Verein Mehr Demokratie fordert Online-Eintragung bei Volksentscheiden
Alle zwei Jahre veröffentlicht der Verein Mehr Demokratie einen Bericht über die in Deutschland stattfindenden Volksbegehren und Volksentscheide. Baden-Württemberg liegt zusammen mit acht weiteren Bundesländern ganz hinten, denn es gab hier noch nie einen von den Bürgerinnen und Bürgern angestoßenen Volksentscheid. Der Verein drängt deswegen auf die Online-Eintragung, erklärt er in nachstehender Pressemitteilung.
In Baden-Württemberg gab es in den letzten 10 Jahren nur vier Volksinitiativen (1. Stufe). Davon ging nur „Rettet die Bienen“ in ein Volksbegehren (2. Stufe) über, welches dann aber abgebrochen wurde, weil das Parlament einen Kompromissvorschlag beschloss. „Die direkte Demokratie auf Landesebene krankt daran, dass aufgrund fehlender Beispiele die Bürger gar nicht auf die Idee kommen, ein Volksbegehren zu starten. Die wenigen die es doch wagen, scheitern entweder an den überhöhten Hürden oder an den komplizierten Verfahren“, kritisiert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V.. Um einen landesweiten Volksentscheid anzustoßen, müssen zunächst 10.000 und in einem zweiten Schritt 780.000 Unterschriften auf Papierlisten gesammelt werden.
„Der wichtigste Schritt, um endlich Schwung in die direkte Demokratie zu bringen, ist zu erlauben, ein Volksbegehren auch online zu unterstützen“, so Sarah Händel. Mit der Einführung der E-ID, die über das Smartphone genutzt werden kann, gäbe es jetzt einen einfachen und sicheren Weg für die Online-Eintragung. „Das ist schlicht eine Frage der Barrierefreiheit. Es sollte den Menschen so einfach wie möglich gemacht werden, sich für konkrete Sachthemen zu engagieren“, so Händel. Durch eine lebendige direkte Demokratie, können sich Frust und Unzufriedenheit in konkrete politische Vorschläge kanalisieren lassen. Häufigere Volksabstimmungen aktivierten die Bürgerinnen und Bürger sich mit Sachfragen inhaltlich auseinanderzusetzen.
Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag ist die Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes angekündigt, um die Verfahren für die Bürger einfach handhabbar zu machen. Der Verein drängt auf eine schnelle Umsetzung dieses Vorhabens und setzt sich neben vielem anderen dafür ein, zusätzlich zur Online-Eintragung auch eine Vorabprüfung auf rechtliche Zulässigkeit einzuführen. „Die Bürger sollten wissen, ob ihr Anliegen überhaupt rechtlich zulässig ist, bevor sie 10.000 Unterschriften sammeln“, betont Händel. Beim Kita-Volksbegehren 2019 sei die Enttäuschung groß gewesen, als nach der erste Stufen die rechtliche Unzulässigkeit festgestellt wurde und die Initiative gestoppt werden musste.
Den Volksbegehrensbericht mit zahlreichen Grafiken finden Sie hier.
Die Presse-Zusammenfassung sowie die Aufzeichnung der Pressekonferenz auf Bundesebene finden Sie hier.
Text: Medienmitteilung
Bild: Verein Mehr Demokratie