Eilmeldung: Landratsamt will Geflüchtetenunterkunft in der Steinstraße einzäunen

Nach den BewohnerInnen des Atriums soll es jetzt die in der Steinstraße untergebrachten Geflüchteten treffen. Das Landratsamt will Anfang nächster Woche einen Bauzaun um die Gemeinschaftunterkunft aufstellen. Das kündigte am 24.4. Janine Gnoerrlich, im Landratsamt unter anderem als Integragtionsbeauftragte tätig, in einem Schreiben an ehrenamtlich in der Geflüchtetenarbeit tätige Initiativen an.

Einen konkreten Anlass für diese neuerliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Menschen, im Atrium war es die Covid-19-Erkrankung eines Bewohners, gibt es im Fall Steinstraße nicht. Als Grund reichen dem Landratsamt nun „Vorfälle, in denen das Besuchs- und Betretungsverbot missachtet wurde“, so Gnoerrlich. Bei dem aktuell guten Wetter sei es „für die Security vor allem eine große Herausforderung Zusammenkünfte außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Gelände zu unterbinden.“ Deshalb habe man behördlicherseits beschlossen, „Anfang nächster Woche bis zu einer Besserung der Lage einen Bauzaun um die Gemeinschaftsunterkunft in der Steinstraße aufzubauen“, um das „Besuchs- und Betretungsverbot besser kontrollieren zu können“.

Offenbar eingedenk der Proteste, die der Zaun ums Atrium über Ostern ausgelöst hatte, versichert man zudem, die „Bewohnerinnen und Bewohner können sich natürlich weiterhin frei bewegen und die Unterkunft auch ohne Nennung von Gründen verlassen. Eine gegebenenfalls stattfindende Kontrolle der Geflüchteten beim Betreten der Gemeinschaftsunterkunft dient nur dem Nachweis, dass die Person tatsächlich in der Unterkunft wohnhaft ist.“

Selbst wenn sich das private Securitypersonal an diese Vorgaben halten sollte: Mit dem Bauzaun setzen die Behörden erneut selektiv auf repressive Mittel gegenüber einer sowieso vielfach sozial benachteiligten Personengruppe, die durch die beengten Wohnverhältnisse besonders unter den Corona-Einschränkungen leidet und deswegen zudem einer besonders großen Infektionsgefahr ausgesetzt ist. Warnungen von Flüchtlingsinitiativen und auch kommunalpolitischen AkteurInnen, die deshalb eine dezentrale Unterbringung etwa in leerstehenden Beherbergungsbetrieben fordern, schlagen die Verantwortlichen weiter in den Wind. Gerade in Krisenzeiten muss sich indes beweisen, wie ernst es der Exekutive mit dem Einhalten von humanen Standards ist. Die Zivilgesellschaft sollte eine solche schikanöse Behandlung von Schutzsuchenden deshalb nicht hinnehmen.

jüg