Büdingen: Regierungspräsidium weist Widersprüche zurück
Weiterer Rückschlag für die Büdingen-ParkschützerInnen: Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Widersprüche von AnwohnerInnen gegen den von der Stadt Konstanz erteilten Bauvorbescheid und die Baugenehmigung für das Luxus-Hotel zurückgewiesen. Das teilte das Pressereferat der Stadt am letzten Freitag mit. Das RP hat damit Investor Buff eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt. Der hatte schon Anfang letzter Woche die Bagger in Marsch gesetzt.
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Die entsprechenden Widerspruchsbescheide des RP, so die Mitteilung, gingen am 16. Januar bei der Stadtverwaltung ein. Das Pressereferat weiter: „Die Stadt Konstanz hatte am 18. Juli 2017 den Bauvorbescheid sowie am 10. September 2018 die Baugenehmigung erteilt. Die Bauherrin beabsichtigt, auf dem bislang unbebauten Grundstück in der Glärnischstraße ein Hotel mit 114 Gästezimmern samt Tiefgarage (118 Stellplätze) sowie 14 oberirdische Stellplätze zu errichten.“ Mit seiner jetzigen Entscheidung sei das Regierungspräsidium „der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in vollem Umfang gefolgt“, resümmiert die städtische Verlautbarung sichtlich zufrieden.
Eine Reaktion der Büdingen-Initiative auf diese Hiobs-Botschaft liegt seemoz bisher nicht vor. Klar ist: Für Park- und KlimaschützerInnen wird nach der erneuten juristischen Niederlage die Luft immer dünner. Zur Erinnerung: Schon Ende Juli 2019 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen bis dahin geltenden Baustopp am Seerhein auf Antrag von Stadt und Investor aufgehoben. So viel scheint klar: Eine Wende könnte jetzt nur noch massiver Druck von der Straße bringen – eine breite Bewegung, der auch ziviler Ungehorsam nicht fremd sein sollte. Sonst dürfen sich bald Millionarios über eine neue Wohlfühloase an der Seestraße freuen, zum Schaden der BürgerInnen und des Klimas.
MM/jüg (Foto: privat)
“ Nachdem der VGH im Juli darüber befunden hatte, dass die Überschreitung des Bebauungsplans keine nachbarschützende Wirkung hat, wurde der Baustopp aufgehoben. Im Anschluss wurde dann auch der Streitwert neu berechnet und auf das rechtlich mögliche Maximum angehoben. Die gemeinsame Klage von Stadt und Investor bedeutet nun für die klagenden Anwohner eine Verzehnfachung ihrer Verfahrenskosten, die diese alleine zu tragen haben. Pro Klagepartei eine vierstellige Summe.“
Dies bedeutet also keineswegs, dass Stadt und Investor im Recht sind. Es ist nicht das erste Mal, dass das Regierungspräsidium Freiburg stadtverwaltungsfreundliche Entscheidungen trifft, die deshalb keineswegs verständlicher sind.Auf „massiven Druck“ von der Straße können wir hier leider lange warten, denn das Interesse der Konstanzer Bürger bzw. die langen, sehr langen Gesichter werden sich erst zeigen, wenn die „klimafreundliche“ Bebauung von 7000 Wohnungen begonnen hat, der Asisi-Topf steht, Zalando weitere Kunden von den kleinen Einzelhandelsgeschäften abzieht und sich das gegenwärtige Chaos in der Innenstadt durch die Bebauung des Verkehrsknotenpunkts Döbele mit autofreundlichem breitem Boulevard zu einem Kollaps steigert. Wenn es denn überhaupt jemanden stört, denn schon heute meiden wir die Innenstadt, bummelndurch die Stadt und gammeln am See war einmal, spontane Restaurantbesuche? „Haben Sie reserviert“? WEr Glück hat findet noch Zuflucht im heimischen Stadtteil, aber wie lange noch, dann werden auch dort die Bagger die Umwelt zerstören, rechts- wie linksrheinisch. Ja. ja, der Klimaschutz! Er spielt in Konstanz eine ganz große Rolle, schließlich haben SV und Rat ja den Klimanotstand ausgerufen! Angesichts dieser verlogenen Scheinheiligkeit, mit der sie immer noch naive Bürger überzeugen, wird mir schlecht.
Herr Stolz: Sie würden sich wundern, was für revolutionäre Gedanken und Aussagen auch oder gerade alte/ältere Konstanzer/Konstanz-Liebhaber in sich tragen oder von sich geben. Und dies mit Recht!
#Christoph Stolz
Gemäß Ihrem Vorschlag habe ich hinterfragt und eine Antwort darauf gefunden, wer hier der Bürgerschaft schadet.
Auch auf die Frage, ob Sie jetzt Teil der Bürgerschaft sind, heißt meine Antwort JA, setze aber voraus, dass man in Ihrem Fall „Bürger“ mit „Bourgeois“, keinesfalls aber mit „Citoyen“ übersetzen muss.
Ich setze weiterhin darauf, dass die Bevölkerung immer mehr versteht, dass die Rechtsfrage nicht immer von der Machtfrage zu trennen ist.
Richtig so! Wo kämen wir denn hin, wenn wir die rechtstaatlichen Instanzen anerkennen würden! Natürlich kann nur ziviler Ungehorsam die Antwort auf eine solche fadenscheinige Prüfung sein! Bitte ab sofort jedes Urteil der Judikative mit einem Fackelzug und Mistgabeln beantworten!
Wer hier der Bürgerschaft schadet, darf in diesem Zusammenhang gerne mal hinterfragt werden.