Schweiz: Keine Sonderregelung für Konstanzer KleingärtnerInnen

Wegen der Grenzschließung verdorren die Pflanzen vieler Konstanzer KleingärtnerInnen im Tägermoos und auf dem Döbeli. Bemühungen von OB Uli Burchardt, des MdBs Andreas Jung und weiterer Instanzen um eine Sonderregelung erteilten die Behörden in der Schweiz jetzt eine Absage. Das Eidgenössische Staatssekretariat für Migration erklärt in einem Brief, das „Bestellen und die Pflege von Kleingärten“ stelle „keinen Härtefall im Sinne der Covid-19-Verordnung 2“ dar. „Einreisen zu diesem Zweck sind daher zu verweigern.“

Laut einer Mitteilung des Konstanzer Pressereferats von gestern hat der auf Schweizer Seite um eine nachbarschaftliche Lösung bemühte Chef der Eidgenössischen Zollverwaltung Nordost, Thomas Zehnder, diese Entscheidung bedauert. Allerdings hätte ein Grenzübertritt zum Zweck der Kleingartenpflege im Sinne der geltenden Verordnungen als „Härtefall“ klassifiziert werden müssen, so Zehnder, was nach geltender Rechtsauslegung nicht möglich gewesen sei. „Diese Auslegung decke sich auch mit den geltenden Regelungen anderer Staaten, etwa der Bundesrepublik Deutschland, wie Zehnder dem Konstanzer Oberbürgermeister, dem Stadtpräsidenten von Kreuzlingen, Thomas Niederberger und dem Tägerwiler Gemeindepräsidenten Markus Thalmann schreibt. Alle drei Politiker hatten sich für die Kleingärtner und für eine nachbarschaftliche lokale Lösung ausgesprochen und an die Berner Regierung appelliert.“

Der Mitteilung zufolge befürchtet das Schweizer Staatssekretariat für Migration, bei einer Einreise von rund 400 Kleingärtnern könnten Kontakte zur Schweizer Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. So sei zu befürchten, dass „schon auf dem Weg eine Durchmischung mit der CH-Bevölkerung passiert“, wie das Staatssekretariat formuliert.

OB Burchardt hat diese enge Auslegung der Grenzregelungen bedauert: „Wir sind der Meinung, dass wir auf unsere Kleingärtner vertrauen können und sie sich ausschließlich auf ihren Kleingärten aufgehalten und jeden Kontakt zur Schweizer Bevölkerung vermieden hätten, zumal Kreuzlingen und Tägerwilen ausreichend weit entfernt liegen von den Gärten im Tägermoos und auf dem Döbeli.“ Eine auf zwei Wochenenden angelegte Versuchsphase hätte die Möglichkeit eröffnet, zu prüfen, wie gut die Sicherheitsregeln eingehalten worden wären. Die harte Haltung in Bern könne er deshalb nicht verstehen.

Wie geht es für die Kleingärtner weiter?

Laut der städtischen Mitteilung sind nach der Berner Entscheidung lokale Lösungen bis zur Aufhebung der Grenzsperren „nicht mehr wahrscheinlich“. Der Oberbürgermeister berichtet jedoch von Gesprächen mit Schweizer Vertretern und dem hiesigen Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, denen zufolge sich die Lage nach dem 15. Mai 2020 deutlich verändern könnte. Andreas Jung liegt in der Frage offenbar mit dem Bundesinnenministerium über Kreuz und will die völlige Grenzöffnung. „Eine Verlängerung der Grenzbeschränkungen bis zum 15. Mai ist falsch. Wir lehnen das ab!“, heißt es in einer Stellungnahme des Abgeordneten.

An diese Forderung schließt sich die Stadt Konstanz an: „Wir leben und arbeiten mit unseren Schweizer Nachbarn eng zusammen. Wir wissen, wie wir uns in dieser Krise zu verhalten haben – man muss uns also nicht länger voreinander schützen“, so OB Burchardt.

MM/red