Die Polizei: Ein teurer Spaß – Überlegungen zur Räumung der Grafi10
Die Art der polizeilichen Räumung der Markgrafenstraße 10 am 22. 7. in Konstanz berechtigt zu der Frage: Hat die Polizei bei der Verwendung öffentlicher Gelder eine ordnungsgemäße Kosten-Nutzenkalkulation noch im Griff?
Gerd Stiefel, der für die Räumung verantwortliche Polizeibeamte, erklärte in der Gemeinderatssitzung vom 23. 7., dass er aus polizeitaktischen Gründen weder die Anzahl der beteiligten Beamten noch die Kosten des Einsatzes bekannt geben könne. Seine Aufgabe als Polizist sehe er primär darin, „einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen“, sein und das Handeln der Polizei im Allgemeinen sei dabei stets von „Recht und Gesetz“ bestimmt. Er räumte ein, dass er schon am Tag der Besetzung eine Räumung hätte veranlassen können, die Kapazitäten an Einsatzkräften wären dafür vorhanden gewesen: zwei pro Besetzer*in. Doch er entschied anders und forderte zunächst den Hausbesitzer auf, Strafanzeige zu erstatten.
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Mehrfach betonte er, das Verhalten der 14 Besetzer*innen gegenüber der Polizei sei „ordentlich“ gewesen, sie hätten weder Gewalt ausgeübt noch passiven Widerstand geleistet, sie seien allen Aufforderungen der Polizei gefolgt und hätten das Haus friedlich verlassen. Dennoch bekamen viele Konstanzer*innen einen Polizeieinsatz in spektakulärer Größenordnung zu sehen, wie wir das sonst nur aus Großstädten oder Fernsehen und Nachrichten kennen.
Besetzung mit polizeilicher Begleitung
Während der viertägigen Besetzung hatte die Polizei durchgehend Einblick in das Treiben der Instandbesetzer*innen: Zwei Streifenwagen und patrouillierende Polizist*innen waren im Dauereinsatz und Zivilpolizist*innen nahmen vermutlich auch an den angebotenen Hausbesichtigungen teil. Neben vielen Nachbar*innen und Bürger*innen kamen der Oberbürgermeister, einzelne Gemeinderäte sowie ein Bürgermeisterkandidat zu Besuch, und Mitarbeitende der Stadtwerke schauten vorbei, um Wasser- und Stromanschlüsse zu prüfen. Die Besetzer*innen betrieben aktiv eine Politik der offenen Tür und die Polizei hätte mittels ziviler wie polizeilicher Einblicke ihre geringe Zahl feststellen können.
Wer oder was ist polizeilich schützenswert
Zusätzlich entschied die Polizei, weitere fünf bis sechs leerstehende Häuser in Konstanz zu sichern. Indizien für weitere Besetzungen seien geöffnete Schlösser und ein Kletterseil, das in einem Objekt gefunden wurde. Die Polizei scheute weder Mühe noch Kosten, den Besitz von Menschen zu schützen, die unter Umständen gesetzliche Lücken der Zweckentfremdung nutzen und immense, moralisch illegitime, soziale Schäden auf einem sehr angespannten Wohnungsmarkt verursachen. Wahrscheinlich könnte jedes Milchmädchen (sic) berechnen, dass weder 14 noch 50 Hausbesetzer*innen, die Grafi10 und weitere sechs Häuser gleichzeitig besetzen könnten. Mit einer einfachen Division (50 : 7 = 7,14) hätte dieser finanzielle Mehraufwand eingespart werden können.
Ein unverhältnismäßiger Polizeieinsatz
Wäre die Polizei auf die Idee gekommen, den Besetzter*innen mitzuteilen, dass eine Räumungsklage erwirkt und das Haus deshalb zu räumen sei, wären die Besetzer*innen vielleicht gegangen – wir wissen es nicht, aber ein kostengünstiger Versuch wäre es allemal gewesen.
Stattdessen stellten Staatsanwaltschaft und Einsatzleiter einen omnipräsenten Großeinsatz morgens um 5 Uhr auf die Beine, um „deeskalierend zu wirken“. Dafür wurden: Polizeidrohnen eingesetzt, drei Straßenabschnitte von Beamten gesperrt und zirka 30 Polizeibusse, dazu Gefangenentransporter und gewöhnliche Polizeistreifen weiträumig um das Haus positioniert. Ein weißer Lastwagen fuhr vor das Haus, zahlreiche vermummte Polizist*innen sprangen aus dem Laderaum, traten die Haustür mit zwei Rammböcken auf – ein Fußstritt hätte dafür gereicht – und stürmten das Haus. Die 14 Personen wurden einzeln herausbegleitet und sechs davon auf die Polizeiwache gebracht. Eine Anwohnerin berichtete, ein Polizist hätte sehr bedauert, dass es dabei zu keinen Krawallen gekommen sei.
Nach der Räumung kreiste die Polizei 10 Personen auf dem Benediktiner Platz ein, die auf die Festgenommen warteten. Sie nahmen ihre Personalien auf und hinderten sie daran, eine entlassene minderjährige Person anzusprechen. Mit der Begründung, dies sei eine „Maßnahme“. Danach verfolgten Zivilpolizist*innen einige der Personen noch für mehrere Stunden. Während der „Maßnahme“ sowie bei der spontanen Demonstration am Abend, trugen die Polizist*innen weder Mundschutzmasken noch agierten sie mit dem geboten Abstand. Auf die aktuelle, „globale Pandemie“ aufmerksam gemacht, reagierten sie zuerst mit Spott, ehe sie zu ihren Masken griffen. Corona-Aufklärung für die Polizei wäre eine sicherlich nützliche Investition.
Polizeiführer Stiefel bewertete diesen Einsatz als insgesamt „sehr geordnet und professionell“, die Beamten hätten einen „super Job“ gemacht und „gute Nerven“ gezeigt, obwohl sie schon in Stuttgart bei Einsätzen gewesen wären. Es bleibt nur zu hoffen, dass Polizeibeamte, wie jede Berufsgruppe, ihren Job mehr als einmal richtig machen.
Politischer Druck auf die Polizei und politisches Versagen
Seinem Bericht fügte Stiefel, mit Blick auf die aktuellen Debatten hinzu, dass deutsche Polizist*innen eine hervorragende – vermutlich sehr kostspielige – Ausbildung durchlaufen und daher nicht vergleichbar wären mit der Polizei anderer Länder. Er vergisst dabei zwei elementare Dinge: Die hiesige Debatte bezieht sich auf die hiesige Polizeigewalt, und solche Polizeiauftritte, wie die bei der Räumung führen genau dazu, dass Bürger*innen sich fragen: „ja sind wir jetzt in Portland?“ Als Einsatzleiter reflektiert er nicht im Geringsten den unverhältnismäßig großen Einsatz und dessen überdimensionale Machtdemonstration. Hier ging es nur um ein leerstehendes Haus und 14 friedliche Menschen, wie über Tage deutlich zu sehen war, und nicht um terroristische oder mafiöse Großbanden, die Menschenleben bedrohen.
Einzelne Gemeinderäte sprachen das Versagen der Politik an, das zahlreiche Leerstände in Konstanz erst mit ermögliche. In dieser Konsequenz versagte die Politik auch im Umgang mit der Besetzung. Der OB hätte beispielsweise über Möglichkeiten einer Zwischennutzung nachdenken können. Viele Kommunen praktizieren das bereits proaktiv und sehr erfolgreich, denn Zwischennutzungen ermöglichen bezahlbare Wohn- und Arbeitsräume, verhindern den Häuserverfall und beleben Stadtteile.
Summa summarum
Unter dem Strich haben wir es bei dieser Räumung mit einer sehr kostspieligen Einsatzübung der Polizei zu tun. Selbst eine reiche Kommune wie Konstanz leidet unter den finanziellen Folgen von Corona. Und auch hier besitzen die meisten Steuerzahler*innen keine Immobilien, die leer stehen zu lassen sie sich leisten können. Genau dieses moralisch bedenkliche Kapital schützt die Polizei mit unseren Steuergeldern und streut Salz in eine der existentiellsten Wunden der Bürger*innen. Dagegen ist ein Ermittlungsverfahren gegen die 14 Hausbesetzer*innen eingeleitet worden, die nichts zerstört und niemandem Schaden zugefügt haben – ganz im Gegenteil: sie haben auf soziale Schäden reagiert und hingewiesen. In Anbetracht dessen sollten die Verfahren eingestellt werden.
P.S. Eine kleine Randnotiz: Herr Stiefel entzifferte die kryptische Bedeutung von „Grafi10“ nach fünf intensiven Ermittlungstagen erst während seines Berichts im Gemeinderat, dank freundlicher Unterstützung der Rät*innen.
Abla Chaya (Foto: grafi10)
Der Alleingang des Polizisten scheint den RechtsStaat außer Kraft zu setzen und die unabhängige Gerichtsbarkeit lässt das augenscheinlich zu. Der Polizist forderte den Hausbesitzer auf Anzeige zu erstatten. Frage: Ist der Besitzer Eigentümer, verkehrsfähig und uneigeschränkt im Grundbuch eingetragen?
Scheinbar hat er die vorangegangenen Bußen und Auflagen der Behörden nicht einmal verstanden.
Da bisher nicht einmal ein Grund für die augenscheinlich eigenmächtige Blitzräumung genannt wurde, bleibt die Frage ob die Hohe Konstanzer Gerichtsbarkeit eigenmächtiges Handeln in dieser Form überhaupt zulässt, denn eigentlich hätte der Polizist alle Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft leiten müssen, zur Entscheidung ob Räumungsklage erhoben wird.
Auch das bedarf einer Willenserklärung des Eigentümers bei Gericht und dann hätte ein Richter oder eine Richterin die möglichen Beklagten unter Fristsetzung zur Räumung des Hauses, nein eigentlich der von ihnen persönlich besetzten Wohnungen auffordern können, die sonst in der Regel von einem Gerichtsvollzieher vollzogen wird. Der, wenn er die Räumung nicht durchsetzen kann, die Polizei um Amtshilfe ersucht.
Bei den weiteren Häusern ist Eigenmacht auch strittig, weil die Gebäudesicherung den Eigentümern und deren Willensentscheidung obliegt, denn auch dort entstehen gegebenenfalls Kosten, die vom Eigentümer zu tragen wären.
War das jetzt eine Komödie nach der Art des Louis de Funès: Alles tanzt nach seiner Pfeife oder oder ein verunglücktes Remake des Hauptmanns von Köpenick, der in diesem Fall zwar nicht die Rathauskasse plünderte aber dennoch die Lachmuskeln der KonstanzerInnen im Nachhinein strapaziert. Aufmarsch mit Gebrüll und Rückzug im Gänsemarsch. Ich hoffe, der Polizist schmeisst für diese schmachvolle Aktion eine Runde Würstchen für alle Beteiligten in der Polizeikantine und die Richterei stellt das Verfahren rechtzeitig ein, bevor es erst bundesweit richtig peinlich wird. Es soll noch AnwältInnen in Deutschland geben die ausgezeichnete Arbeit leisten.
Ich hatte immer sehr viel Verständnis für die vermeintliche Notlage der Polizei – immer mehr Aufgaben mit immer weniger Personal. Diese Schonzeit ist vorbei. Es scheint ja einen regelrechten Überhang an Personal und finanzieller Mittel zu geben wenn man im Dorf Konstanz mal eben Kreuzberg spielen darf weil man auch mal in der oberen Liga mitspielen will.
Wow, das PS bringt zum Lachen und Weinen.