Solidarität mit Wolfram Kastner

Wolfram Kastner war und ist immer unbequem: gegen den Krieg, gegen die Verherrlichung von NS-Mördern, für eine friedliche, humane und soziale Welt. Getreu dem Zitat von Kurt Tucholsky „Satire darf alles“ verwendet der Künstler dabei alle Formen der Kunst, um gesellschaftliche Widersprüche mit radikalen Mitteln bei Aktionen deutlich zu machen – um wachzurütteln und aufzuklären. Nun braucht er Unterstützung.

Die Kunst von Wolfram Kastner provoziert seit vielen Jahren Diskussionen, Nachdenken, Widerspruch – und nicht selten juristische Prozesse. Wie es auf seiner Website heißt, eignet sich seine Kunst, seine vielen künstlerischen Aktionen nicht zur dekorativen Ausgestaltung der Foyers von Rüstungs- und Automobilkonzernen oder Banken.

Einige Beispiele sind:

  • Kunstaktionen gegen Kriegspropaganda – wie in München mit einer Umgestaltungsaktion des Kriegerdenkmals in der Dachauer Straße am Volkstrauertag 2017 unter dem Motto „Kein Werben fürs Sterben“.
  • Thesenanschlag gegen die Hexenverbrennung an Fronleichnam 2014 am Eichstätter Dom.
  • Im Jahr 2011 gibt es eine Kunstaktion gegen das Haus-Berg-Verbot und die Vertreibung jüdischer Mitglieder. Die Sektion Villach des Deutsch Österreichischen Alpenvereins schloss bereits 1919 mit einem „Arierparagraph“ jüdische Mitglieder aus.

Eine der Aktionen, die sich seit vielen Jahren hinzieht, ist die Forderung zur Entfernung der Grabinschrift mit den Lebensdaten und dem Namen von Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee. Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Wolfram Kastner ist es zu verdanken, dass es keine Friedhofsruhe dort geben kann mit einer Erinnerung an den NS-Kriegsverbrecher. Jodls Leiche ist nicht auf der Fraueninsel begraben. Seine Asche wurde nach der Hinrichtung in die Isar gestreut.

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Nun soll Wolfram Kastner den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl nach einem Gerichtsurteil rund 4000 Euro wegen der Beschädigung der Familiengrabstätte zahlen. Er hatte gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte in Karlsruhe geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Münchner Urteile verletzten Kastner „nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss.

Jodls Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen als Grabinschrift auf einem steinernen Kreuz, das an den NS-Kriegsverbrecher Alfred Jodl erinnert. Wolfram Kastner hat mit Aktionen vor Ort protestiert, musste Schadensersatz zahlen und zog deshalb nach Karlsruhe. Das Gericht wies die Beschwerde nun ab.

Wolfram Kastner braucht unsere Solidarität. Die KünstlerInneninitiative www.unruhestiften.de ruft dazu auf. Spenden und Solidaritätsbekundungen können gerichtet werden an Wolfram Kastner, Mailadresse und Kontakt unter https://www.ikufo.de.

Über 2100 KünstlerInnen und Kulturschaffende, andere Persönlichkeiten und Organisationen haben seit Sommer 2009 den bundesweiten Aufruf www.unruhestiften.de unterzeichnet. Es ist ein Aufruf gegen rechts, gegen die Abwälzung der Krisenfolgen und für die Umverteilung von oben nach unten, gegen die Kriegspolitik der Bundesregierung – und für die Förderung der kulturellen Vielfalt.

Für die KünstlerInneninitiative www.unruhestiften.de c/o Werner Lutz Kontaktmail: einheiztext@t-online.de

MM/ Bild:Wolfram Kastner