Erinnerungen:
Kauft ein Möbelgigant das Bodenseeforum? – 22.6.2017
OB Burchardt wird zur bundesweiten Berühmtheit – 3.7.2017
Burchardt kontra seemoz: Die Wahrheit – 6.7.2017
Also, Burchardt hat mehr als einen Knüppel!
Bei all den Baumfällungen, die in seiner Amtszeit angeordnet und durchgeführt wurden!
Es sei denn ein eifriger, unangenehmer Zeitgenosse, nämlich der Borkenkäfer sitzt schon im Rathaus und macht seinem Vorbild bei der Vernichtung von Bäumen alle Ehre.
Der springende Punkt ist ja wohl, daß durch den Südkurier bereits Öffentlichkeit hergestellt wurde. Eine öffentliche Angelegenheit weiterhin vertraulich zu behandeln, ist absurd.
Demokratie lebt von Transparenz. Mit Paragraphen kann man sie ersticken. Die Tendenz der Verwaltungsspitze zu immer mehr NICHT-öffentlichen Sitzungen gleicht einem Würgeeisen an dieser Transparenz.
In Erinnerung sei gerufen, daß im Zusammenhang mit dem BoFo Nichtöffentlichkeit zum Gewohnheitsrecht mutiert. Kleines Beispiel unter vielen:
https://archiv.seemoz.de/lokal_regional/bodenseeforum-augen-zu-und-durch/
Und nein, da ging es nicht um persönliche Daten.
@Merit Stocker
Der Vergleich zu den Betriebsräten wurde nicht durch mich gezogen. Ich halte diesen ebenfalls für nicht sinnvoll.
Die Frage woher der Südkurier die Informationen hatte ist in der Tat spannend. Gleichzeitig zumindest mit dem mir gegebenen Wissen nur rein spekulativ zu beantworten.
Die von Ihnen gestellte Frage, welche natürlich erlaubt ist, nämlich warum nicht der Südkurier mit Rechtsmitteln verfolgt ist, würde ich dahingehend beantworten, dass mir keine Rechtsgrundlage für eine solche Klage bekannt wäre. § 35 GemO sieht eine Verschwiegenheitspflicht nur für die Gemeinderatsmitglieder vor.
Insofern wäre wenn überhaupt, dann nur die Person nach kommunalrechtlichen Vorschriften zu verfolgen, die den Südkurier ohne die Erlaubnis des Bürgermeisters informiert hat.
Aber mit Verlaub, dieser Whataboutism ändert nichts an dem vorliegenden Sachverhalt, nachdem die LLK (aus meiner Sicht eines Externen!) gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 35 GemO verstoßen hat. Das ist sicherlich nicht gut, aber letzten Endes kommt so etwas in der Kommunalpolitik auch mal vor.
@Christoph Stolz
Anstatt sich an Paragraphen fest zubeißen, und Vergleiche der Rechte und Pflichten von Betriebsräten heranzuziehen, die in dem Fall überhaupt keine Rolle spielen, geht es doch hier lediglich um die Frage, warum und woher der Südkurier um den geheimen Tagesordnungspunkt der Sitzung wusste. Als nächstes muss die Frage erlaubt sein, warum nicht diesem, sondern der LLK mit Klage gedroht wurde.
@ Peter Stribl
Ob die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Betriebsrates mit dem des Gemeinderates übereinstimmen kann ich nicht beurteilen und müsste hier spekulieren. Ich denke wir sind uns jedoch sicherlich einig, dass für einen Betriebs- und einem Gemeinderat grundsätzlich unterschiedliche Gesetze anzuwenden sind. Von daher halte ich den Vergleich nicht für stichhaltig.
Der Vergleich zu Assange hinkt aus meiner Sicht ebenfalls.
Grundsätzlich sind Personalangelegenheiten nichtöffentlich zu behandeln. Das ist nun wirklich grundlegendes Kommunalrecht und kann in allen einschlägigen Kommentaren (Aker/Hafner/Notheis oder Plate/Schulze/Fleckenstein) nachgelesen werden. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum seitens der Stadtverwaltung.
Welche Punkte nichtöffentlich behandelt werden entzieht sich ansonsten meiner Kenntnis, insofern kann ich zur grundsätzlichen Anwendung von § 35 GemO seitens der Stadtverwaltung genauso wenig qualifiziertes beitragen, wie jeder andere Außenstehende.
@Christoph Stolz
In dem Moment, in dem eine streng geheime Sache öffentlich wird, ist sie nicht mehr geheim. Damit erlischt auch die Pflicht, darüber Stillschweigen zu bewahren. Grundlegende Juristerei aus Betriebsräte-Kursen.
Gibt es Ihnen nicht auch zu denken, daß diejenigen verfolgt werden, die Schweinereien aufdecken, nicht die, die sie verbrechen? Beispiel Assange – Morde an Zivilisten aus US-Hubschrauber. Klar ist das einige Nummern größer. Aber bei der ausschweifenden Manie der nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates stellt sich nicht bloß die Frage nach der Schutzbedürftigkeit persönlicher Daten. Auch die, welche Informationen den Herren Burchardt & Co. öffentlich angenehm sind und welche nicht.
@Peter Stribl
Warum in einer Diskussion mit altklugen Onelinern anfangen? Argumente kann man auch auf sachlicher Ebene, ohne Nebenkriegsschauplätze austauschen ..
Ich habe den Artikel sehr wohl gelesen. Allerdings lese ich auch § 35 GemO. Da steht, dass der Bürgermeister die Verschwiegenheitspflicht aufhebt. Nicht der Südkurier, nicht der Spatz auf dem Dach, sondern der Bürgermeister.
Nur weil eine Information in der Öffentlichkeit ist (aus welchen Gründen auch immer! Spekulationen über die Quelle sind und bleiben Spekulationen), bedeutet das noch lange nicht das die Stadträte von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden sind.
@Christoph Stolz
Ähm… Wer lesen kann, ist im Vorteil:
„Wie auch immer der werte Südkurier-Kollege Benjamin Brumm noch am Abend der nichtöffentlichen Sitzung und vor Redaktionsschluss des Südkuriers an seine Informationen gekommen sein mag, sei dahingestellt. Jedenfalls veröffentlichte er bereits am Morgen des 21.12., also Stunden vor der LLK, auf Seite eins des Südkuriers einen Text, der wie folgt beginnt: „Dem Geschäftsführer des Bodenseeforums droht die Entlassung. Nur 18 Monate nachdem Jochen Lohmar die Aufgabe übernommen hatte, verdichten sich die Anzeichen für eine vorzeitige Trennung. Hierzu traf sich der Gemeinderat in einer kurzfristig anberaumten nichtöffentlichen Sitzung am Donnerstag.“ Während der erste Teil dieses Textes spekulativ formuliert ist („verdichten sich die Anzeichen“), ist der letzte Satz ganz klar die Mitteilung eines Sitzungsinhaltes: Selbst die Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung darf ja nicht nach außen dringen. Wenn der Südkurier aber schreibt, dass der Gemeinderat sich „hierzu“, also zum Thema Rausschmiss, zu einer nichtöffentlichen Sitzung traf, wusste er genau, was auf der geheimen Tagesordnung stand, und tat dies öffentlich kund.“
Das Personalangelegenheiten, zum Schutz der berechtigten Interessen der Personen, über die beraten wird, nichtöffentlich zu beraten sind, findet man in jedem Kommentar zum Kommunalrecht.
Den Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht jetzt mit „die Spatzen pfiffen es von den Dächern“ und Spekulationen zu verteidigen.. Klingt bisschen nach mimimi liebe LLK. Da kann man stattdessen auch zum Fehlverhalten stehen und gut ist (…)
Dass es sich nicht um den Zuständigkeitsbereich des Herrn Dr. Osner handelt, kann man so nicht stehen lassen, schließlich werden die Kosten sozial und fair auf alle Konstanzer abgewälzt.
Da sich das BoFo für viele kulturelle Veranstaltungen schlicht nicht eignet und für Bildung/Gesundheit zu teuer ist im Unterhalt, käme vielleicht der Sport, als letzter Aufgabenbereich von Bürgermeister Osner, in Frage. Ich könnte mir vorstellen, eine derart exklusive Skatehalle würde das Prestige unseres OBs wahren und international für Aufsehen sorgen.