„Ehrenrunde“ für das Kreuzlinger Stadthaus

Kreuzlingen streitet – wieder einmal – über ein neues Stadthaus (Rathaus). Vor knapp drei Jahren genehmigten die Kreuzlinger Stimmberechtigten mit einer Mehrheit von fünf Stimmen den Neubau eines Stadthauses – nach über 25 Jahren Diskussion. Jetzt wollen Gegner per Volksinitiative genau diese Planung wieder kippen. Die Freude darüber hält sich in Grenzen.

Seit Anfang der 1990er Jahre wird in Kreuzlingen darüber diskutiert und gestritten, ob und wenn ja, wo und wie das alte Stadthaus samt Sozial- und Bauverwaltung in drei Häusern mit rund 150 Arbeitsplätzen in der Stadtmitte ersetzt werden könne und solle. Die Diskussion war jahrelang geprägt von unterschiedlichen Ideen zum Standort, zur Größe, zur Notwendigkeit und – eher am Rande – zu den Kosten.

Die einen fanden, man solle eine Lösung am jetzigen Standort anstreben, andere bevorzugten die kleine Grünfläche neben dem Einkaufszentrum Ceha!, wieder andere plädierten für den Bärenplatz – jenen Parkplatz am Rand der Kernstadt neben dem Veranstaltungssaal „Dreispitz“. Der Bärenplatz war lange außer Diskussion, weil der Blick auf das unmittelbar anschließende Klostergebäude mit der Kirche St. Ulrich nicht verbaut werden darf. Dieses Verdikt des Denkmalschutzes ist unumstößlich. Dann fiel auch die kleine Grünfläche beim Ceha! aus, weil der Denkmalschutz auch dagegen etwas hatte. Den bestehenden Altbau zu ergänzen, gefiel aber weder der Verwaltung noch der Mehrheit des Stadtparlamentes. Und so landete man wieder auf dem Bärenplatz.

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Niedrig und lang

Der Denkmalschutz wurde dadurch gewahrt, dass der Neubau an den Rand des Platzes – direkt neben den „Dreispitz“ – und außerdem niedrig bleiben sollte. Durch die geringe Höhe wurde der Bau aber lang: in der Abstimmungsbotschaft war von 100 Metern die Rede. Für 47,5 Millionen Franken sollte also eine Tiefgarage samt langem, architektonisch wenig aufregendem Stadthaus entstehen. Eine sehr knappe Mehrheit von nur fünf Stimmen stimmte dem zu.
Als dann die Planungen konkreter wurden, stellte sich heraus, dass die Planer die städtische Bauordnung „vergessen“ hatten. Die legt nämlich fest, dass Bauten in Kreuzlingen höchstens 50 Meter lang sein dürfen. Mittlerweile war das Stadthaus aber auf 111 Meter angewachsen. Kurz: Man musste beim Kanton eine Ausnahmebewilligung beantragen. Die ist bis heute noch nicht erteilt.

Acht Prozent müssen unterschreiben

Inzwischen haben sich aber wieder Gegner des Projektes zusammengefunden – darunter ein paar in Kreuzlingen altbekannte Köpfe, vor allem aus den Reihen der Freien Liste (Grüne). Sie haben nun eine Volksinitiative gegen den geplanten Neubau lanciert. Damit diese zustande kommt, müssen bis 20. November 681 Unterschriften von Kreuzlinger Stimmberechtigten gesammelt werden – 8 Prozent aller Stimmberechtigten. (Stimmberechtigt sind nur SchweizerInnen, die allerdings in Kreuzlingen die Minderheit der BewohnerInnen stellen.)

Bis es so weit ist, gehen die Wogen zwischen Gegnern und Befürwortern der Initiative und des geplanten Neubaus hoch – und quer durch die Parteien. Da wirft dann eine Gemeinderätin der rechtspopulistischen SVP den unterstützenden „grünen“ Gemeinderäten vor, sie hätten vor Jahren ganz andere Ansichten vertreten und außerdem seien sie wohl dafür, dass der Bärenplatz ein „hässlicher Parkplatz“ bleibe. Die angeschossenen Grünen verwahren sich und weisen darauf hin, dass es fast 20 Jahre her ist, dass sie den Bärenplatz als möglichen Standort ins Gespräch gebracht hätten. Damals habe es aber den „Dreispitz“ noch nicht gegeben. Heute sei eine weitere Bebauung unverantwortlich, der Bau zudem hässlich und zu lang.

Zulässig oder nicht?

SP-Vertreter (Sozialdemokraten) fragen, warum die Gegner Jahre gebraucht hätten, um zu merken, was ihnen an dem Bau alles nicht gefalle. Mittlerweile seien bereits 1,5 Millionen Franken für die Planung ausgegeben worden, die man im Falle einer Annahme der Initiative in den Sand setze. Der ehemalige Kreuzlinger Gerichtspräsident (SP) meint, die Initiative sei rechtsmissbräuchlich, weil alle genannten Initiativ-Gründe bereits vor der ersten Abstimmung bekannt gewesen seien – dann aber sei eine Initiative gegen ein Abstimmungsergebnis gar nicht zulässig.
Die Unterstützer der Initiative wiederum verweisen auf andere, schubladisierte Planungen für einen Stadthausneubau. Die FDP dagegen meint, eine bauordnungs-konforme Länge des geplanten Baus wäre „sinnwidrig“, weil der Bau dann die Raumanforderungen nicht erfüllen könnte.

Genau betrachtet legt die Initiative die alte Diskussion um den richtigen Standort neu auf. Vor der Abstimmung 2016 hatten es aber Stadt- und Gemeinderat (Exekutive und Legislative) abgelehnt, per Volksabstimmung zu ermitteln, welcher Standort von den Stimmberechtigten bevorzugt würde. Nach der 5-Stimmen-Mehrheit für den Neubau auf dem Bärenplatz schien der Streit ausgestanden. Was sich nun als Fehlannahme entpuppt.

Lieselotte Schiesser

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