Diskussion über Strafe und Gefängnis
Dass wir strafen, erscheint uns als eine Selbstverständlichkeit. Manchmal erfüllt das Bestrafen uns mit Unbehagen, aber wirklich in Frage stellen wir es nicht. „Strafe ist die Wurzel der Gewalt auf unserem Planeten“, schreibt der Begründer der Gewaltfreien Kommunikation, Marshall Rosenberg. Die Teestube in Singen veranstaltet am 5. März einen Vortrags- und Diskussionsabend zu Strafe und Gefängnis mit der Buchautorin Rehzi Malzahn.
Strafe ist ein Kern von Herrschaft: Sie braucht Institutionen, die sie ausführen, und bedeutet, dass sich ein Individuum über das andere erhebt. Während einzelne Institutionen der Strafe (wie z.B. das Gefängnis oder auch die Züchtigung in der Schule) konjunkturell kritisiert werden, ist die Kritik der Strafe als solcher eine Seltenheit. Um einer friedlicheren und freieren Gesellschaft näher zu kommen, ist daher die Infragestellung von Bestrafung notwendig.
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Wie aber kann es anders gehen? Welche Alternativen gibt es? In antikolonialen Befreiungskämpfen, indigenen Kulturen und marginalisierten Communities findet sich eine Menge anderer Verfahren der „Unrechtsbewältigung“ oder „Gerechtigkeitsfindung“. Als „Restorative Justice“ und „Transformative Justice“ werden solche Alternativen heute auch in weißen Mehrheitsgesellschaften diskutiert.
MM/red (Bild: Wilhelm Busch, „Plisch und Plum“, gemeinfrei)
Was: Vortrag „Strafe und Gefängnis“ mit anschließender Diskussion mit der Buchautorin Rehzi Malzahn. Wann: Mittwoch, 05.03.2020, 19 Uhr. Wo: Tafelrestaurant, Heinrich-Weber-Platz 2, Singen. Was noch: Veranstaltet wird der Vortrag von der Teestube Singen und der VVN-BdA Konstanz. Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch die Singener Kriminalprävention (SKP) unterstützt.
Wenn Strafe im Kern darin besteht, „dass sich ein Individuum über das andere erhebt“, was ist dann ein Verbrechen? Wenn eine Täterin oder ein Täter einer anderen Person zum Beispiel körperliche Gewalt antut, was ist das anderes als ein Erheben über den andren, in diesem Fall das Opfer der Gewalt? Also auch ein Verbrecher oder eine Verbrecherin „erhbebt sich über den anderen“.
Und wie – als ein Extrembeispiel – soll mit Verbrechern und Verbrecherinnen umgegangen werden, die wahrlich grausame Taten begangen haben, wie z.B. rassistischen Mord oder die Beteiligung an Völkermord? Soll in diesen Fällen auch nicht bestraft werden? Schwierige Fragen.
Das Freiburger radio dreyeckland hat zahlreiche interessante Funkbeiträge zu „Menschenrecht und Repression“ für die es sich lohnt das Ohr zu öffnen. Etwa den von Thomas Meyer-Falk: „Einblick in die Situation in der Knastzelle“. Meyer-Falk sitzt seit 29 Jahren in Haft und viele fragen sich, warum eigentlich.
https://rdl.de/ (radio dreyeckland)