Gottesdienste als Machtdemonstration
Religiöse Versammlungen waren aufgrund der Corona-Pandemie bislang verboten. Doch die Religionsgemeinschaften haben nun erfolgreich ein Ende dieses Verbots durchgesetzt. Eine Machtdemonstration, die an Fahrlässigkeit kaum zu überbieten ist. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Nun ist es also so weit. Die nörgelnden Kirchen haben ihren Willen durchgesetzt: Ab der kommenden Woche dürfen sie in vielen Bundesländern wieder öffentliche Gottesdienste durchführen. Denn wenn sogar Baumärkte wieder öffnen dürfen – so die von religionsaffinen Menschen in den sozialen Medien vielfach gestreute polemische Frage – warum dürfen dann nicht auch öffentliche Gottesdienste in Kirchen stattfinden?
Die Antwort ist einfach: Weil zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zum Schutz der bekannten Risikogruppen möglichst alle nicht notwendigen Kontakte unterbleiben sollten. Und während liturgische Akte von Fans religiöser Darbietungen auch per Videoübertragung konsumiert werden können, hilft mir das Video eines Wasserkrans herzlich wenig, wenn meiner kaputt ist.
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Man kann über die Notwendigkeit der aktuellen Öffnung vieler Geschäfte durchaus geteilter Meinung sein. Doch dass nun ausgerechnet religiöse Versammlungen wieder erlaubt sein sollen, ist in Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie an Fahrlässigkeit kaum zu überbieten. Den Großteil der religiösen Versammlungen stellen in Deutschland die evangelische und die katholische Kirche, die in den Lockerungs-Verhandlungen auch den größten Druck ausübten, während sich der Koordinationsrat der Muslime trotz des beginnenden Ramadans eher zurückhaltend verhielt. Die meisten GottesdienstbesucherInnen dieser beiden christlichen Großkirchen gehören jedoch der älteren Generation an. Also genau jener Altersgruppe, die bei einer Infektion mit dem neuen Coronavirus mit schweren oder gar tödlichen Verläufen zu rechnen hat.
Worum es den Religionsgemeinschaften und insbesondere den Kirchen bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Gottesdienste geht, ist nicht die Sorge um das seelische und psychische Heil ihrer Gläubigen. Es geht allein um Macht. Es geht darum, zu den „Systemrelevanten“ gezählt zu werden und damit mindestens ebenso wichtig zu sein wie Baumärkte.
Hostie per Zange
Damit nicht der Eindruck entsteht, Religionsgemeinschaften würden irgendwelche Sonderrechte zukommen, mussten natürlich auch sie – ebenso wie Baumarktbetreiber – Sicherheitskonzepte für ihre Versammlungen vorlegen. 15 Konzepte wurden den politischen Entscheidern von Bund und Ländern präsentiert. Darunter Konzepte des Zentralrats der Juden, des Koordinationsrates der Muslime sowie der beiden christlichen Großkirchen in Deutschland. Insbesondere Letztere sind stellenweise durchaus amüsant zu lesen.
Die Menge der Gottesdienstteilnehmenden soll laut den Konzepten der beiden Großkirchen der jeweiligen Kirchengröße entsprechend begrenzt werden. Falls die Nachfrage zu hoch sei, sollten gegebenenfalls zusätzliche Gottesdienste stattfinden, so das realitätsferne Wunschdenken der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Der gravierende Schwund von Gottesdienstbesuchern in den vergangenen Jahren ist von ihnen anscheinend unbemerkt geblieben. Zwischen den Gottesdienstteilnehmenden solle ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, ein Mundschutz wird empfohlen, jedoch nicht zur Verpflichtung gemacht, das Betreten und Verlassen der Kirche solle geordnet organisiert werden und auf Friedensgruß und Weihwasser werde weiterhin verzichtet. „Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden“, heißt es im Eckpunktepapier der EKD, während die DBK die Auffassung vertritt, dass kein Grund bestehe, auf Gesang gänzlich zu verzichten, wenn die Abstandsregelungen eingehalten werden, „auf lauten Gemeindegesang sollte jedoch verzichtet werden, weil Singen ein Risikoverhalten darstellt“. Zur besonderen Herausforderung für den Gläubigen wird in Zeiten von Corona bei den Katholiken die Kommunion: „Die Kommunionausteilung erfolgt durch Hinzutreten in angemessenem Abstand. Ggf. werden die Abstände auf dem Kirchboden farbig markiert. Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) ausgeteilt. Ggf. kann der Dialog kollektiv zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen werden. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand z. B. mit einer Zange gereicht oder Priester und Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen tragen Handschuhe.“
Von Systemrelevanz weit entfernt
Wie gut diese Sicherheitskonzepte funktionieren, davon konnte man sich am 26. April ein Bild machen. An diesem Tag durften nämlich bereits in Thüringen die ersten Gottesdienste stattfinden. In einem kurzen Bericht der Tagesschau, der jedem Virologen einen Schauer über den Rücken jagen dürfte, zeigen die GottesdienstbesucherInnen eindrücklich, was man alles falsch machen kann:
Ein Mann mittleren Alters hält sich erst dann verschämt einen Schal vors Gesicht, als er die Kamera entdeckt, eine Ordensschwester und eine Einlasserin (beide ohne Maske) halten bei deutlicher Unterschreitung des Mindestabstands ein Schwätzchen in der offenen Kirchentür, ebenso wie draußen drei weitere Personen ohne Maske. Ein junger Mann bedient den Desinfektionsmittelspender mit der Hand statt mit dem Ellenbogen, im Kirchenschiff fummelt sich ein Mann an seiner Stoffmaske im Gesicht herum, während ein weiterer älterer Herr sowie eine ältere Dame ihre Masken auf Höhe der Unterlippe tragen. Doch immerhin haben sie überhaupt welche, denn die meisten Gläubigen singen ohne Masken vor sich hin und verteilen ihren Speichel so fröhlich in der Luft.
Tragikomisch klaffen Text und Bild des Beitrags auseinander. Die Thüringer Landesregierung, so der Sprecher, habe die Gottesdienste unter Auflagen gestattet. So seien zum Beispiel im Erfurter Dom, der im Bericht gezeigt wird, höchstens 30 Besucher mit Voranmeldung erlaubt gewesen. Wie der Blick ins Kirchenschiff während der Messe wenige Sekunden später offenbart, wurden von den 30 streng limitierten Plätzen jedoch gerade einmal 12 nachgefragt. Ein Bild, das eindrücklich zeigt, dass die Kirchen ihre gesellschaftliche Bedeutung und „Systemrelevanz“ de facto schon längst verloren haben. Während in Deutschland zwar noch 53 Prozent (2018) der Bevölkerung Mitglied der beiden christlichen Großkirchen sind, sind nur 13,4 Prozent (2016) sogenannte praktizierende Christen, die Gottesdienste besuchen.
Nun könnte man angesichts dieser Zahlen zu der Auffassung gelangen, dass die nun wieder erlaubten öffentlichen Gottesdienste wohl keinen großen Schaden anrichten werden, wenn sie ohnehin von kaum jemandem besucht werden. Doch diese Annahme ist falsch. Denn Gottesdienste werden, wie bereits gesagt, vor allem von älteren Menschen und damit der Haupt-Risikogruppe für einen schweren Verlauf von Covid-19 besucht. Unter den BesucherInnen nicht selten auch die noch agilen BewohnerInnen von Altenheimen. Die Gefahr, dass sie sich im Gottesdienst infizieren und das Coronavirus in Alten- und Pflegeeinrichtungen tragen, ist nicht zu unterschätzen. Denn welchen Schaden das Coronavirus gerade dort anrichtet, haben die Ausbrüche in solchen Einrichtungen während der vergangenen Wochen gezeigt. Ein Drittel aller bisherigen Corona-Toten in Deutschland sind in Pflegeheimen und anderen Betreuungseinrichtungen gestorben. Nicht umsonst wurden deshalb in Deutschland unter Androhung von Bußgeldern Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime erlassen.
Angesichts der aktuellen Situation das Verbot öffentlicher religiöser Versammlungen aufzuheben, ist jedoch nicht nur fahrlässig, es ist von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung und der Gläubigen auch überhaupt nicht gewollt. Eine von der Tagespost beauftragte repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA Consulere kam Mitte April zu dem Ergebnis, dass nur 12 Prozent der deutschen Bevölkerung der Meinung sind, dass Vor-Ort-Gottesdienste auch während der Corona-Krise erlaubt sein sollten, weil sie zur Grundversorgung gehörten. Auch unter den katholischen Befragten sprachen sich lediglich 15 Prozent für die Erlaubnis öffentlicher Gottesdienste aus, unter den Protestanten waren es 13 Prozent. Von Systemrelevanz ist das weit entfernt. Aber wen kümmern schon Fakten und am Coronavirus sterbende Senioren, wenn man als Religionsgemeinschaft die eigene Macht demonstrieren kann?
Daniela Wakonnig (Bild: Holger Schué auf Pixabay)
Die Religionsgemeinschaften…möchten eigentlich immer Staat im Staate sein und auf ihrem selbstdefiniertem Hoheitsgebiet eigene Regeln setzen. Und wen wunderts nachdem die KK jahrzehntelang selbst festlegen durfte wann ein übergriffiger Kirchenvertreter angezeigt wurde oder nur versetzt wurde. Trennung von Staat und Kirche? Ein Traum für die nächsten Generationen.
Frau Schiesser,
als das GG erlassen wurde, war verankert, daß im Fall der Wiedervereinigung eine Abstimmung über eine Verfassung stattfindet. Daß mit dem „Beitritt der DDR“ an dieser Bestimmung polit-juristisch vorbeilaviert wurde, bestärkt mich in meiner bereits geäußerten Einschätzung. Wie ich ebenfalls angedeutet habe, ist mein Vertrauen in eine positive Erarbeitung und Abstimmung zurzeit keineswegs gegeben. Wenn die politische Bildung zum großen Teil durch den Springer-Konzern, Burda und Bertelsmann erfolgt, erübrigt sich eine weitere Begründung.
Mir gehen Absätze des GG gegen den Strich, wenn sie Tür und Tor öffnen zur „marktorientierten ‚Demokratie‘“. Mir gefällt an der Formulierung „Eigentum verpflichtet“ die aktuelle Praxis dazu absolut nicht. Schrecklich an Art. 20 ist die tatsächliche Verfassung des Landes.
Außerdem: Ihr Zitat
– „(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ –
hat mit dem hier absolut nichts zu tun?:
– „Art. 19, der da lautet „(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Da wäre ich für eine Klarstellung doch dankbar.
Wenn ich mit schweigenden Prämissen argumentiert habe, bitte ich, das zu verzeihen.
Nun, ich persönlich denke, dass es zum großen Teil um wirtschaftliche Interessen geht.
Ohne Gottesdienst keine Kollekte, dazu dann noch die Leere im Opferstock, weil insgesamt weniger Leute in die Kirchen gehen. Damit dürfte einiges an Einnahmen wegbrechen. Zwar geht der Großteil der Kollekte nicht direkt an die Kirchen. Aber die ganz große Mehrheit, wenn nicht sogar alles geht an kirchliche Vereine, die zum größten Teil ihre Verwaltunsgkosten darüber bestreiten und mit dem Rest Missionierung voran treiben und vielleicht noch ein kleines bisschen gute Taten finanzieren…
Dazu kommt dann noch, dass die Praxis, den Kirchen große Mengen an allgemeinen Steuern (auch von denjenigen, die ich als Atheist leisten musste) als so genannte Staatsleistungen https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistungen in den Rachen zu werfen immer mehr kritisiert wird und es Gesetzesvorlagen der Oposition (klar, dass die CDU/CSU da nicht beteiligt ist…) gibt, die diese Staatsleitungen beenden sollen. Da möchten die Kirchen es doch sehr gerne vermeiden, als nicht systemrelevant zu gelten…
@Peter Stribl: Die Bundesrepublik h a t eine Verfassung. Heisst „Grundgesetz“. Hingegen gab es keine Wiedervereinigung – die damalige DDR dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Wenn Sie einer bestehenden Gesellschaft beitreten, wird auch nicht der Gesellschaftsvertrag geändert.
Die 2. Absätze, die Ihnen so gegen den Strich gehen, sind unverzichtbar (wenn auch nicht in jedem Fall geliebt). Was gefällt Ihnen denn nicht am 2. Absatz von Artikel 14, der da lautet „Eigentum verpflichtet“? Ist das nicht eigentlich der beste Teil von Art. 14? Und Sie wollen die zweiten Sätze abschaffen? Mir gefällt übrigens auch der 2. Abs. von Art. 19, der da lautet „(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Zudem zu Art. 20: Was ist denn daran so schrecklich, dass „Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist, gegen dessen Abschaffung jeder das Recht hat, sich zu wehren? Man kann sicher darüber diskutieren, wie sozial dieser Staat noch ist – aber das ist ja nicht die Schuld des Grundgesetzes.
@Roland Biniossek:
Komisch. Ich kenne die Lockerungen nur aus dem Sport. Das ist zwar im Kontext Corona ziemlicher Quatsch – aber in meinen Augen doch irgendwie deutlich gehaltvoller als Ihr tumber Gefängnisvergleich.
@Daniel Sartor:
Danke!
@Roland Biniossek
„..dass die Menschen jetzt aus dem Gefängnis ausbrechen.“
Aus welchem Gefängnis ? Kennen Sie Situation und Massnahmen in Italien und in GB ? Und mit dem Segen dieser Herren ?
https://twitter.com/HGMaassen/status/1259231660723355653
Vielleicht kann dieser Text dazu beitragen den Tunnelblick
zu verlieren
„Nur die Fittesten überleben? Ja, aber fit bedeutet nicht rücksichtslos. Warum uns ausgerechnet ein beargwöhnter Naturforscher lehren kann, den Rückzug zu akzeptieren.“
https://www.zeit.de/kultur/literatur/freitext/pjotr-kropotkin-intellektueller-coronavirus
Hat tip an https://twitter.com/TiniDo/status/1259431788499415041
@Lieselotte Schiesser
Das GG ist eine außerordentlich ehrenwerte Absichtserklärung. Durchlöchert wird sie durch Ihre zitierte Öffnungsklausel, die in vielen (wie vielen?) Artikeln beigefügt wurden. Richtet mensch den Blick auf
Art 14 Grundgesetz
sowie
Art 20
– mit der entsprechenden Bestandsaufnahme, was aus diesen hehren Absichten geworden ist, ist die Bilanz desaströs.
Die BRD sollte eigentlich nach der Wiedervereinigung eine Verfassung bekommen. In der aktuellen politischen Stimmungslage darf bezweifelt werden, daß das Resultat besser wäre als das GG. Eine konsequentere Anwendung ohne rabulistische 2. Absätze wäre deshalb höchst angebracht.
@Till Seiler: Art. 8 GG hat einen 2. Absatz, den Sie wohl absichtlich weggelassen haben: „(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Es verläuft also alles entsprechend dem GG.
Ich verstehe das Problem nicht. Es ist doch schon die ganze Zeit über erlaubt, dass sich bis zu fünf Menschen in einem geschlossenen Raum versammeln.
Das Wort „Lockerungen“ kommt aus dem Strafvollzug.
Ist doch sonnenklar, dass die Menschen jetzt aus dem Gefängnis ausbrechen.
Nicht nur in Stuttgart.
Singen, Überlingen, Salem, Ravensburg, Bregenz, Wangen …..usw.
@Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
„Selten war ich beim Anblick einer Menschenmenge so ratlos“
schreibt der Stuttgarter Spaziergänger und Schriftsteller Joe Bauer ( https://www.joebauer.de/de/portrait.php ), wie gewohnt zuverlässig und hellwach, über die Demonstration gegen die Corona-Massnahmen vom letzten Samstag auf dem Cannstatter Wasen.
„..Mitten in dieser keineswegs neuen menschlichen Katastrophe unserer neoliberalen Zivilisation machen sich Tage später Tausende auf, um auf dem größten Rummelplatz der Stadt für „Grundrechte“ zu demonstrieren. Ihre Aktion nennt sich „Querdenken“. Ein lustiges Motto für einen wie mich, der verzweifelt hofft, irgendwo an den Corona-Abgründen auf die Spuren eines Geradeausdenkens zu stoßen – bevor er zwischen lauter Kreuz- und Quergedanken mit dem Kopf gegen die Wand rennt, um vielleicht auf diese Weise Ruhe in einer Sebald’schen Leere zu finden…“
https://www.kontextwochenzeitung.de/kolumne/475/kreuz-und-quer-6719.html
Der Kommentar ignoriert leider die hohe Bedeutung der Grundrechte. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) garantiert auch die „negative Religionsfreiheit“, also zum Beispiel das Recht nicht-religiöser Schüler*innen, eine Abiturprüfung im Fach Ethik abzulegen, das dem Fach Religionslehre gleichgestellt ist. Die Einschränkungen der Grundrechte im Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung müssen so gering wie möglich sein, da sind sich die Gerichte einig. Mindestens so wichtig wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Dazu passt doch wunderbar:
Weil Gottesdienste wieder erlaubt sind: DFB meldet neue Religion „Fußball“ an und erklärt Stadien zu Kirchen 😉
https://www.der-postillon.com/2020/04/fussball-religion.html