Die Lage in Konstanz: Befragung zur Corona-Situation
Wie haben sich die Einschränkungen der Corona-Verordnungen auf Konstanz ausgewirkt? Eine Sondererhebung der Konstanzer Bürgerbefragung unter Federführung des Konstanzer Soziologen Prof. Dr. Thomas Hinz gibt Antworten auf diese Frage. Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeigen: Auch wenn fast die Hälfte der Beschäftigten ins Home Office ging, so hat sich die grundlegende Erwerbssituation für 60 Prozent der befragten Konstanzerinnen und Konstanzer nicht verändert. Schwer getroffen sind jedoch Selbstständige und geringfügig Beschäftigte.
Jeder zweite Selbstständige berichtet über schwerwiegende Einschränkungen, jeder fünfte musste den Betrieb stilllegen. Rücklagen reichen in rund zwei Dritteln dieser Fälle für maximal zwei Monate. 48 Prozent der befragten geringfügig Beschäftigten können ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und erhalten keine Lohnfortzahlung. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, so zeigt die Studie, werden jedoch von der überwiegenden Mehrheit in Konstanz klar akzeptiert und eingehalten. Die Ergebnisse der fortlaufenden Befragung sind online veröffentlicht und werden regelmäßig aktualisiert: https://www.buergerbefragung-konstanz.de/veroeffentlichungen/blog/
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„Mit unserer Sondererhebung der Konstanzer Bürgerbefragung möchten wir die augenblickliche gesellschaftliche Ausnahmesituation in Zahlen fassbar machen. Wir möchten damit Entscheidungsträgern in Konstanz helfen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und erfolgreich zu steuern“, erläutert Thomas Hinz die Hintergründe seiner aktuellen Studie. In die Ergebnisse der Studie fließen die Rückmeldungen von aktuell 1.460 Personen ein, einer Zufallsstichprobe der Konstanzer Bevölkerung. „Die Bereitschaft der Konstanzer Bürgerschaft, sich an der Befragung zu beteiligen, war ungewöhnlich groß. Die hohe Rücklaufquote spiegelt wider, dass das Thema die Menschen in Konstanz stark beschäftigt und sie zur Bewältigung der Situation beitragen möchten“, schildert die Konstanzer Soziologin Franziska Spanner aus dem Team der Konstanzer Bürgerbefragung.
Weitgehende Akzeptanz der Einschränkungen
Die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens werden von der überwiegenden Mehrheit der befragten Konstanzer als gerechtfertigt betrachtet und eingehalten. So werden die Beschränkung von sozialen Kontakten, das Verbot von Veranstaltungen, die Schließung von Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie die Umstellung auf Home Office von jeweils über 90 Prozent der Befragten akzeptiert. Etwas geringer fällt die Akzeptanz der Grenzschließung zwischen Konstanz und Kreuzlingen aus: Neun Prozent betrachten diese als nicht gerechtfertigt, weitere 14 Prozent bewerten sie als nur teilweise gerechtfertigt.
„Wenig überraschend werden die Beschränkungen d er sozialen Kontakte als am stärksten belastend empfunden, besonders bei privaten Besuchen und beim Kontaktverbot zu Großeltern“, schlussfolgert Franziska Spanner. Rund 40 Prozent der Familien mit Kindern, die zu Hause betreut werden müssen, berichten im Rahmen der Befragung von einer signifikanten Belastung durch die Schul- und Kindergartenschließungen.
„Ungeachtet der gravierenden Einschränkungen sehen wir jedoch, dass diese Zerrüttung des Normalzustands auch positive Nebenfolgen hat: Etwa dass die Menschen mehr Rücksicht aufeinander nehmen, sich gegenseitig helfen oder Familien näher zusammenrücken“, zeigt Franziska Spanner auf: Rund die Hälfte der Befragten hilft in der Krise Angehörigen, die zu Risikogruppen zählen. 41 Prozent der Befragten unterstützen lokale Geschäfte und Anbieter, indem sie auf deren Liefermöglichkeiten zurückgreifen (gegenüber überregionalen Internethändlern). Jeder Vierte tätigt allerdings größere Vorratskäufe.
Familiäre Kinderbetreuung
Bei einem Fünftel der Befragten werden Kinder aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten im Haushalt betreut. In rund zwei Dritteln dieser Familien wird die Kinderbetreuung zwischen beiden Partnern aufgeteilt. In Familien, in denen die Kinderbetreuung von nur einem Partner übernommen wird, wird diese überwiegend von Frauen geleistet: 16 Prozent der befragten Männer geben an, dass die Partnerin die Betreuung allein übernimmt. Nur drei Prozent der Frauen berichten dies von ihrem Partner. Die Mehrheit von etwa 70 Prozent der Befragten, die Kinderbetreuung übernehmen, kommt mit der Situation bislang gut zurecht. Allerdings erschwert die Kinderbetreuung für 43 Prozent der Befragten deutlich die Tätigkeit im Home Office.
Über die Konstanzer Bürgerbefragung
Die Konstanzer Bürgerbefragung ist eine Langzeitstudie der Universität Konstanz unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Hinz, Professor für Empirische Sozialforschung mit Schwerpunkt Surveyforschung an der Universität Konstanz. Jährlich wird eine Zufallsstichprobe der Konstanzer Bürgerinnen und Bürger zu maßgeblichen Faktoren ihrer Lebenssituation befragt, wobei auch wechselnde Schwerpunktthemen aufgegriffen werden. Bei der aktuellen Befragung handelt es sich um eine Sondererhebung anlässlich der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch das Coronavirus.
MM (Bild:
Ein lesenswerter kritischer Twitter-Faden(Thread) zur Gangelt-Studie startet mit:
„OB IHR MICH VERARSCHEN WOLLT, habe ich gefragt, die Zahlen passen doch hinten und vorne nicht, das ist nicht Wissenschaft, das ist Propaganda.
Die Heinsberg-Studie meine ich, aber vielleicht mache ich mal langsam: Ein Thread in hundert Seufzern.“
https://twitter.com/JFKuhnke/status/1248912024114954242
Und hier noch ein hilfreicher Tipp fürs vorteilhafte Präsentieren bei Videokonferenzen:
https://twitter.com/MartinRuetzler/status/1248964991191056385
Ausgequetscht wie Zitronen!
Die Bundesregierung erlaubt bis Ende Juni die Ausweitung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf neun Stunden für systemrelevante Tätigkeiten. Die »Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie« gelten unter anderem für Pfleger und medizinisches Personal. Auch Sicherheitsdienstleister, Rettungskräfte und Feuerwehrleute sollen in den nächsten drei Monate länger arbeiten, wenn dies nicht »durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann«. Mit der Unterschrift des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch tritt die Rechtsverordnung ohne weitere Befassung im Kabinett in Kraft.