Stadt Konstanz verfügt weitere Maßnahmen
In einer Pressemitteilung informiert die Stadt Konstanz über weitere von ihr ergriffene Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Mitteilung im Wortlaut:
Veranstaltungen
Gemäß heute veröffentlichter Allgemeinverfügung der Stadt werden alle Veranstaltungen in Gaststätten, Vergnügungs- und Versammlungsstätten und sonstigen Räumen im Stadtgebiet Konstanz einschließlich den Ortsteilen Dettingen-Wallhausen, Litzelstetten und Dingelsdorf untersagt. Hierzu zählen alle Aktivitäten, die über die reine Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (z.B. Disko- und Tanzveranstaltungen, Bühnenprogramme, Künstlerauftritte, Konzerte, Vorträge, etc.).
Schulen und Kitas
Die Landesregierung hat angekündigt, ab Dienstag, 17.03.20, alle Schulen im Land zu schließen. Ab diesem Tag sind auch die Kitas geschlossen. Die Stadt bietet für Eltern, die beide in systemrelevanten Berufen arbeiten (Feuerwehr, Hilfsdienste, Polizei, Kliniken, Altenheime, bestimmte Sparten der Ver- und Entsorgung) einen Betreuungsnotdienst für Kita- und Schulkinder an.
Städtische Einrichtungen
Alle übrigen städtischen Dienststellen und Einrichtungen sind ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Ämter der Stadtverwaltung arbeiten weiter und sind Online und telefonisch erreichbar. In unabweisbaren Fällen ist eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Kontakt: 07531-9000 und www.konstanz.de.
Vorratshaltung
Die Stadt empfiehlt den Haushalten eine Vorratshaltung für 14 Tage. Die Bundesregierung hat hierzu Empfehlungen herausgegeben. Die entsprechenden Links sind auf konstanz.de/coronavirus zu finden.
Prävention
Die Stadt weist nochmals auf die Einhaltung der Präventions- und Hygieneregeln hin. Wer Erkältungssymptome hat, sollte zu Hause bleiben und telefonisch Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen.
Solidarität
Die Stadtverwaltung bittet um Solidarität mit den Mitmenschen, zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ende der Osterferien.
Oberbürgermeister Burchardt bittet die Konstanzerinnen und Konstanzer um Verständnis: „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, in der wir alle zusammenhalten müssen. Die weitreichenden Maßnahmen sind notwendig, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und damit ein funktionierendes Gesundheitssystem für alle aufrecht zu erhalten. Jeder, der eine stationäre Behandlung braucht, soll diese auch bekommen können.“
Bevor es allzu trist wird
„I can´t get no disinfection- die Essener Kardiologie ist in Zeiten von Corona erfinderisch“
https://www.youtube.com/watch?v=eJ27R6JHII0
das Züricher Original
https://www.youtube.com/watch?v=eikQyntXb1U
Die Presseerklärung der Stadt Konstanz teilt mit: „Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ende der Osterferien.“ Dies lässt sich allerdings schwer in Einklang bringen mit Ziffer 3 der Allgemeinverfügung der Stadt Konstanz (https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E1627864231/konstanz/Dateien/Service/%C3%B6ffentliche%20Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung%20Veranstaltungsverbot_Coronavirus%20M%C3%A4rz%202020.pdf),
wonach die Anordnungen zunächst bis einschließlich 22.03.2020 gelten.