Büdingen: Geht es nur noch um Schadensbegrenzung?

Vor Monaten schon hat die Linke Liste die Stadtverwaltung aufgefordert, Investor Buff anzubieten, das Gelände zurückzukaufen. Angeblich, so Bürgermeister Langensteiner-Schönborn, habe dieser per Email entrüstet abgelehnt. Nun regt sich auch die Freie Grüne Liste (FGL) und fordert die Rathausspitze auf, das Thema Büdingen bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 26.9. erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Wegen diverser „Verfahrensfehler“ und Missachtung der gemeinderätlichen Mitbestimmung sei „ein erneutes Aufrollen des gesamten Prozesses“ nötig.

Vorbemerkung

(hr) Spät aber doch soll das umstrittene Hotelprojekt Büdingen erneut den Gemeinderat beschäftigen. Aus gutem Grund, denn es wird wohl eine der letzten Gelegenheiten sein, Investor Buff und einer weitestgehend willfährigen Verwaltung zu verdeutlichen, dass gesetzliche Vorgaben auch von Leuten einzuhalten sind, die mit einem prallen Geldkoffer um die Ecke kommen. Ob man damit die Verschandelung an der Seestraße zumindest in eine neue Warteschleife schicken kann, bevor Buff die Bagger anrücken lässt, bleibt abzuwarten.

Fragen stellen sich aber auch in Richtung der Parkschützer. Bislang führen sie ihren Kampf um den Erhalt der auch ökologisch bedeutsamen Fläche fast ausschließlich auf juristischer Ebene. Doch das alleine wird nicht reichen. Warum, fragen sich mittlerweile viele in der Stadt, werden keine Aktionen vor Ort organisiert, die verdeutlichen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung gegen dieses Projekt ist, das mit der von Oberbürgermeister Burchardt so oft gepriesenen Nachhaltigkeit in Sachen Stadtgestaltung rein gar nichts zu tun hat? Zulauf wäre garantiert.

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Will heißen: Der öffentliche Druck muss erhöht werden, bevor es endgültig zu spät ist. Das weitläufig umzäunte Gelände bietet beispielsweise viel Platz für fantasievolle Plakataktionen, über die man mehrere tausend Fußgänger und Radfahrer, die dort täglich anzutreffen sind, auf das Thema aufmerksam machen kann. Und man braucht auch keine Leiter, um auf das Gelände zu kommen. Zumindest eine symbolische Platzbesetzung würde verdeutlichen, dass es den Gegnern ernst ist mit ihrem Widerstand gegen den weiteren Ausverkauf und profitabler Verwertung des öffentlichen Raums zugunsten einer kleinen, finanzstarken Minderheit.


Der Antrag der FGL

Bebauung des Büdingen Areals. Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan und Stopp weiterer Baumfällungen. (Antrag der FGL)

Beschlussvorschlag:

Die FGL beantragt, dass die Verwaltung die Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Seehausen“ in der Vorlage zur Sitzung den Festsetzungen gegenübergestellt.
Die FGL beantragt, dass diese Befreiungen im Gemeinderat diskutiert und abgestimmt werden.
Die FGL beantragt weiterhin, keine weiteren Fällungen zu genehmigen und alle erteilten Fällgenehmigungen zurückzunehmen, bis alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft und Genehmigungen angepasst sind. Für die schützenswerten Bäume ist ein Konzept vorzulegen, bei dem qualifizierte Baumgutachter mitgewirkt haben, so dass sie durch die geplanten Baumaßnahmen nicht geschädigt werden.

Sachverhalt/Begründung:

Sehr geehrter Herr Burchardt,
die FGL beantragt, das Thema „Bebauung des Büdingen Areals, Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan und Stopp weiterer Baumfällungen“ auf die öffentliche Tagesordnung des kommenden Gemeinderates am 26.09.2019 zu setzen mit dem Ziel, die momentanen Pläne und Genehmigungen dem gültigen Bebauungsplan anzupassen.

Am 30.09.1987 ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Seehausen“ auf dem Areal Büdingen in Kraft getreten. Neben einer, durch öffentliche Wege begehbaren privaten Grünfläche, setzt dieser ein Sondergebiet für Hotel und Hotel-Appartements fest. Im Januar 1991 wurde der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte eine Baugenehmigung für ein Hotel mit 322 Betten erteilt. Diese wurde im September 2006 bis Mai 2010 verlängert.

2017 wurde eine Bauvoranfrage zur rechtlichen Klärung gestellt, ein Bauvorbescheid mit Vorgaben zur Baumasse und den Gebäudehöhen im Hinblick auf die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde daraufhin von der Verwaltung erteilt. Im Laufe des weiteren Verfahrens wurden seitens der Verwaltung mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt.

Die vom Gemeinderat beschlossene Satzung ist dadurch in mehreren Bereichen deutlich missachtet worden. So entspricht die Kubatur des Gebäudes nicht den Vorgaben, das geplante Schwimmbad sowie das Café im Park liegen nicht im Baufenster und der auf eine Randzone beschränkte Zugang der Öffentlichkeit zum Gelände entspricht nicht der ursprünglichen Intention, den Menschen das Gelände zu öffnen.

Bei den zahlreichen Befreiungen vom Bebauungsplan ohne Änderungsbeschluss im Gemeinderat handelt es sich aus unserer Sicht um Verfahrensfehler, die ein erneutes Aufrollen des gesamten Prozesses nötig machen und bei denen der Gemeinderat über Änderungen und Befreiungen zu befinden hat. Ziel muss zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Schadensbegrenzung sein.

Auch vor dem Hintergrund des einstimmig vom Gemeinderat beschlossenen Klimanotstands kann es nicht sein, dass ohne Beschluss des Gemeinderats über die Grünflächenplanung, die Teil des Bebauungsplans ist, weitere 46 Bäume gefällt werden, um ein Schwimmbad außerhalb des Baufensters zu bauen, die Freiflächen zu vergrößern und Sichtbeziehungen zum See zu schaffen. Wir beantragen hiermit, keine weiteren Fällungen zu genehmigen und alle erteilten Fällgenehmigungen zurückzunehmen, bis alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft und Genehmigungen angepasst sind.

Weiterhin sehen wir eine große Gefahr, dass weitere, schützenswerte Bäume durch die geplanten Baumaßnahmen geschädigt werden und zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden müssen. Wir beantragen daher, uns ein Konzept zum Schutz dieser Bäume vorzulegen, bei dem qualifizierte Baumgutachter mitgewirkt haben.

(Foto: privat)